Lohnlücken der Einwohnerinnen und Einwohner in Hessen und seinen Regionen

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Die Förderung der Entgeltgleichheit kann zielgerichtet erfolgen, wenn deutlich wird, wo noch Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern bestehen. Im Folgenden werden Daten zur Lage in Hessen und seinen Regionen vorgestellt, um eine systematische Transparenz zu erreichen.

Ausgangspunkt der hier vorgelegten Berechnungen sind die durchschnittlichen Bruttomonatsentgelte (Median) in sozialversicherungspflichtiger Vollzeit von Frauen und Männern, die in Hessen leben, also Einwohnerinnen und Einwohner in Hessen sind. Wenn sich die durchschnittlichen Bruttomonatsentgelte (Median) von Frauen und Männern in ihrer Höhe unterscheiden, kann eine sogenannte Lohnlücke identifiziert werden. Das hier angewandte Verfahren zur Ermittlung der Lohnlücke beruht auf einem Vergleich der durchschnittlichen Bruttomonatsentgelte (Median) von Frauen und Männern in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung differenziert nach deren Wohnort in Hessen. Als Maß für den Durchschnitt wird der Median herangezogen, der den mittleren Wert einer Einkommensverteilung darstellt. Die ermittelte Lücke kann entweder als Lohnabstand in Euro angegeben oder als prozentualer Anteil des höheren Bruttomonatsentgelts dargestellt werden.

1 Lohnlücken der Einwohnerinnen und Einwohner im Zeitverlauf

Die Lohnlücken haben im Jahr 2022 noch ein Ausmaß von 8,4 Prozent. Frauen, die in Hessen wohnen, verdienen 337 Euro weniger als Männer in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung. Im Jahr 2023 ist die Entgeltlücke mit einer Größe von 8,0 Prozent kleiner geworden. Frauen verdienen 332 Euro weniger als Männer. Das durchschnittliche Bruttomonatsentgelt von Frauen liegt im Jahr 2023 bei 3.808 Euro, während Männer im Durchschnitt 4.140 Euro verdienten.

Im Vergleich mit den Pandemiejahren bleibt der Trend einer weiteren Verringerung der Lohnlücke bestehen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Sonderlage während der Pandemie, die eine höhere Dynamik bei der Verringerung der Lohnlücken besonders im Jahr 2020 erzeugt hatte, nun nicht mehr wirksam ist (vgl. Hessischer Lohnatlas, 3. Auflage 2022). Die Entwicklung von 2022 bis 2023 wird als Indikator dafür aufgefasst, dass sich die Entwicklungsdynamik aus der Vorpandemie wieder einstellt.

Mit der Verringerung der Lohnlücke zwischen 2022 und 2023 setzt sich eine Entwicklung fort, die seit 2012 zu beobachten ist: Die Lohnlücken zwischen Frauen und Männern in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung werden in Hessen im betrachteten Zeitraum kontinuierlich kleiner. Zwischen 2012 und 2023 hat sich die Entgeltlücke in Hessen nahezu halbiert. Ein besonders starker Rückgang zeigte sich im Zuge der Corona-Pandemie: Zwischen 2019 und 2020 war eine Verringerung um 1,6 Prozentpunkte zu beobachten. Seither hat sich die Entwicklung in Richtung Entgeltgleichheit wieder verlangsamt.

Zwischen 2012 und 2023 ist in Hessen eine kontinuierliche Entwicklung in Richtung Entgeltgleichheit zu beobachten. Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung hat im betrachteten Zeitraum nahezu halbiert. Im Jahr 2023 beträgt die Entgeltlücke noch 8,0 Prozent.

