Kreis Gießen

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Die Entgeltanalysen erfolgen unter zwei Fragestellungen:

  1. Wie stellt sich die Lage zur Lohngleichheit bei den Einwohnerinnen und Einwohnern des Kreises dar, die in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung erwerbstätig sind? In diesen Betrachtungen sind auch alle Einwohnerinnen und Einwohner eingeschlossen, die außerhalb des Kreises einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen. Entsprechend sind alle Personen, die zwar im Kreis beschäftigt sind, jedoch außerhalb wohnen, nicht berücksichtigt. Im Fokus steht ausschließlich die Lohngleichheit der Wohnbevölkerung im Kreis (Teil 1). Ergänzt wird diese Analyse durch Daten zur Beschäftigungssituation der Einwohnerinnen und Einwohner (Teil 2). Daraus können Hinweise zur Einordnung der Entgeltdaten aus Teil 1 sowie erste Handlungsansätze für die Förderung von Frauen, die im Kreis wohnen, abgeleitet werden.
  2. Wie kann die Lage der Lohngleichheit in den Betrieben des Kreises eingeschätzt werden? Mit dem Fokus auf die Betriebe im Kreis wird erfasst, in welchem Maße Entgeltgleichheit bei den dort sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten auf Stellen mit unterschiedlichen Anforderungsniveaus erreicht wird. Diese Betrachtung schließt auch Beschäftigte ein, die nicht im Kreis wohnen, aber in dort ansässigen Betrieben beschäftigt sind (Teil 3). Zudem wird betrachtet, wie hoch die Anteile von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten im unteren Entgeltbereich sind (Teil 4). Da sich gerade durch Fachkräfteengpässe für Frauen Chancen zum Aufstieg und zu einem größeren Beschäftigungsumfang ergeben können, was sich dann gegebenenfalls auch in höheren Entgelten niederschlägt, werden ergänzende Daten in Teil 5 dargestellt. Es wird gezeigt, in welchen Berufen bis zum Jahr 2030 Engpässe im Kreis zu erwarten sind. Diese Daten können Hinweise darauf geben, wo Frauen mit dem Ziel einer Verringerung der Lohnlücke gezielt rekrutiert und gefördert werden könnten.

In einem abschließenden Teil 6 wird eine Gesamtschau dargestellt.

1 Lohnlücken von sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Einwohnerinnen und Einwohnern des Kreises Gießen

Im Jahr 2023 ist die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern bei sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung im Kreis Gießen mit 6,7 Prozent kleiner als noch im vorherigen Jahr 2022 mit 7,0 Prozent. Damit bleibt der Trend einer weiteren Verringerung der Lohnlücke bestehen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Sonderlagen während der Pandemie, die eine höhere Dynamik bei der Verringerung der Lohnlücken besonders im Jahr 2020 erzeugt hatten, nun nicht mehr wirksam sind (vgl. Hessischer Lohnatlas, 3. Auflage 2022). Die Entwicklung von 2022 bis 2023 wird als Indikator dafür aufgefasst, dass sich die Entwicklungsdynamik aus der Vorpandemie wieder einstellt.

Tabelle 1: Lohnlücken* zwischen Frauen und Männern in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung, differenziert nach Regionen (Wohnort) und Jahren (Stand 31.12.), Angaben in Prozent

Jahr
Kreis Gießen Hessen
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik, IWAK eigene Berechnung und Darstellung
Anmerkung: *positiver Wert = Bruttomonatsentgelte von Frauen sind niedriger als jene von Männern; negativer Wert = Bruttomonatsentgelte von Frauen sind höher als jene von Männern.

Die nachfolgend präsentierte Anzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten bezieht sich auf die Personen, für die Einkommensdaten vorliegen. Da dies nicht bei allen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Fall ist, weicht die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten von den hier präsentierten Zahlen ab. Der Frauenanteil bei den sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten im Kreis Gießen beträgt im Jahr 2023 32,2 Prozent und liegt leicht unter dem hessischen Schnitt von 32,9 Prozent. Interessant ist zudem, dass die durchschnittlichen Bruttomonatsentgelte (Median) von Frauen und Männern, die im Kreis Gießen leben, etwas unter dem Landesschnitt liegen. Die durchschnittliche Lohnlücke ist im Kreis Gießen mit 6,7 Prozent geringer als im hessischen Durchschnitt. Für Hessen insgesamt beträgt die durchschnittliche Lohnlücke im Jahr 2023 noch 8,0 Prozent.

Tabelle 2: Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte ohne Auszubildende zum 31.12.2023, differenziert nach ausgewählten Merkmalen und Regionen (Wohnort)

Region
Frauenanteil* Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € durchschnittliche Lohnlücke
% abs. Männer Frauen % abs. in €
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik, IWAK eigene Berechnung und Darstellung
Anmerkung: *Die hier präsentierte Anzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten bezieht sich auf die Personen, für die die Einkommensdaten vorliegen. Da nicht für alle sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten Einkommensdaten vorliegen, weicht die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten von den hier präsentierten Zahlen ab.

Die Größen der Lohnlücken bei den Einwohnerinnen und Einwohnern, die in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung erwerbstätig sind, unterscheiden sich im Kreis Gießen deutlich zwischen den verschiedenen Qualifikationsniveaus von Beschäftigten.

Für Beschäftigte ohne Berufsabschluss beträgt die Lohnlücke 6,0 Prozent. Es kann damit auf diesem Qualifikationsniveau eine Entwicklung Richtung Entgeltgleichheit festgestellt werden. Der Frauenanteil liegt bei 24,2 Prozent und nahe am Landesschnitt von 26,5 Prozent.

Bei den Beschäftigten mit (anerkanntem) Berufsabschluss beträgt die Lohnlücke 8,5 Prozent. Auch hier zeichnet sich also eine Entwicklung Richtung Entgeltgleichheit ab. Der Frauenanteil liegt mit 32,2 Prozent nahe am Landesschnitt von 33,0 Prozent.

Bei den Beschäftigten mit akademischem Abschluss liegt die Lohnlücke bei 20,1 Prozent. Akademikerinnen verdienen monatlich brutto im Schnitt 1.177 Euro weniger als Männer auf dem gleichen Qualifikationsniveau. Der Frauenanteil liegt bei 37,3 Prozent und damit gleichauf mit dem Landesschnitt.

Im Vergleich mit dem hessischen Durchschnitt zeigt sich im Kreis Gießen auf allen drei Qualifikationsniveaus dieselbe oder eine geringere Lohnlücke. Die durchschnittlichen Bruttomonatsentgelte (Median) der Frauen und Männer im Kreis Gießen sind niedriger als im Landesschnitt.

Tabelle 3: Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte* ohne Auszubildende zum 31.12.2023, differenziert nach Qualifikationsniveaus und Regionen (Wohnort)

Qualifikationsniveau
Kreis Gießen Hessen
Frauenanteil* Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € durchschnittliche Lohnlücke Frauenanteil* Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € durchschnittliche Lohnlücke
% abs. Männer Frauen % abs. in € % abs. Männer Frauen % abs. in €
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik, IWAK eigene Berechnung und Darstellung
Anmerkung: *Die hier präsentierte Anzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten bezieht sich auf die Personen, für die die Einkommensdaten vorliegen. Da nicht für alle sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten Einkommensdaten vorliegen, weicht die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten von den hier präsentierten Zahlen ab.

