Anforderungsniveau
Anforderungsniveau eines Berufes bildet die Komplexität einer ausgeübten Tätigkeit ab. Es gibt vier Ausprägungsstufen.
Anforderungsniveau 1
Helfer- und Anlerntätigkeiten (Helfer, Beamte einfacher Dienst, einjährige Berufsausbildung)
Anforderungsniveau 2
Fachlich ausgerichtete Tätigkeiten (Fachkräfte, Beamte mittlerer Dienst, Ausbildung behinderter Menschen (mind. zweijährig) nach § 66 BBiG bzw. §42m HwO)
Anforderungsniveau 3
Komplexe Spezialistentätigkeiten (Meister, Techniker, kaufmännische Fortbildungen u.ä. Weiterbildungen, Beamte gehobener Dienst, Bachelor)
Anforderungsniveau 4
Hoch komplexe Tätigkeiten (Studienberufe (mind. vierjährig), Beamte höherer Dienst)
Arbeitslose (arbeitslose Arbeitssuchende)
Arbeitslose sind Personen, die im arbeitsfähigen Alter sind (nicht jünger als 15 Jahre und unter der Altersgrenze für den Renteneintritt), in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und entweder vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben, eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen oder den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeitsfähig und -bereit sind. Diejenigen Personen gelten als arbeitslos, die sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.
Beitragsbemessungsgrenze
Das sozialversicherungspflichtige Bruttomonatsentgelt ist von Arbeitgebern nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung zu melden. Bei der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung handelt es sich um die Einkommensgröße, bis zu der in Deutschland die Beiträge zur Rentenversicherung von dem Beitragspflichtigen erhoben werden dürfen. Einkommen, welche die Beitragsbemessungsgrenze übersteigen, werden nicht zum Sozialversicherungsbeitrag herangezogen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung wird jährlich von der Bundesregierung durch die Rechtsverordnung dem Durchschnittseinkommen in Deutschland angepasst.
Berufssektoren
Die fünf Berufssektoren der Klassifikation der Berufe (KldB 2010) werden zu drei Berufssektoren zusammengefasst. Die Produktions- und IT- und naturwissenschaftlichen Dienstleistungsberufe werden dabei zu Produktions- und MINT-Berufen (S1 + S4) sowie die kaufmännischen und unternehmensbezogenen Dienstleistungsberufe und sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungsberufe zu kaufmännischen und wirtschaftlichen Dienstleistungsberufen (S3 + S5) zusammengefasst. Die personenbezogenen Dienstleistungsberufe (S2) bilden nach wie vor eine eigene Gruppe. Vgl. hierzu den Eintrag „Klassifikation der Berufe 2010“ in diesem Glossar.
Geringfügig entlohnte Beschäftigte, ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (GeB) liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Seit 01.01.2013 beträgt diese Grenze 450 Euro. Personen, die sozialversicherungspflichtig und gleichzeitig geringfügig entlohnt beschäftigt sind, werden als nur im Nebenjob geringfügig entlohnte Beschäftigte bezeichnet. Ausschließlich geringfügig Beschäftigte (aGeB) sind Personen, die lediglich einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nachgehen.
Branchencluster
Im hessischen Lohnatlas werden zehn Branchencluster auf der Grundlage der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) verwendet. Folgende Unterklassen liegen zugrunde:
Bruttomonatsentgelte
Die Datengrundlage für die vorgelegten Entgeltanalysen stellen die Bruttomonatsentgelte von Frauen und Männern dar, die am Stichtag 31. Dezember einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung nachgegangen sind und in Hessen gewohnt haben (Wohnortprinzip) oder als sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in einem der hessischen Betriebe tätig waren, aber ihren Wohnort außerhalb des Landes Hessen hatten (Arbeitsortprinzip). Die Daten wurden vom Statistik-Service Südwest der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt.
Beim Bruttomonatsentgelt handelt es sich um das Arbeitsentgelt vor Abzug von Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätsbeitrag, ggf. Kirchensteuer) und Sozialversicherungsbeiträgen (i.d.R. Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung). Die sozialversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelte für Beschäftigte beziehen sich immer auf den ganzen, bis zu diesem Tag durchgehenden Beschäftigungszeitraum beim Arbeitgeber, werden jedoch zum Stichtag 31. Dezember „gemessen“. Der Beschäftigungszeitraum kann das gesamte Kalenderjahr, im Extremfall aber auch nur einen Tag (den 31. Dezember) umfassen. Die Berechnung des durchschnittlichen individuellen Bruttomonatsentgelts geschieht nach folgender Formel:
Durchschnittliches individuelles Bruttomonatsentgelt = (Entgelte in Euro / Beschäftigungstage) * (365,52 / 12)
Zur Berechnung der durchschnittlichen Bruttoeinkommen in € (Median) vgl. auch den Eintrag „Median“ in diesem Glossar.
Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010)
Zur Betrachtung der Lohnlücken in verschiedenen Berufsgruppen werden die Daten auf Ebene der Berufssektoren analysiert. Diese sind in der folgenden Tabelle in ihre Berufssektoren, Berufssegmente und Berufshauptgruppen untergliedert und nach der Klassifikation der Berufe (KldB 2010) dargestellt.
Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008)
Zur Untersuchung der schweren wirtschaftlichen Lage von Beschäftigten werden die Daten von Vollzeitbeschäftigten im unteren Entgeltbereich hinzugezogen. Diese werden auf der Ebene der Wirtschaftsabschnitte betrachtet. Folgende Bezeichnungen haben Abschnitte der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008:
Tabelle 2: Gliederung der Klassifikation der Berufe (KldB 2010)
Berufssektoren | Berufssegmente | Berufshauptgruppen |
---|---|---|
S1 Produktionsberufe | S11 Land-, Forst- und Gartenbauberufe | 11 Land-, Tier- und Forstwirtschaftsberufe |
12 Gartenbauberufe und Floristik | ||
S12 Fertigungsberufe | 21 Rohstoffgewinnung und -aufbereitung, Glas- und Keramikherstellung und -verarbeitung | |
22 Kunststoffherstellung und -verarbeitung, Holzbe- und -verarbeitung | ||
23 Papier- und Druckberufe, technische Mediengestaltung | ||
24 Metallerzeugung und -bearbeitung, Metallbauberufe | ||
28 Textil- und Lederberufe | ||
93 Produktdesign und kunsthandwerkliche Berufe, bildende Kunst, Musikinstrumentenbau | ||
S13 Fertigungstechnische Berufe | 25 Maschinen- und Fahrzeugtechnikberufe | |
26 Mechatronik-, Energie- und Elektroberufe | ||
27 Technische Forschungs-, Entwicklungs-, Konstruktions- u. Produktionssteuerungsberufe | ||
S14 Bau- und Ausbauberufe | 31 Bauplanungs-, Architektur- und Vermessungsberufe | |
32 Hoch- und Tiefbauberufe | ||
33 (Innen-)Ausbauberufe | ||
34 Gebäude- und versorgungstechnische Berufe | ||
S2 Personenbezogene Dienstleistungsberufe | S21 Lebensmittel- und Gastgewerbeberufe | 29 Lebensmittelherstellung und -verarbeitung |
63 Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufe | ||
S22 Medizinische und nicht-medizinische Gesundheitsberufe | 81 Medizinische Gesundheitsberufe | |
82 Nichtmedizinische Gesundheits-, Körperpflege- und Wellnessberufe, Medizintechnik | ||
S23 Soziale und kulturelle Dienstleistungsberufe | 83 Erziehung, soziale und hauswirtschaftliche Berufe, Theologie | |
84 Lehrende und ausbildende Berufe | ||
91 Sprach-, literatur-, geistes-, gesellschafts- und wirtschaftswissenschaftliche Berufe | ||
94 Darstellende und unterhaltende Berufe | ||
S3 Kaufmännische und unternehmensbezogene Dienstleistungsberufe | S31 Handelsberufe | 61 Einkaufs-, Vertriebs- und Handelsberufe |
62 Verkaufsberufe | ||
S32 Berufe in Unternehmensführung und -organisation | 71 Berufe in Unternehmensführung und -organisation | |
S33 Unternehmensbezogene Dienstleistungsberufe | 72 Berufe in Finanzdienstleistungen, Rechnungswesen und Steuerberatung | |
73 Berufe in Recht und Verwaltung | ||
74 Werbung, Marketing, kaufmännische und redaktionelle Medienberufe | ||
S4 IT- und naturwissenschaftliche Dienstleistungsberufe | S41 IT- und naturwissenschaftliche Dienstleistungsberufe | 41 Mathematik-, Biologie-, Chemie- und Physikberufe |
42 Geologie-, Geografie- und Umweltschutzberufe | ||
43 Informatik-, Informations- und Kommunikationstechnologieberufe | ||
S5 Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungsberufe | S51 Sicherheitsberufe | 53 Schutz-, Sicherheits- und Überwachungsberufe |
01 Angehörige der regulären Streitkräfte | ||
S52 Verkehrs- und Logistikberufe | 51 Verkehrs- und Logistikberufe (außer Fahrzeugführung) | |
52 Führer/innen von Fahrzeug- und Transportgeräten | ||
S53 Reinigungsberufe | 54 Reinigungsberufe |
© 2024 – Hessischer Lohnatlas | |
Abgerufen 11.09.2024 von https://www.hessischer-lohnatlas.de/glossar |
Kurzarbeit
Für die Zeit der Kurzarbeit wird einem Unternehmen einen Teil des Beschäftigtenentgeltes durch die zuständige Bundesagentur für Arbeit nach einem bestimmten Meldeverfahren ersetzt. Dieses Instrument wird für den Erhalt der Arbeitskräfte im Betrieb, wenn Beschäftigte vorübergehend zu wenig Arbeit haben, angewendet. Es gibt drei Arten von Kurzarbeitergeld:
Kurzarbeitergeld (Kug, § 96 SGB III) aus wirtschaftlichen und konjunkturellen Gründen kann gewährt werden, wenn ein vorübergehender erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt und die persönlichen sowie betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug, § 101 SGB III) erhalten nur Betriebe des Baugewerbes (Bauhauptgewerbe, Dachdeckergewerbe, Gerüstbaugewerbe, Garten- und Landschaftsbau) in der Schlechtwetterzeit. Die Schlechtwetterzeit dauert von Dezember bis März. Vor März 2021 begann sie im Gerüstbaugewerbe bereits im November. Saison-Kug wird bei wirtschaftlich bedingtem Arbeitsausfall sowie aus witterungsbedingten Gründen gewährt.