2 Lohnlücken der Einwohnerinnen und Einwohner in Hessen und in seinen 26 Gebietskörperschaften

Die neuesten verfügbaren Daten zeigen, dass die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung im Jahr 2023 in Hessen im Schnitt 8,0 Prozent beträgt. Nachfolgend steht ein positiver Wert dafür, dass die Bruttomonatsentgelte von Frauen niedriger als jene von Männern ausfallen und vice versa. Zwischen den 26 Kreisen und kreisfreien Städten bestehen beträchtliche Unterschiede, was das Ausmaß der Entgeltlücke angeht. Während die Einwohnerinnen der Stadt Offenbach im Schnitt 1,5 Prozent mehr als die männlichen Einwohner der Stadt verdienen, stellt sich die Lage am anderen Ende des Spektrums, im Kreis Hersfeld-Rotenburg, deutlich anders dar: Dort verdienen Frauen, die im Kreis leben, in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung im Schnitt 16,4 Prozent weniger als Männer. Mit Blick auf die Verteilung aller kreisfreien Städte und Gemeinden wird deutlich, dass in den urbanen Gebieten niedrige einstellige Lohnlücken, die bereits nah an der Entgeltgleichheit sind, zu beobachten sind. Demgegenüber sind die Lücken in den Kreisen, die sich an den Rändern des Bundeslandes befinden und nicht mehr gut an Autobahnen und Bahn angebunden sind, nach wie vor sehr hoch. Die Lohnlücken liegen dort zwischen knapp 13 und 16 Prozent. Kreise, die nah an den urbanen Zentren liegen, haben dagegen Lohnlücken von knapp 8 bis 13 Prozent zu verzeichnen. Ausnahmen sind der Main-Taunus- und der Hochtaunuskreis, die trotz ihrer Nähe zu den Großstädten des Rhein-Main-Gebiets hinsichtlich ihrer Wohnbevölkerung große Lohnlücken aufweisen. Der Kreis Gießen sticht zudem hervor, da dort eine geringe Lohnlücke von 6,7 Prozent ermittelt wird, die in dieser Größenordnung sonst nur in den kreisfreien Großstädten zu finden ist.

Die Lohnlücken haben sich in den vergangenen Jahren verringert, das Ausmaß der Veränderung unterscheidet sich jedoch im regionalen Vergleich. In der Stadt Kassel verringert sich die Entgeltlücke zwischen 2021 und 2022 stark, zwischen 2022 und 2023 nimmt die Dynamik wieder ab. Im Odenwaldkreis geht die Lohnlücke dagegen gerade in den Jahren 2022 und 2023 besonders stark zurück. Ein drittes Muster, nämlich die etwa gleichmäßige Verringerung der Entgeltlücken, zeigt sich in den meisten Gebietskörperschaften (Kreis Hersfeld-Rotenburg, Kreis Waldeck-Frankenberg, Schwalm-Eder-Kreis, Kreis Kassel, Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Kreis Bergstraße, Vogelsbergkreis, Lahn-Dill-Kreis, Kreis Marburg-Biedenkopf, Kreis Fulda, Kreis Darmstadt-Dieburg, Rheingau-Taunus-Kreis, Werra-Meißner-Kreis, Kreis Limburg-Weilburg, Main-Kinzig-Kreis, Wetteraukreis, Stadt Darmstadt, Kreis Groß-Gerau, Kreis und Stadt Offenbach, Kreis Gießen, Stadt Wiesbaden und Stadt Frankfurt).

Das Ausmaß der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung variiert zwischen den Kreisen und kreisfreien Städten in Hessen im betrachteten Zeitraum beträchtlich. Auffällig ist der schnelle Rückgang in den Jahren 2022 und 2023 in den ländlich-strukturierten Kreisen in Hessen, während sich in den urbanen Kreisen und Städten weniger Veränderungen zeigen.