Bei der Betrachtung verschiedener Berufssektoren, in welchen die Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung tätig sind, ergibt sich ebenfalls ein differenziertes Bild.

Die Einzelberufe werden in drei Berufssektoren zusammengefasst, und zwar: „Produktions- und MINT-Berufe“, „personenbezogene Dienstleistungsberufe“ sowie „kaufmännische und wirtschaftliche Dienstleistungsberufe“. Die Berufssektoren wurden auf Basis der Klassifikation der Berufe (KldB 2010) gebildet. Unter dem Berufssektor „Produktions- und MINT-Berufe“ sind Berufssegmente wie Land-, Forst- und Gartenbauberufe (S11), Fertigungsberufe (S12), Fertigungstechnische Berufe (S13), Bau- und Ausbauberufe (S14) und IT- und naturwissenschaftliche Dienstleistungsberufe (S41) zusammengefasst. Der Berufssektor „personenbezogene Dienstleistungen“ beinhaltet Berufssegmente wie Lebensmittel- und Gastgewerbeberufe (S21), Medizinische und nicht-medizinische Gesundheitsberufe (S22) und Soziale und kulturelle Dienstleistungsberufe (S23). Berufssegmente wie Handelsberufe (S31), Berufe in Unternehmensführung und -organisation (S32), Unternehmensbezogene Dienstleistungsberufe sowie Sicherheitsberufe (S51), Verkehrs- und Logistikberufe (S53) und Reinigungsberufe (S53) gehören zu dem Berufssegment „kaufmännische und wirtschaftliche Dienstleistungsberufe“. Weitere Informationen sind im Glossar zu finden.

Die nachfolgend präsentierte Anzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten bezieht sich auf die Personen, für die Einkommensdaten vorliegen. Bei einer zu geringen Anzahl an Beschäftigten ist die Aussagekraft von Entgeltverteilungen eingeschränkt. Deshalb veröffentlicht die Statistik der Bundesagentur für Arbeit keine regionalisierten Daten zu Entgeltverteilungen, Medianentgelten und Beschäftigten im unteren Entgeltbereich bzw. bei Merkmalskombinationen mit weniger als 500 Beschäftigten. In diesen Fällen wurde der entsprechende Wert durch ein „X“ ersetzt.

Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern bei sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung in den „Produktions- und MINT-Berufen“, also den mathematisch-technischen Berufen, beträgt bei den Bewohnerinnen und Bewohnern des Kreises Gießen 7,0 Prozent und ist damit größer als im hessischen Schnitt (2,9 Prozent). Im Kreis zeichnet sich eine Entwicklung Richtung Entgeltgleichheit ab; in Hessen insgesamt ist diese zwischen den Beschäftigten in den „Produktions- und MINT-Berufen“ bereits nahezu erreicht. Der Frauenanteil im Kreis Gießen in diesem Berufssektor weicht mit 11,1 Prozent leicht vom hessischen Durchschnitt ab (12,0 Prozent).

Mit einer durchschnittlichen Lohnlücke von 7,2 Prozent lässt sich bei den „personenbezogenen Dienstleistungsberufen“ ebenfalls eine Entwicklung Richtung Entgeltgleichheit im Kreis Gießen feststellen. Der Frauenanteil ist mit 61,1 Prozent größer als in den anderen Berufssektoren und entspricht fast dem Landesschnitt (61,2 Prozent). Im Vergleich mit der Lage in Hessen insgesamt ist das durchschnittliche Bruttomonatsentgelt (Median) der Einwohnerinnen und Einwohner im Kreis Gießen, die in „personenbezogenen Dienstleistungsberufen“ arbeiten, höher.

Mit einer durchschnittlichen Lohnlücke von 4,7 Prozent ist in den „kaufmännischen und wirtschaftlichen Dienstleistungsberufen“ im Kreis Gießen Entgeltgleichheit nahezu erreicht. Der Frauenanteil bei den sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in diesem Berufssektor ist im Kreis sowie im Landesschnitt mit 36,1 Prozent bzw. 38,3 Prozent relativ groß.

Tabelle 4: Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte ohne Auszubildende zum 31.12.2023, differenziert nach Berufssektoren und Regionen (Wohnort)

Berufssektor
Kreis Gießen Hessen
Frauenanteil* Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € durchschnittliche Lohnlücke Frauenanteil* Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € durchschnittliche Lohnlücke
% abs. Männer Frauen % abs. in € % abs. Männer Frauen % abs. in €
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik, IWAK eigene Berechnung und Darstellung
Anmerkung: *Die hier präsentierte Anzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten bezieht sich auf die Personen, für die die Einkommensdaten vorliegen. Da nicht für alle sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten Einkommensdaten vorliegen, weicht die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten von den hier präsentierten Zahlen ab.

Bei den „Produktions- und MINT-Berufen“,die basierend auf der KldB 2010 aus Berufssegmenten wie Land-, Forst- und Gartenbauberufe (S11), Fertigungsberufe (S12), Fertigungstechnische Berufe (S13), Bau- und Ausbauberufe (S14) und IT- und naturwissenschaftliche Dienstleistungsberufe (S41) bestehen, zeigt sich bei den in Vollzeit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit (anerkanntem) Berufsabschluss, die im Kreis Gießen leben, eine deutliche Lohnlücke von 14,5 Prozent. Diese liegt über der Lohnlücke in Hessen insgesamt (10,9 Prozent). Frauen mit (anerkanntem) Berufsabschluss, die im Kreis Gießen leben und in „Produktions- und MINT-Berufen“ tätig sind, verdienen im Schnitt monatlich brutto 563 Euro weniger als Männer, die im Kreis Gießen leben und in „Produktions- und MINT-Berufen“ arbeiten. Der Frauenanteil ist in diesem Berufssektor mit 8,3 Prozent im Kreis Gießen etwas niedriger als im Landesschnitt (8,9 Prozent). Zwischen den sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten mit akademischen Abschlüssen, die im Kreis Gießen leben und in „Produktions- und MINT-Berufen“ tätig sind, besteht eine noch größere Lohnlücke von 17,0 Prozent. Dies bedeutet, dass die durchschnittlichen Bruttomonatsentgelte (Median) von Einwohnerinnen des Kreises Gießen mit akademischem Abschluss, die in „Produktions- und MINT-Berufen“ arbeiten, um 981 Euro niedriger sind als die der männlichen Einwohner mit akademischem Abschluss, die in „Produktions- und MINT-Berufen“ tätig sind. Der Frauenanteil von 19,3 Prozent bei den akademisch Qualifizierten liegt im Kreis deutlich über jenem bei den beruflich Qualifizierten (8,3 Prozent). Zu den Beschäftigten ohne Berufsabschluss in den „Produktions- und MINT-Berufen“ werden im Kreis Gießen nur wenige Einwohnerinnen gezählt, sodass eine Auskunft über ihre Bruttomonatsentgelte nicht möglich ist.