Transferkurzarbeitergeld (Transfer-Kug, § 111 SGB III) kann zum einen zur Vermeidung von Entlassungen beantragt werden, zum anderen zur Verbesserung der Vermittlungschancen bei Betriebsänderungen, die einen Personalabbau nach sich ziehen. Voraussetzung ist jeweils ein dauerhafter unvermeidbarer Arbeitsausfall.
Im hessischen Lohnatlas werden Daten zur realisierten Kurzarbeit (konjunkturelle und saisonale Kurzarbeit) verwendet, die auf den Angaben in den Abrechnungslisten, die den Anträgen auf Kurzarbeitergeld beizufügen sind, basieren und mit einer Wartezeit von fünf Monaten veröffentlicht werden. Damit wird eine sichere Statistik auf vollzähliger Basis mit hoher Datenqualität gewährleistet.
Quelle:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Leiharbeit
Leiharbeit wird auch als „Arbeitnehmerüberlassung“ und „Zeitarbeit“ bezeichnet. Der Leiharbeitnehmer wird vom Verleiher nach den Arbeitnehmerüberlassungsgesetzt (AÜG) zur Arbeitsleistung an Entleiher (Dritte) überlassen.
Seit der Einführung des Tätigkeitsschlüssels nach der Klassifikation der Berufe (KldB 2010) gibt es ein personenbezogenes Merkmal zur Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ). Die Daten sind ab Januar 2013 verfügbar und mit allen Merkmalen der Beschäftigungsstatistik kombinierbar. In der Statistik zur Arbeitnehmerüberlassung wird die Zahl und Struktur der Leiharbeitnehmer und der Verleihbetriebe abgebildet. Erhebungseinheit ist die Zahl der Leiharbeitnehmer (Bestand, begonnene und beendete Beschäftigungsverhältnisse) und die Zahl der Verleihbetriebe.
Lohnlücke basierend auf Bruttomonatsentgelten
Die Lohnlücke erfasst Unterschiede zwischen den durchschnittlichen Bruttomonatsentgelten von Frauen und Männern in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung am Wohnort oder Arbeitsort. Als Durchschnittswert wird auf den Median zurückgegriffen, der den mittleren Wert der Entgeltverteilung erfasst und damit die Wirkungen von Ausreißern gut ausblenden kann. Das arithmetische Mittel eignet sich entsprechend weniger gut, da in der Berechnung des Durchschnitts Ausreißer großen Einfluss haben können. Bestehen Unterschiede zwischen den auf der Basis des Medians erfassten Bruttomonatsentgelten von Frauen und Männern, wird die Differenz in Euro ermittelt. Zudem wird berechnet, welchen prozentualen Anteil die Differenz am höheren Bruttomonatsentgelt ausmacht. Dieser prozentuale Anteil wird ebenfalls als Lohnlücke bezeichnet.
Wie wissenschaftliche Untersuchungen zeigen (vgl. Christina Boll, Julian Leppin (2015): Die geschlechtsspezifische Lohnlücke in Deutschland: Umfang, Ursachen und Interpretation. Wirtschaftsdienst. Ausgabe 4. ZBW – Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft, S. 249-254), verdienen Frauen im Schnitt weniger als Männer. Vor diesem Hintergrund werden die ermittelten Werte in folgender Art und Weise interpretiert: Ein positiver Wert der Lohnlücke bedeutet, dass Männer mehr als Frauen in ihren Bruttomonatsentgelten verdienen. Ein negativer Wert der Lohnlücke lässt darauf schließen, dass Frauen mehr als Männer in ihren Bruttomonatsentgelten erreichen.