Seit 2012 werden in Hessen Lohnlücken zwischen Frauen und Männern in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung statistisch ermittelt. Im Jahr 2012 lag die durchschnittliche Lohnlücke im Land noch bei 15,9 Prozent. Sie hat sich bis 2023 auf 8,0 Prozent reduziert. Dies entspricht einem Rückgang um 7,9 Prozentpunkte bzw. einer Halbierung über einen Zeitraum von elf Jahren. Die Grafik verdeutlicht, dass bereits im Jahr 2012 sehr unterschiedliche Ausgangslagen gegeben waren. Während bei den Einwohnerinnen und Einwohnern in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung im Kreis Hersfeld-Rotenburg eine Lohnlücke von 26,1 Prozent bestand, betrug die Lohnlücke in der kreisfreien Stadt Offenbach nur 4,5 Prozent. Die blauen Balken demonstrieren, dass die Annäherungen an Entgeltgleichheit regional nicht gleichförmig stattgefunden haben. Beispielsweise waren die Lohnlücken im Main-Kinzig-Kreis und im Kreis Offenbach im Jahr 2012 noch vergleichbar groß. Im Jahr 2021 ist die Lücke im Kreis Offenbach (8,7 Prozent) deutlich kleiner als im Main-Kinzig-Kreis (9,9 Prozent). Der beispielhafte Vergleich zeigt, dass sich Lohnlücken in urbanen Regionen schneller verringern als in ländlich strukturierten Gebieten. Dies entspricht auch den Erkenntnissen der einschlägigen Forschung, wonach insbesondere Großbetriebe und Universitäten in Großstädten zu einer schnelleren Arbeitsmarktintegration qualifizierter Frauen und deren Aufstiegen führen als kleinteilige Betriebsstrukturen in ländlichen Räumen. Die Grafik verdeutlicht auch, dass es durchaus Abweichungen von diesen Mustern gibt. Der urban geprägte Main-Taunus-Kreis unterscheidet sich in der Entwicklung der Entgeltlücke im Zeitverlauf vom eher ländlich geprägten Kreis Bergstraße kaum.

Dass die Annäherung an Entgeltgleichheit in den Kreisen und kreisfreien Städten nicht gleichförmig verläuft, veranschaulicht auch die folgende Grafik, die Entwicklungen in Zwei-Jahres-Zeiträumen abbildet. Ein positiver Wert verweist dabei auf einen Anstieg der Lohnlücke, ein negativer Wert auf eine Verringerung der Lohnlücke. In den meisten Kreisen und kreisfreien Städten nimmt die Dynamik im Zeitverlauf zu, sodass die größten Veränderungen der Lohnlücken in den Pandemiejahren 2020 und 2021 stattfinden. Jedoch zeigt sich in ländlichen Kreisen, wie beispielsweise im Werra-Meißner-Kreis, Kreis Waldeck-Frankenberg, Vogelsbergkreis und dem Odenwaldkreis eine stärkere Entwicklung in Richtung Entgeltgleichheit in den Jahren 2022 und 2023 als in den Pandemiejahren 2020 und 2021. Mit hoher Wahrscheinlichkeit nehmen unterschiedliche Faktoren (z.B. die regionale Wirtschafts- und Betriebsstruktur, die Verfügbarkeit von hochqualifizierten Frauen und ausreichender Kinderbetreuungsinfrastruktur oder die Größe der Lohnlücke zu Beginn der Messung) Einfluss auf die jeweilige Entwicklungsdynamik.

Die Entgeltlücke in der Wohnbevölkerung hat sich zwischen 2012 und 2023 in allen hessischen Kommunen verringert.

3 Lohnlücken der Einwohnerinnen und Einwohner differenziert nach verschiedenen Qualifikationsniveaus

Die Lohnlücken zwischen Frauen und Männern auf den verschiedenen Qualifikationsniveaus der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten, die in Hessen leben, entwickeln sich in den Jahren 2022 und 2023 unterschiedlich. Die Entgeltlücke bei Beschäftigten, die über keinen Berufsabschluss verfügen, nimmt in den Jahren 2022 und 2023 um 1,2 Prozentpunkte ab. Dieselbe Entwicklung zeigt sich für qualifizierte Beschäftigte. Die Lohnlücken verringern sich leicht um 0,4 Prozentpunkte, was auch dem Rückgang bei den Beschäftigten mit akademischen Abschlüssen entspricht. Allerdings unterscheidet sich das Ausmaß der Entgeltlücken beträchtlich zwischen den drei Qualifikationsniveaus. Je höher die Qualifikation der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten, desto größer sind die Lohnlücken auch im Jahr 2023 noch.