Tabelle 5: Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte ohne Auszubildende im Berufssektor „Produktions- und MINT-Berufe“ zum 31.12.2023, differenziert nach Qualifikationsniveaus und Regionen (Wohnort)

Qualifikationsniveau
Kreis Gießen Hessen
Frauenanteil* Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € durchschnittliche Lohnlücke Frauenanteil* Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € durchschnittliche Lohnlücke
% abs. Männer Frauen % abs. in € % abs. Männer Frauen % abs. in €
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik, IWAK eigene Berechnung und Darstellung
Anmerkung: *Die hier präsentierte Anzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten bezieht sich auf die Personen, für die die Einkommensdaten vorliegen. Da nicht für alle sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten Einkommensdaten vorliegen, weicht die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten von den hier präsentierten Zahlen ab. Bei einer zu geringen Anzahl an Beschäftigten ist die Aussagekraft von Entgeltverteilungen eingeschränkt. Deshalb veröffentlicht die Statistik der Bundesagentur für Arbeit keine Daten zu Entgeltverteilungen, Medianentgelten und Beschäftigten im unteren Entgeltbereich in Regionen bzw. bei Merkmalskombinationen mit weniger als 500 Beschäftigten. In diesen Fällen wurde der entsprechende Wert durch ein „-“ ersetzt.

In den „personenbezogenen Dienstleistungsberufen“, die basierend auf der KldB 2010 aus Berufssegmenten wie Lebensmittel- und Gastgewerbeberufe (S21), Medizinische und nicht-medizinische Gesundheitsberufe (S22) sowie Soziale und kulturelle Dienstleistungsberufe (S23) bestehen, zeigt sich bei den in Vollzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigten Einwohnerinnen und Einwohnern mit (anerkanntem) Berufsabschluss des Kreises Gießen eine Lohnlücke in Höhe von 4,9 Prozent. Diese liegt unter der landesdurchschnittlichen Lohnlücke (5,5 Prozent). Damit ist im Kreis Gießen zwischen den Einwohnerinnen und Einwohnern, die einen (anerkannten) Berufsabschluss haben und in „personenbezogenen Dienstleistungsberufen“ arbeiten, Entgeltgleichheit nahezu erreicht, während in Hessen insgesamt auf diesem Qualifikationsniveau eine Entwicklung Richtung Entgeltgleichheit zu verzeichnen ist. Der Frauenanteil ist mit 67,8 Prozent bei den beruflich Qualifizierten im Kreis hoch und liegt knapp über dem Landesschnitt (66,2 Prozent). Bei den Beschäftigten mit akademischen Abschlüssen, die im Kreis Gießen leben und in „personenbezogenen Dienstleistungsberufen“ arbeiten, wird eine große Lohnlücke von 16,0 Prozent deutlich. Dies bedeutet, dass die durchschnittlichen Bruttomonatsentgelte (Median) von Frauen mit akademischem Abschluss, die im Kreis leben und in „personenbezogenen Dienstleistungsberufen“ tätig sind, um 910 Euro niedriger sind als die der männlichen Einwohner mit akademischem Abschluss, die in „personenbezogenen Dienstleistungsberufen“ arbeiten. Der Frauenanteil von 54,8 Prozent bei den akademisch Qualifizierten im Kreis liegt etwas unter dem Landesschnitt (56,8 Prozent). Zu den Beschäftigten ohne Berufsabschluss in den „personenbezogenen Dienstleistungsberufen“ werden im Kreis Gießen nur wenige Frauen und Männer gezählt, sodass eine Auskunft über ihre Bruttomonatsentgelte nicht möglich ist.

Tabelle 6: Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte ohne Auszubildende im Berufssektor „personenbezogene Dienstleistungsberufe“ zum 31.12.2023, differenziert nach Qualifikationsniveaus und Regionen (Wohnort)

Qualifikationsniveau
Kreis Gießen Hessen
Frauenanteil* Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € durchschnittliche Lohnlücke Frauenanteil* Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € durchschnittliche Lohnlücke
% abs. Männer Frauen % abs. in € % abs. Männer Frauen % abs. in €
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik, IWAK eigene Berechnung und Darstellung
Anmerkung: *Die hier präsentierte Anzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten bezieht sich auf die Personen, für die die Einkommensdaten vorliegen. Da nicht für alle sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten Einkommensdaten vorliegen, weicht die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten von den hier präsentierten Zahlen ab. Bei einer zu geringen Anzahl an Beschäftigten ist die Aussagekraft von Entgeltverteilungen eingeschränkt. Deshalb veröffentlicht die Statistik der Bundesagentur für Arbeit keine Daten zu Entgeltverteilungen, Medianentgelten und Beschäftigten im unteren Entgeltbereich in Regionen bzw. bei Merkmalskombinationen mit weniger als 500 Beschäftigten. In diesen Fällen wurde der entsprechende Wert durch ein „-“ ersetzt.

Bezüglich der „kaufmännischen und wirtschaftlichen Dienstleistungsberufe“, die basierend auf der KldB 2010 aus Berufssegmenten wie Handelsberufe (S31), Berufe in Unternehmensführung und -organisation (S32), Unternehmensbezogene Dienstleistungsberufe sowie Sicherheitsberufe (S51), Verkehrs- und Logistikberufe (S53) und Reinigungsberufe (S53) bestehen, zeigt sich bei den in Vollzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigten Einwohnerinnen und Einwohnern des Kreises, die über keinen Berufsabschluss verfügen, eine durchschnittliche Lohnlücke von 5,7 Prozent. Zwischen den sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten mit einem (anerkannten) Berufsabschluss, die im Kreis Gießen leben, besteht eine Lohnlücke von 6,0 Prozent. Damit zeichnet sich für den Kreis Gießen auf diesen beiden Qualifikationsniveaus in dem Berufssektor der „kaufmännischen und wirtschaftlichen Dienstleistungsberufe“ eine Entwicklung Richtung Entgeltgleichheit ab. Der Frauenanteil bei den beruflich Qualifizierten liegt mit 38,0 Prozent unter dem Landesschnitt (40,7 Prozent). Zwischen Frauen und Männern mit akademischen Abschlüssen, die im Kreis leben und in „kaufmännischen und wirtschaftlichen Dienstleistungsberufen“ tätig sind, wird eine große Lohnlücke in Höhe von 26,1 Prozent deutlich, die etwas über dem Landesschnitt liegt (25,0 Prozent). Frauen mit akademischem Abschluss, die im Kreis leben und in „kaufmännischen und wirtschaftlichen Dienstleistungsberufen“ arbeiten, verdienen in Vollzeit monatlich brutto durchschnittlich 1.595 Euro weniger als Männer, die im Kreis wohnen und in „kaufmännischen und wirtschaftlichen Dienstleistungsberufen“ tätig sind.

Tabelle 7: Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte ohne Auszubildende im Berufssektor „kaufmännische und wirtschaftliche Dienstleistungsberufe“ zum 31.12.2023, differenziert nach Qualifikationsniveaus und Regionen (Wohnort)

Qualifikationsniveau
Kreis Gießen Hessen
Frauenanteil* Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € durchschnittliche Lohnlücke Frauenanteil* Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € durchschnittliche Lohnlücke
% abs. Männer Frauen % abs. in € % abs. Männer Frauen % abs. in €
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik, IWAK eigene Berechnung und Darstellung
Anmerkung: *Die hier präsentierte Anzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten bezieht sich auf die Personen, für die die Einkommensdaten vorliegen. Da nicht für alle sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten Einkommensdaten vorliegen, weicht die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten von den hier präsentierten Zahlen ab. Bei einer zu geringen Anzahl an Beschäftigten ist die Aussagekraft von Entgeltverteilungen eingeschränkt. Deshalb veröffentlicht die Statistik der Bundesagentur für Arbeit keine Daten zu Entgeltverteilungen, Medianentgelten und Beschäftigten im unteren Entgeltbereich in Regionen bzw. bei Merkmalskombinationen mit weniger als 500 Beschäftigten. In diesen Fällen wurde der entsprechende Wert durch ein „-“ ersetzt.