Vgl. hierzu die Einträge „Bruttomonatsentgelt“ und „Median als Mittelwert des Bruttomonatsentgelts in €“ in diesem Glossar.
Lohnlücke, Berechnung
Beispiel für die Anwendung des Verfahrens zur Berechnung der Lohnlücke
Erster Schritt:
durchschnittliches Bruttomonatsentgelt (Median) von Frauen in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung in Hessen (2018) = 3.259 Euro
durchschnittliches Bruttomonatsentgelt (Median) von Männern in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung in Hessen (2018) = 3.699 Euro
Zweiter Schritt:
Ermittlung der Differenz (2018): 3.699 Euro minus 3.259 Euro = 440 Euro
Dritter Schritt:
Prozentuale Größe der Lohnlücke (2018) = 11,9 Prozent
Vierter Schritt:
Frauen verdienen im Jahr 2018 im Schnitt 11,9 Prozent weniger als Männer, auch wenn sich beide in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung befinden. Die Lohnlücke beträgt durchschnittlich 440 Euro pro Monat.
Median als Mittelwert für Bruttomonatsentgelt in Euro
Die Begrenzung der Einkommensverteilung am oberen Rand hat zur Folge, dass die Berechnung von Mittelwerten, wie dem arithmetischen Mittel, methodisch nicht sinnvoll ist, da die tatsächlichen Bruttomonatsentgelte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze nicht bekannt sind. Als Maß für den Durchschnitt wird der Median herangezogen. Der Median hat gegenüber dem arithmetischen Mittel folgende Vorteile: Eine offene obere Grenze verhindert nicht die Berechnung des Medians, wenn der Median kleiner ist als der Wertebereich der offenen oberen Klasse. Außerdem ist der Median – anders als das arithmetische Mittel – gegenüber den sogenannten Ausreißern robust, also gegenüber Werten, die extrem von anderen Werten abweichen.
Der Median ist das 50-Quantil einer Verteilung, das heißt die eine Hälfte der Beschäftigten erzielt ein geringeres Entgelt als der Medianwert, die andere Hälfte ein höheres Entgelt. Der Median wird immer nur für spezifische Gruppen bzw. Teilgruppen ermittelt. Er ist als Mittelwert nicht zum Vergleich mehrerer Gruppen zu verrechnen, sondern muss jeweils für jede neu zusammengelegte Gruppe oder Teilgruppe neu ermittelt werden.
Mindestlohn
Am 30. Juni 2020 hat die Mindestlohnkommission ihre Empfehlung für die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in den Jahren 2021 und 2022 abgegeben. Die Bundesregierung ist dieser Empfehlung der Mindestlohnkommission gefolgt. Im Jahr 2021 gab es demnach zwei Steigerungen: Zum 1. Januar 2021 (9,50 Euro) und zum 1. Juli 2021 (9,60 Euro). Im Jahr 2022 stieg der Mindestlohn nochmals in zwei Stufen: Vom 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022 betrug er 9,82 Euro und vom 1. Juli bis 30. September betrug er 10,45 Euro. Ab dem 1. Oktober 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro je Stunde.
Quelle:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/12-euro-mindestlohn-2006858
Pendler, Einpendler, Auspendler
Pendler sind alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, deren Arbeitsgemeinde sich von der Wohngemeinde unterscheidet. Ob und wie häufig gependelt wird ist unerheblich. Die Wohnortgemeinde kann auch im Ausland liegen. Pendler werden nach Ein- und Auspendlern unterschieden:
Einpendler sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die nicht am Arbeitsort wohnen. Dementsprechend sind Auspendler sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die nicht am Wohnort arbeiten. Die jeweiligen Quoten sind als Anteile an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort (Einpendlerquote) bzw. Wohnort (Auspendlerquote) angegeben. Der Stichtag für die Angaben zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Pendlern und Pendlerquoten ist der 30. Juni.
Quelle:
https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/Definitionen/Glossare/Generische-Publikationen/Gesamtglossar.pdf
https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Grundlagen/Definitionen/Glossare/Generische-Publikationen/Gesamtglossar.pdf?__blob=publicationFile
Unterer Entgeltbereich
Zu den Beschäftigten im unteren Entgeltbereich zählen diejenige, die in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung weniger als 2/3 des Medianentgelts aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten erzielen. Für West- und Ostdeutschland sind unterschiedliche Schwellen des unteren Entgeltbereichs definiert. Im Jahr 2021 lag die Schwelle für Westdeutschland bei 2.417 Euro, für Deutschland bei 2.344 Euro und für Ostdeutschland bei 2.004 Euro. Diese Definition legt auch die „Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD)“ zu Grunde.