Betrachtet man die Entwicklungen seit 2018 in Zwei-Jahres-Zeiträumen, zeigen sich unterschiedliche Entwicklungsdynamiken. Im Falle der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten, die über keinen Berufsabschluss verfügen, zeigt sich zwischen 2018 und 2019 ein deutlicher Rückgang der Lohnlücke. Demgegenüber hat die Corona-Pandemie zwischen 2020 und 2021 zu einer Stagnation geführt. In den Jahren 2022 und 2023 beträgt der Rückgang dann wieder 1,3 Prozentpunkte. Die Erhöhung des Mindestlohns, von dem Frauen überdurchschnittlich stark profitieren, dürfte die Entwicklungsdynamik wieder verändert haben. Im Falle der Beschäftigten mit anerkanntem Berufsabschluss verringert sich die Entgeltlücke im betrachteten Zeitraum kontinuierlich. Möglicherweise haben die Entgelterhöhungen in den sogenannten Frauenberufen im Pflege- und Gesundheitsbereich verhindert, dass die Gehälter von Männern stärker gestiegen sind als die von Frauen. Bei den Beschäftigten mit akademischen Abschlüssen zeigt sich dieselbe Entwicklungsdynamik wie bei den Beschäftigten mit anerkannten Berufsabschlüssen. Möglicherweise zeigen sich hier bereits die unmittelbaren Auswirkungen von Fachkräftemangel, dem Arbeitgebende mit der Erhöhung von Entgelten zu begegnen versuchen, während gleichzeitig eine wachsende Zahl an Frauen mit akademischen Abschlüssen in den Arbeitsmarkt eintritt und hohe Entgelte erzielt.

Die Lohnlücken in der Wohnbevölkerung in Hessen, also zwischen Frauen und Männern in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung, steigen im Durchschnitt mit zunehmendem Qualifikationsniveau. Allerdings haben sich die Lohnlücken für Beschäftigte mit beruflichen und akademischen Abschlüssen seit 2018 kontinuierlich verringert. In den Jahren 2022 und 2023 ist zudem bei den Beschäftigten ohne Berufsabschluss ein starker Rückgang der Entgeltlücke zu beobachten.

In allen 26 Kreisen und kreisfreien Städten in Hessen finden sich im Jahr 2023 die größten Lohnlücken bei den Beschäftigten mit akademischen Abschlüssen. In fast allen Kommunen sind zudem die Lohnlücken bei den Beschäftigten mit anerkannten Berufsabschlüssen größer als bei jenen ohne Berufsabschlüsse. Auf dem Niveau ohne Berufsabschluss zeigt sich in einigen Kommunen nahezu Entgeltgleichheit, wie beispielsweise in der kreisfreien Stadt Kassel, der kreisfreien Stadt Wiesbaden, der kreisfreien Stadt Frankfurt, dem Rheingau-Taunus-Kreis, dem Main-Taunus-Kreis, dem Kreis Marburg-Biedenkopf, dem Schwalm-Eder-Kreis und dem Hochtaunuskreis. Entgeltgleichheit kann auch auf dem Niveau mit anerkanntem Berufsabschluss in den kreisfreien Städten Frankfurt, Darmstadt, Wiesbaden und Offenbach festgestellt werden. Selbst in diesen Städten zeigen sich jedoch bei den Beschäftigten mit akademischen Abschlüssen noch Lücken im Bereich von ca. 20 Prozent. Dies sind zwar zumeist deutlich kleinere Entgeltunterschiede als in den ländlich strukturierten Kreisen des Bundeslandes, Frauen verdienen dennoch auch in den Städten deutlich weniger als Männer. Bei einer zu geringen Anzahl an Beschäftigten ist die Aussagekraft von Entgeltverteilungen eingeschränkt. Deshalb veröffentlicht die Statistik der Bundesagentur für Arbeit keine Daten zu Entgeltverteilungen, Medianentgelten und Beschäftigten im unteren Entgeltbereich in Regionen bzw. bei Merkmalskombinationen mit weniger als 500 Beschäftigten. In diesen Fällen wurde der entsprechende Wert durch ein „X“ ersetzt.

Das Ausmaß der Lohnlücken zwischen Frauen und Männern in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung nach Qualifikationsniveau variiert zwischen den Kreisen und kreisfreien Städten. In allen Gebietskörperschaften fallen die Lohnlücken für Beschäftigte mit akademischem Abschluss weit größer aus als für Beschäftigte ohne oder mit anerkanntem Berufsabschluss.