2 Rahmendaten zur Beschäftigung von Frauen und Männern im Kreis Gießen

Die Daten im vorangegangenen Teil beziehen sich ausschließlich auf Frauen und Männer in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung, die im Kreis Gießen leben. Dies entspricht 23.365 Frauen, die in Vollzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Darüber hinaus geht mit 25.843 Personen eine etwas größere Zahl an Frauen einer sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung nach. Zudem befinden sich noch weitere 8.440 Frauen, die im Kreis ansässig sind, in einer ausschließlich geringfügigen Beschäftigung und 459 der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II sind alleinerziehende Frauen. Abweichungen zwischen der ausgewiesenen Gesamtsumme und der tatsächlichen Summe der Teilergebnisse sind aufgrund unterschiedlicher Merkmalstiefen, Auslassung von Kategorien und Rundungen möglich. Die Auspendlerquote ist sowohl bei Frauen als auch bei Männern eher niedrig. Dies zeigt, dass viele Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises ihr Einkommen innerhalb von dessen Grenzen erwirtschaften. Die Auspendlerquote ergibt sich auf Basis sozialversicherungspflichtig Beschäftigter am Wohnort.

Tabelle 8: Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten* zum 31.12.2023 im Kreis Gießen (Wohnort), differenziert nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit

sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Insgesamt Männer Frauen
Gesamt deutsche Staats­angehörigkeit ausländische Staats­angehörigkeit Gesamt deutsche Staats­angehörigkeit ausländische Staats­angehörigkeit Gesamt deutsche Staats­angehörigkeit ausländische Staats­angehörigkeit
Gesamt
Vollzeit (VZ)**
ohne Berufsabschluss
(anerkannter) Berufsabschluss
akademischer Abschluss
Teilzeit (TZ)**
ohne Berufsabschluss
(anerkannter) Berufsabschluss
akademischer Abschluss
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungs- und Arbeitsmarktstatistik, IWAK eigene Berechnung und Darstellung
Anmerkung: *Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sind inkl. Auszubildende und im Alter von 15 bis unter 65 Jahren. Abweichungen zwischen ausgewiesener Gesamtsumme und tatsächlicher Summe der Teilergebnisse sind aufgrund unterschiedlicher Merkmalstiefen, Auslassung von Kategorien und Rundungen möglich.

Tabelle 9: Zahl der geringfügig Beschäftigten* zum 31.12.2023 im Kreis Gießen (Wohnort), differenziert nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit

geringfügig Beschäftigte
Insgesamt Männer Frauen
Gesamt deutsche Staats­angehörigkeit ausländische Staats­angehörigkeit Gesamt deutsche Staats­angehörigkeit ausländische Staats­angehörigkeit Gesamt deutsche Staats­angehörigkeit ausländische Staats­angehörigkeit
Gesamt
ausschließlich geringfügig Beschäftigte (aGeB)
im Nebenjob
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungs- und Arbeitsmarktstatistik, IWAK eigene Berechnung und Darstellung
Anmerkung: *Geringfügig Beschäftigte sind im Alter von 15 bis unter 65 Jahren. Abweichungen zwischen ausgewiesener Gesamtsumme und tatsächlicher Summe der Teilergebnisse sind aufgrund unterschiedlicher Merkmalstiefen, Auslassung von Kategorien und Rundungen möglich.

Tabelle 10: Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Pendlerinnen und Pendler* sowie deren Quote zum 30.06.2023 im Kreis Gießen, differenziert nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit

sozialversicherungspflichtig beschäftigte Pendlerinnen und Pendler
Insgesamt Männer Frauen
Gesamt deutsche Staats­angehörigkeit ausländische Staats­angehörigkeit Gesamt deutsche Staats­angehörigkeit ausländische Staats­angehörigkeit Gesamt deutsche Staats­angehörigkeit ausländische Staats­angehörigkeit
Einpendlerinnen und Einpendler
Auspendlerinnen und Auspendler
Einpendler-Quote**
Auspendler-Quote**
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungs- und Arbeitsmarktstatistik, IWAK eigene Berechnung und Darstellung
Anmerkung: *Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Pendlerinnen und Pendler sind inkl. Auszubildende und im Alter von 15 bis unter 65 Jahren. Abweichungen zwischen ausgewiesener Gesamtsumme und tatsächlicher Summe der Teilergebnisse sind aufgrund unterschiedlicher Merkmalstiefen, Auslassung von Kategorien und Rundungen möglich. **Basis der Quote sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort.

Tabelle 11: Durchschnittliche Zahl der Arbeitslosen im Jahr 2023 im Kreis Gießen (Wohnort), differenziert nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit

Arbeitslose
Insgesamt Männer Frauen
Gesamt deutsche Staats­angehörigkeit ausländische Staats­angehörigkeit Gesamt deutsche Staats­angehörigkeit ausländische Staats­angehörigkeit Gesamt deutsche Staats­angehörigkeit ausländische Staats­angehörigkeit
Gesamt
im Rechtskreis SGB III
im Rechtskreis SGB II
davon Alleinerziehende
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungs- und Arbeitsmarktstatistik, IWAK eigene Berechnung und Darstellung
Anmerkung: Jahresdurchschnitt der Arbeitslosen ist ausgewiesen.

Im Kreis Gießen zeigt sich bei den Einwohnerinnen und Einwohnern, die im Jahr 2023 in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung tätig sind, eine Lohnlücke von 6,7 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr 2022 ist die Lohnlücke um 0,3 Prozentpunkte geringer geworden. Die durchschnittliche Lohnlücke im Kreis Gießen liegt unter dem hessischen Durchschnitt von 8,0 Prozent. Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises verdienen weniger als im Landesschnitt, allerdings ist die durchschnittliche Entgeltdifferenz zum Landesdurchschnitt bei Männern geringfügig größer als bei Frauen (vgl. Tabellen 1 und 2).

Die durchschnittliche Lohnlücke von Einwohnerinnen und Einwohnern des Kreises Gießen mit akademischem Abschluss ist mit 20,1 Prozent im Vergleich der Qualifikationsniveaus am größten und liegt unter dem hessischen Durchschnitt von 23,6 Prozent. Je niedriger das Qualifikationsniveau von Beschäftigten ist, desto geringer fällt die Entgeltlücke aus. Bei Beschäftigten ohne Berufsabschluss beträgt diese im Kreis Gießen 6,0 Prozent (vgl. Tabelle 3).

Im Vergleich verschiedener Berufssektoren variieren die Lohnlücken nur geringfügig. Sie liegen zwischen 4,7 Prozent bei den „kaufmännischen und wirtschaftlichen Dienstleistungsberufen“, 7,0 Prozent bei den „Produktions- und MINT-Berufen“ und 7,2 Prozent bei den „personenbezogenen Dienstleistungsberufen“. Die Einwohnerinnen des Kreises Gießen können in den „Produktions- und MINT-Berufen“ am meisten verdienen (vgl. Tabelle 4).

Die Daten von sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen am Wohnort zeigen, dass nur etwa die Hälfte von diesen in Vollzeit erwerbstätig sind. Der hohe Anteil der Frauen, die einer sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung nachgehen oder geringfügig beschäftigt sind, zeigt, dass noch brachliegende Beschäftigungspotenziale bei den Einwohnerinnen des Kreises Gießen vorhanden sind. Diese noch besser zu erschließen, kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Lohnlücken zu verringern (vgl. Tabellen 8 und 9).

3 Lohnlücken bei den Betrieben im Kreis Gießen

Die Daten in diesem Teil beziehen sich ausschließlich auf die Beschäftigungssituation in Betrieben, die ihre Standorte im Kreis Gießen haben. Die Daten über die dort in sozialversicherungspflichtiger Vollzeit Beschäftigten schließen auch Einpendlerinnen und Einpendler aus anderen Kreisen und kreisfreien Städten ein.

Die Stellen für sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte im Kreis Gießen lassen sich nach vier hierarchisch aufgebauten Anforderungsniveaus unterscheiden:

  • Helferniveau (keine oder eine einjährige Ausbildung vorausgesetzt)
  • Fachkraftniveau (mindestens eine zweijährige Berufsausbildung oder einen berufsqualifizierenden Abschluss einer Berufsfach- oder einer Kollegschule vorausgesetzt)
  • Spezialistenniveau (eine Meister- oder Technikerausbildung bzw. ein weiterführender Fachschul- oder Bachelorabschluss, kaufmännische Fortbildungen und ähnliche Weiterbildungen vorausgesetzt)
  • Expertenniveau (ein mindestens vierjähriges abgeschlossenes Hochschulstudium vorausgesetzt)

Je höher das Anforderungsniveau einer Stelle ist, desto anspruchsvoller und komplexer sind die zu erfüllenden Aufgaben und desto höher sind im Schnitt die durchschnittlichen Bruttomonatsentgelte.

Die nachfolgend präsentierte Anzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten bezieht sich auf die Personen, für die Einkommensdaten vorliegen. Da nicht für alle sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten Einkommensdaten vorliegen, weicht die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten von den hier präsentierten Zahlen ab. Bei einer zu geringen Anzahl an Beschäftigten ist die Aussagekraft von Entgeltverteilungen eingeschränkt. Deshalb veröffentlicht die Statistik der Bundesagentur für Arbeit keine regionalisierten Daten zu Entgeltverteilungen, Medianentgelten und Beschäftigten im unteren Entgeltbereich bzw. bei Merkmalskombinationen mit weniger als 500 Beschäftigten. In diesen Fällen wird der entsprechende Wert durch ein „X“ ersetzt.

Die durchschnittlichen Lohnlücken zwischen Frauen und Männern in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung variieren bei den Betrieben im Kreis Gießen zwischen den vier Anforderungsniveaus der Stellen deutlich. Die geringste durchschnittliche Lohnlücke zeigt sich im Jahr 2023 im Kreis Gießen beim Anforderungsniveau Helfer mit 2,9 Prozent. Die größte Lohnlücke mit 19,3 Prozent kann beim Anforderungsniveau Spezialist identifiziert werden. Auf dem Niveau Experte ist die Lücke mit 16,4 Prozent ebenfalls groß. Dagegen ist die Lohnlücke auf dem Niveau Fachkraft in den Betrieben im Kreis Gießen mit 3,0 Prozent ähnlich gering wie auf Helferniveau. Im Vergleich zum jeweiligen Landesdurchschnitt sind die Lohnlücken im Kreis Gießen bei den Anforderungsniveaus Helfer, Fachkraft sowie Experte niedriger. Allerdings liegt die Lohnlücke auf dem Spezialistenniveau im Kreis Gießen mit 19,3 Prozent etwas über dem hessischen Durchschnitt (18,7 Prozent). Die meisten Frauen, die in sozialversicherungspflichtiger Vollzeit in den Betrieben im Kreis Gießen arbeiten, sind auf dem Anforderungsniveau Fachkraft tätig.

Tabelle 12: Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte ohne Auszubildende zum 31.12.2023, differenziert nach Anforderungsniveaus von Stellen und Regionen (Arbeitsort)

Anforderungsniveaus
Kreis Gießen Hessen
Frauenanteil* Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € durchschnittliche Lohnlücke Frauenanteil* Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € durchschnittliche Lohnlücke
% abs. Männer Frauen % abs. in € % abs. Männer Frauen % abs. in €
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik, IWAK eigene Berechnung und Darstellung
Anmerkung: *Die hier präsentierte Anzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten bezieht sich auf die Personen, für die die Einkommensdaten vorliegen. Da nicht für alle sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten Einkommensdaten vorliegen, weicht die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten von den hier präsentierten Zahlen ab. Bei einer zu geringen Anzahl an Beschäftigten ist die Aussagekraft von Entgeltverteilungen eingeschränkt. Deshalb veröffentlicht die Statistik der Bundesagentur für Arbeit keine Daten zu Entgeltverteilungen, Medianentgelten und Beschäftigten im unteren Entgeltbereich in Regionen bzw. bei Merkmalskombinationen mit weniger als 500 Beschäftigten. In diesen Fällen wurde der entsprechende Wert durch ein „-“ ersetzt.

Hinsichtlich der Stellen für Beschäftigte mit „Produktions- und MINT-Berufen“, die basierend auf der KldB 2010 aus Berufssegmenten wie Land-, Forst- und Gartenbauberufe (S11), Fertigungsberufe (S12), Fertigungstechnischen Berufe (S13), Bau- und Ausbauberufe (S14) und IT- und naturwissenschaftlichen Dienstleistungsberufe (S41) bestehen, zeigt sich, dass auf dem Anforderungsniveau Fachkraft in den Betrieben im Kreis Gießen eine durchschnittliche Lohnlücke von 13,4 Prozent besteht. Frauen in „Produktions- und MINT-Berufen“, die auf Fachkraftniveau in Vollzeit in den Betrieben im Kreis Gießen arbeiten, verdienen im Schnitt brutto monatlich 506 Euro weniger als ihre männlichen Kollegen. Im hessischen Durchschnitt zeigt sich auf Fachkraftniveau eine Lohnlücke von 4,9 Prozent. Damit ist im hessischen Durchschnitt auf diesem Anforderungsniveau Entgeltgleichheit nahezu erreicht. Auf den Anforderungsniveaus Helfer, Spezialist und Experte werden im Kreis Gießen nur wenige Frauen beschäftigt, sodass eine Auskunft über ihre Bruttomonatsentgelte nicht möglich ist.

Tabelle 13: Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte ohne Auszubildende im Berufssektor „Produktions- und MINT-Berufe“ zum 31.12.2023, differenziert nach Anforderungsniveaus von Stellen und Regionen (Arbeitsort)

Anforderungsniveaus
Kreis Gießen Hessen
Frauenanteil* Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € durchschnittliche Lohnlücke Frauenanteil* Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € durchschnittliche Lohnlücke
% abs. Männer Frauen % abs. in € % abs. Männer Frauen % abs. in €
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik, IWAK eigene Berechnung und Darstellung
Anmerkung: *Die hier präsentierte Anzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten bezieht sich auf die Personen, für die die Einkommensdaten vorliegen. Da nicht für alle sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten Einkommensdaten vorliegen, weicht die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten von den hier präsentierten Zahlen ab. Bei einer zu geringen Anzahl an Beschäftigten ist die Aussagekraft von Entgeltverteilungen eingeschränkt. Deshalb veröffentlicht die Statistik der Bundesagentur für Arbeit keine Daten zu Entgeltverteilungen, Medianentgelten und Beschäftigten im unteren Entgeltbereich in Regionen bzw. bei Merkmalskombinationen mit weniger als 500 Beschäftigten. In diesen Fällen wurde der entsprechende Wert durch ein „-“ ersetzt.

Hinsichtlich der Stellen für Beschäftigte in „personenbezogenen Dienstleistungsberufen“, die basierend auf der KldB 2010 aus Berufssegmenten wie Lebensmittel- und Gastgewerbeberufe (S21), Medizinische und nicht-medizinischen Gesundheitsberufe (S22) und Soziale und kulturelle Dienstleistungsberufe (S23) bestehen, zeigt sich, dass auf dem Anforderungsniveau Fachkraft im Kreis Gießen mit einer durchschnittlichen Lohnlücke von nur noch 0,4 Prozent Entgeltgleichheit erreicht ist. Dies entspricht auch der Lage in Hessen insgesamt. Auf dem Anforderungsniveau Spezialist besteht zwischen den sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in den Betrieben im Kreis Gießen eine Lohnlücke von 9,1 Prozent. Damit zeichnet sich auf diesem Anforderungsniveau eine Entwicklung Richtung Entgeltgleichheit ab. Auf Expertenniveau ist eine Lohnlücke von 11,5 Prozent zu verzeichnen. Frauen in „personenbezogenen Dienstleistungsberufen“, die in Vollzeit auf Expertenniveau in den Betrieben im Kreis Gießen arbeiten, verdienen monatlich brutto durchschnittlich 669 Euro weniger als ihre männlichen Kollegen. Auf dem Niveau Helfer besteht im Kreis eine Lohnlücke von 4,9 Prozent zuungunsten der Männer. Frauen verdienen in den Betrieben im Kreis Gießen auf Helferniveau im Schnitt brutto monatlich 133 Euro mehr als Männer, die in den Betrieben im Kreis Gießen auf demselben Niveau in „personenbezogenen Dienstleistungsberufen“ arbeiten.

Tabelle 14: Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte ohne Auszubildende im Berufssektor „personenbezogene Dienstleistungsberufe“ zum 31.12.2023, differenziert nach Anforderungsniveaus von Stellen und Regionen (Arbeitsort)

Anforderungsniveaus
Kreis Gießen Hessen
Frauenanteil* Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € durchschnittliche Lohnlücke Frauenanteil* Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € durchschnittliche Lohnlücke
% abs. Männer Frauen % abs. in € % abs. Männer Frauen % abs. in €
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik, IWAK eigene Berechnung und Darstellung
Anmerkung: *Die hier präsentierte Anzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten bezieht sich auf die Personen, für die die Einkommensdaten vorliegen. Da nicht für alle sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten Einkommensdaten vorliegen, weicht die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten von den hier präsentierten Zahlen ab. Bei einer zu geringen Anzahl an Beschäftigten ist die Aussagekraft von Entgeltverteilungen eingeschränkt. Deshalb veröffentlicht die Statistik der Bundesagentur für Arbeit keine Daten zu Entgeltverteilungen, Medianentgelten und Beschäftigten im unteren Entgeltbereich in Regionen bzw. bei Merkmalskombinationen mit weniger als 500 Beschäftigten. In diesen Fällen wurde der entsprechende Wert durch ein „-“ ersetzt.

Bei den Stellen für Beschäftigte mit „kaufmännischen und wirtschaftlichen Dienstleistungsberufen“, die basierend auf der KldB 2010 aus Berufssegmenten wie Handelsberufe (S31), Berufe in Unternehmensführung und -organisation (S32), Unternehmensbezogene Dienstleistungsberufe sowie Sicherheitsberufe (S51), Verkehrs- und Logistikberufe (S53) und Reinigungsberufe (S53) bestehen, lässt sich auf dem Anforderungsniveau Fachkraft eine durchschnittliche Lohnlücke von 3,5 Prozent zuungunsten der Männer feststellen. Frauen in „kaufmännischen und wirtschaftlichen Dienstleistungsberufen“ verdienen auf Fachkraftstellen in den Betrieben im Kreis Gießen im Schnitt monatlich brutto 119 Euro mehr als Männer, die auf demselben Anforderungsniveau in den Betrieben „kaufmännische und wirtschaftliche Dienstleistungsberufe“ ausüben. Allerdings sind auf den Anforderungsniveaus Spezialist und Experte die Lohnlücken zuungunsten der Frauen mit 22,8 Prozent und 22,9 Prozent im Vergleich zum Landesschnitt größer. Die durchschnittlichen Bruttomonatsentgelte (Median) von Frauen in „kaufmännischen und wirtschaftlichen Dienstleistungsberufen“, die in den Betrieben im Kreis in Vollzeit auf Spezialisten- bzw. Expertenniveau arbeiten, sind um 1.196 bzw. 1.473 Euro niedriger als die ihrer männlichen Kollegen. Zudem sind die Stellen auf dem Expertenniveau im Kreis Gießen mit höheren Lohnlücken verbunden als im Landesschnitt (17,9 Prozent). Auf dem Niveau Helfer besteht im Kreis eine durchschnittliche Lohnlücke von 9,3 Prozent. Damit zeichnet sich zwischen den Beschäftigten, die in den Betrieben im Kreis Gießen auf Helferniveau in „kaufmännischen und wirtschaftlichen Dienstleistungsberufen“ arbeiten, eine Entwicklung Richtung Entgeltgleichheit ab.

Tabelle 15: Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte ohne Auszubildende im Berufssektor „kaufmännische und wirtschaftliche Dienstleistungsberufe“ zum 31.12.2023, differenziert nach Anforderungsniveaus von Stellen und Regionen (Arbeitsort)

Anforderungsniveaus
Kreis Gießen Hessen
Frauenanteil* Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € durchschnittliche Lohnlücke Frauenanteil* Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € durchschnittliche Lohnlücke
% abs. Männer Frauen % abs. in € % abs. Männer Frauen % abs. in €
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik, IWAK eigene Berechnung und Darstellung
Anmerkung: *Die hier präsentierte Anzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten bezieht sich auf die Personen, für die die Einkommensdaten vorliegen. Da nicht für alle sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten Einkommensdaten vorliegen, weicht die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten von den hier präsentierten Zahlen ab. Bei einer zu geringen Anzahl an Beschäftigten ist die Aussagekraft von Entgeltverteilungen eingeschränkt. Deshalb veröffentlicht die Statistik der Bundesagentur für Arbeit keine Daten zu Entgeltverteilungen, Medianentgelten und Beschäftigten im unteren Entgeltbereich in Regionen bzw. bei Merkmalskombinationen mit weniger als 500 Beschäftigten. In diesen Fällen wurde der entsprechende Wert durch ein „-“ ersetzt.

4 Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte im unteren Entgeltbereich

Im Jahr 2023 arbeiten in den Betrieben des Kreises Gießen 8.954 Frauen und Männer in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung, die weniger als zwei Drittel des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts (Median) aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten im Kreis verdienen. Sie gehören damit zu den Beschäftigten im unteren Entgeltbereich und umfassen 14,4 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten im Kreis Gießen. Der Anteil fällt mit 14,4 Prozent etwas höher aus als im hessischen Durchschnitt (13,1 Prozent). Im Kreis Gießen gehören von den Männern 12,8 Prozent und von den Frauen 17,9 Prozent zu den Beschäftigten in sozialversicherungspflichtiger Vollzeit im unteren Entgeltbereich.

Tabelle 16: Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte im unteren Entgeltbereich* zum 31.12.2023, differenziert nach Geschlecht und Regionen (Arbeitsort)

Region
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) in Vollzeit (VZ) ohne Auszubildende am Arbeistort insgesamt Personen mit Entgelten unter der bundeseinheitlichen Schwelle
Gesamt Anteil von allen SvB in VZ Männer Anteil von allen SvB-Männern in VZ Frauen Anteil von allen SvB-Frauen in VZ
absolut absolut % absolut % absolut %
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik, IWAK eigene Berechnung und Darstellung
Anmerkung: *In Anlehnung an die „Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD)“ gelten als Beschäftigte des unteren Entgeltbereichs Personen, die als sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte weniger als 2/3 des Medianentgelts aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten erzielen. Dies ist die Schwelle des unteren Entgeltbereichs. Diese lag in Westdeutschland im Jahr 2023 bei 2.598 EUR.

Im Jahr 2021 arbeiten in den Betrieben des Kreises Gießen 9.956 Frauen und Männer in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung, die weniger als zwei Drittel des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts (Median) aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten im Kreis verdienen. Sie gehören damit zu den Beschäftigten im unteren Entgeltbereich und umfassen 16,3 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten im Kreis Gießen. Der Anteil fällt mit 16,3 Prozent höher aus als im hessischen Durchschnitt (15,2 Prozent). Im Kreis Gießen gehören von den Männern 14,1 Prozent und von den Frauen 21,2 Prozent zu den Beschäftigten in sozialversicherungspflichtiger Vollzeit im unteren Entgeltbereich.

Tabelle 17: Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte im unteren Entgeltbereich* zum 31.12.2021, differenziert nach Geschlecht und Regionen (Arbeitsort)

Region
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) in Vollzeit (VZ) ohne Auszubildende am Arbeistort insgesamt Personen mit Entgelten unter der bundeseinheitlichen Schwelle
Gesamt Anteil von allen SvB in VZ Männer Anteil von allen SvB-Männern in VZ Frauen Anteil von allen SvB-Frauen in VZ
absolut absolut % absolut % absolut %
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik, IWAK eigene Berechnung und Darstellung
Anmerkung: *In Anlehnung an die „Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD)“ gelten als Beschäftigte des unteren Entgeltbereichs Personen, die als sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte weniger als 2/3 des Medianentgelts aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten erzielen. Dies ist die Schwelle des unteren Entgeltbereichs. Diese lag in Westdeutschland im Jahr 2021 bei 2.417 EUR.

Die Anteile von Frauen und Männern im unteren Entgeltbereich haben sich im Jahr 2023 im Vergleich zum Jahr 2021 auf der Kreisebene und im Landesschnitt verringert.

Die prozentualen Anteile im Jahr 2023 der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten im unteren Entgeltbereich im Kreis Gießen variieren im Branchenvergleich stark. Während im Gastgewerbe über die Hälfte und in der Arbeitnehmerüberlassung fast 70 Prozent zum unteren Entgeltbereich zählen, liegen die Anteile beispielsweise in der öffentlichen Verwaltung, im Energie-, Wasser- und Entsorgungssektor, im Metall-, Elektro-, Stahlsektor sowie im Bereich der Finanzen/Versicherungen jeweils im einstelligen Prozentbereich. Fast ein Drittel der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten gehören im Verkehrs– und Logistiksektor zum unteren Entgeltbereich. Dies trifft in der Handel– und KFZ-Branche auf knapp ein Fünftel, im Baugewerbe auf etwa 15 Prozent und in der Altenpflege (Heime/Sozialwesen), im Chemie- und Kunststoffsektor sowieim Gesundheitswesen auf ca. 11 Prozentder Beschäftigten in sozialversicherungspflichtiger Vollzeit zu.

Im Kreis Gießen sind die Anteile der Beschäftigten im unteren Entgeltbereich im Gastgewerbe, in der Arbeitnehmerüberlassung, im Verkehrs- und Logistiksektor, in der Informationsbranche, im Handel- und KFZ-Branche, im Chemie- und Kunststoffsektor, im Energie-, Wasser- und Entsorgungssektor sowie in der öffentlichen Verwaltung höher als im hessischen Durchschnitt.

5 Zukünftige Entwicklungen des Arbeitsmarkts im Kreis Gießen

Im Rahmen der Hessischen Fachkräfteinitiative „Zukunftsgerecht und regional“ wurden im Jahr 2024 für jede kreisfreie Stadt und jeden Kreis in Hessen Berufsprognosen erstellt.

Diese Prognosen zeigen, dass im Kreis Gießen zwischen 2023 und 2030 insgesamt 10.510 Fachkräfte fehlen werden (Tabelle 18). Dabei handelt es sich um 7.170 Beschäftigte mit einem (anerkannten) Berufsabschluss und 3.340 Beschäftigte mit einem (anerkannten) Studienabschluss. Darüber hinaus wird die Lage für Arbeitskräfte ohne einen (anerkannten) Berufs- oder Studienabschluss prognostiziert. Für diese Gruppe fehlen im Kreis Fulda 470 Personen.

Tabelle 18: Prognose – Anzahl der fehlenden Arbeitskräfte im Kreis Gießen bis zum Jahr 2030, differenziert nach Qualifikationsniveaus

Qualifikationsniveau
fehlende Arbeitskräfte
Quelle: Prognoseergebnisse für den Zeitraum 2023 bis 2030 aus dem Prognosenbericht, https://www.hessische-berufsprognosen.de/prognosebericht-und-regionaldossiers/
Anmerkung: *Negative Werte (-) entsprechen einem Mangel an Fach- und Arbeitskräften in der jeweiligen Berufsgruppe, während positive Werte (+) einen Überhang bedeuten.

Die Prognosen zur Lage der Fach- und Arbeitskräfte können für den Kreis Gießen auch für verschiedene Berufsgruppen dargestellt werden. Hierbei zeigt sich ein großer Mangel in der Berufsgruppe Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe (740 fehlende Beschäftigte), in der Altenpflege (260 fehlende Beschäftigte) und in der Erziehung, Sozialarbeit und Heilerziehungspflege (640 fehlende Beschäftigte). Dabei wird die Nachfrage nicht nur durch die Nachbesetzungsbedarfe aufgrund von Altersaustritten bestimmt, sondern auch durch Mehrbedarfe nach diesen Dienstleistungen aufgrund einer älter werdenden Gesellschaft mit pflegerischen Versorgungsnotwendigkeiten sowie einem steigenden Bedarf an Kinderbetreuung aufgrund der zunehmenden Teilhabe von Familienmitgliedern und insbesondere von Frauen am Erwerbsleben.

Nicht nur in den pflegerischen und erzieherischen Berufen ist der Mangel hoch, auch das Handwerk ist besonders stark vom demografischen Wandel betroffen. So entstehen dort in Zukunft ebenfalls große Lücken an Fach- und teilweise auch an Arbeitskräften. Dies gilt auch für den Kreis Gießen. Hier wird für die gebäude- und versorgungstechnischen Berufe ein Mangel von 410 fehlenden Fach- und Arbeitskräften prognostiziert. Etwas weniger angespannt stellt sich die Lage in den Berufen der Elektrotechnik dar. In den Mechatronik-, Energie- und Elektroberufen werden bis 2030 230 fehlende Fach- und Arbeitskräfte prognostiziert.

Auch für die Verkehrs- und Logistikberufe wird im Kreis Gießen ein großer Mangel an Fachkräften erwartet. Dieser erstreckt sich über die Berufe der Fahrzeugführung im Straßenverkehr (380 fehlende Beschäftigte) und die Berufe der Lagerwirtschaft, Post und Zustellung sowie Güterumschlag (690 fehlende Beschäftigte). Da sich der Logistiksektor in der jüngeren Vergangenheit als relativ krisenfest erwiesen hat, kann hier auch künftig von einer stabilen wirtschaftlichen Entwicklung ausgegangen werden.

Vergleichsweise viele fehlende Fach- und Arbeitskräfte werden im Kreis zudem im Bereich der Verwaltung (340 fehlende Beschäftigte) prognostiziert. Dort werden bis zum Jahr 2030 derzeit keine großen Digitalisierungseffekte erwartet. Dies führt zu einer hohen Nachfrage nach Fach- und Arbeitskräften und der altersbedingte Ersatzbedarf kann nicht gemindert werden.

Darüber hinaus werden im Kreis Gießen bis zum Jahr 2030 290 fehlende Fach- und Arbeitskräfte in der Berufsgruppe der Informatik-, Informations- und Kommunikationstechnologieberufe prognostiziert. Gerade die Informatik- und IT-Berufe sind von besonders hoher Relevanz für die hessischen Regionen. Denn diese Berufsgruppe bringt die notwendige Digitalisierung der Wirtschaft voran. Ein Mangel an IT-Kräften betrifft deshalb die Weiterentwicklung der meisten Branchen. Hohe Zahlen fehlender Fach- und Arbeitskräfte werden im Kreis Gießen bis 2030 auch für die technischen Forschungs-, Entwicklungs-, Konstruktions- und Produktionssteuerungsberufe (290 fehlende Beschäftigte) prognostiziert. Diese sind im Kontext der Dekarbonisierung und des hohen Innovationsdrucks im produzierenden Gewerbe ebenfalls von hoher Relevanz für die hessischen Regionen. Im Vergleich zu den bisher dargestellten Berufsgruppen fällt der Mangel in den Berufen des verarbeitenden Gewerbes und der Industrie relativ gering aus. So weisen beispielsweise die Maschinen- und Fahrzeugtechnikberufe trotz hoher Beschäftigtenzahlen bis 2030 nur eine Lücke von 90 fehlenden Fach- und Arbeitskräften im Kreis auf. DIe Berufsgruppe kennzeichnet, dass sie von den derzeit hohen Energiepreisen stark betroffen und oft eng an den Automotive- bzw. Zulieferersektor gekoppelt ist. Die Transformation in diesen Bereichen wird in den kommenden Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer geringeren Nachfrage nach Fach- und Arbeitskräften einhergehen.

Tabelle 19: Zahl der fehlenden oder überschüssigen Fach- und Arbeitskräfte in ausgewählten Berufsgruppen im Kreis Gießen

Berufsgruppen* Beschäftigte** 2023 Größe der Lücken und Überhänge zwischen 2023 und 2030***
Quelle: Prognoseergebnisse für den Zeitraum 2023 bis 2030 aus dem Prognosenbericht, https://www.hessische-berufsprognosen.de/prognosebericht-und-regionaldossiers/
Anmerkung: *Die Bezeichnungen der Berufsgruppen sind hier und im Folgenden aus der Klassifikation der Berufe 2010 in der überarbeiteten Fassung von 2020 der Bundesagentur für Arbeit übernommen.
**Beschäftigte bezeichnet die Summe der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der ausschließlich geringfügig Beschäftigten.
***Negative Werte (-) entsprechen einem Mangel an Fach- und Arbeitskräften in der jeweiligen Berufsgruppe, während positive Werte (+) einen Überhang bedeuten.

Sowohl bei den Einwohnerinnen und Einwohnern des Kreises Gießen, die in sozialversicherungspflichtiger Vollzeit erwerbstätig sind, als auch bei den Betrieben, die im Kreis Gießen ansässig sind, treten im Jahr 2023 teils deutliche Lohnlücken zuungunsten von Frauen auf. So betragen die Lohnlücken nur 2,9 Prozent bei Stellen auf dem Anforderungsniveau Helfer und 3,0 Prozent bei Stellen auf dem Anforderungsniveau Fachkraft. Doch sind die Lohnlücken auf den anderen Anforderungsniveaus Spezialist und Experte zwischen Frauen und Männern in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung deutlich größer (vgl. Tabelle 12). Besonders bei Stellen auf dem Anforderungsniveau Spezialist, die im Kreis Gießen mit „kaufmännischen und wirtschaftlichen Dienstleistungsberufen“ besetzt werden, verdienen Frauen im Schnitt ein Fünftel weniger als Männer. Die Lohnlücken bei Stellen auf dem Anforderungsniveau Experte liegen ebenfalls im zweistelligen Bereich (vgl. Tabelle 15).

Im Kreis Gießen sind die Anteile der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten im unteren Entgeltbereich im Vergleich zum Landesschnitt besonders im Gastgewerbe, der Arbeitnehmerüberlassung und dem Verkehrs- und Logistiksektor hoch. Die Anteile von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten im unteren Entgeltbereich haben sich im Vergleich zum Jahr 2021 bei Frauen und Männern verringert (vgl. Abbildung 1 sowie Tabellen 16 und 17).

Für den Kreis Gießen werden bis 2030 deutliche Fach- und Arbeitskräfteengpässe vorausgeschätzt. Besonders betroffen sind jene Betriebe in der Stadt, die Fachkräfte mit (anerkanntem) Berufsabschluss oder mit (anerkanntem) Studienabschluss suchen. Besonders groß ist die Lücke bei Fachkräften mit (anerkanntem) Berufsabschluss (vgl. Tabelle 18).

Zur Fachkräftesicherung könnte vor diesem Hintergrund die stärkere Nutzung der Potenziale von erwerbstätigen Frauen eine wesentliche Rolle spielen. Ansätze könnten in der Erweiterung des Erwerbsumfangs und in der Förderung des Aufstiegs von Frauen liegen.

6 Gesamtschau

Hessen ist ein starker Standort. Damit das auch so bleibt, ist die Deckung des Personalbedarfs ein entscheidender Faktor für dessen Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit. Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft können nur mit genügend kompetenten Arbeits-, Fach- und Führungskräften sowie wettbewerbsfähigen Arbeitgebern funktionieren.

Im Rahmen der hessischen Fach- und Arbeitskräftestrategie stellen Frauen ein wichtiges und wertvolles Potenzial bei der Abmilderung des Personalmangels dar. Dessen Ausschöpfung lässt eine nachhaltige Fach- und Arbeitskräftesicherung erwarten. Wesentliche Hebel zur Erschließung der brachliegenden Potenziale von Frauen sind in diesem Zusammenhang zum Beispiel die Reduktion von Unterbrechungszeiten in den Erwerbsbiografien, die Erhöhung des Stundenumfangs in Teilzeit und die Förderung des Aufstiegs von Frauen. Die damit einhergehenden höheren Entgelte von Frauen führen zu einer Verringerung der Entgeltlücke und tragen so auch zu einem attraktiven Lebens- und Arbeitsort Hessen bei.

Die strategische Verknüpfung von Fach- und Arbeitskräftesicherung in Hessen mit der Verbesserung der Entgeltlagen von Frauen und damit mit der Entgeltgleichheit ist daher aus individueller ebenso wie aus gesamtgesellschaftlicher und ökonomischer Perspektive sinnvoll.