Die Lohnlücken bei sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten mit anerkannten Berufsabschlüssen variieren zwischen den Kreisen und kreisfreien Städten in Hessen beträchtlich. Es zeigen sich große Unterschiede zwischen den urbanen und den ländlichen Gebieten des Landes. In den meisten Regionen verringert sich die Lohnlücke zwischen 2022 und 2023. Ausnahmen sind der Kreis Groß-Gerau, der Wetteraukreis, der Kreis Gießen sowie die kreisfreien Städte Kassel, Darmstadt, Offenbach und Frankfurt, wo sich kaum Veränderung zeigt.

Auch die Lohnlücken zwischen Frauen und Männern in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung mit akademischen Abschlüssen variieren zwischen den Kreisen und kreisfreien Städten in Hessen deutlich. Die Entgeltlücke bewegt sich im Jahr 2023 zwischen minimal 16,7 Prozent in der kreisfreien Stadt Darmstadt und maximal 30,3 Prozent im Odenwaldkreis. Die Lohnlücken sind beinah in allen Kommunen zwischen 2022 und 2023 kleiner geworden oder stagnieren. Besonders starke Rückgänge zeigen sich im Kreis Waldeck-Frankenberg, im Rheingau-Taunus-Kreis, Werra-Meißner-Kreis und in der kreisfreien Stadt Wiesbaden mit Rückgängen zwischen 1,8 bis 1,1 Prozentpunkten.

Zwischen 2022 und 2023 haben sich die Lohnlücken der Wohnbevölkerungen in Hessen, also zwischen Frauen und Männern in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung, bei Beschäftigten mit Berufsabschluss und akademischem Abschluss in den meisten Kreisen und kreisfreien Städten verringert.

4 Lohnlücken im Vergleich der Einwohnerinnen und Einwohner mit deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit

Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte mit einer deutschen Staatsangehörigkeit verdienen in allen hessischen Kreisen und kreisfreien Städten im Schnitt mehr als sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Während zwischen Frauen und Männern mit deutscher Staatsangehörigkeit fast flächendeckend in Hessen eine deutliche Lohnlücke zu verzeichnen ist, trifft dies beim Vergleich von Frauen und Männern mit ausländischer Staatsangehörigkeit nicht überall zu. Insgesamt fällt die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern bei ausländischer Staatsangehörigkeit geringer aus. Die Lohnlücken zwischen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten mit deutscher und mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind in den kreisfreien Städten Wiesbaden und Darmstadt sowie dem Kreis Marburg-Biedenkopf und dem Odenwaldkreis am geringsten. Im Werra-Meißner-Kreis sind weniger als 500 Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in sozialversicherungspflichtiger Vollzeit beschäftigt. Hier liegen aus Gründen des Datenschutzes keine Informationen vor.

Tabelle 1: Durchschnittliche Bruttomonatsentgelte (Median) von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten im Jahr 2023, differenziert nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Regionen (Wohnort), Angaben in Euro

Region deutsche Männer ausländische Männer deutsche Frauen ausländische Frauen
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik, Berechnungen und Darstellung IWAK Anmerkung: *Im Vogelsbergkreis und im Werra-Meißner-Kreis sind weniger als 500 Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in sozialversicherungspflichtiger Vollzeit beschäftigt. In diesen Fällen werden aus Gründen des Datenschutzes keine Daten ausgewiesen.

Die Lohnlücke ist zwischen männlichen und weiblichen Einwohnerinnen und Einwohner mit deutscher Staatsangehörigkeit deutlich größer als bei Frauen und Männern mit ausländischem Pass. Zudem verdienen sozialversicherungspflichtig Beschäftige mit ausländischer Staatsangehörigkeit in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Hessen weniger als Beschäftigte mit deutscher Staatsangehörigkeit.

5 Lohnlücken der Einwohnerinnen und Einwohner differenziert nach verschiedenen Berufssektoren

Für berufsgruppenspezifische Betrachtungen wurden die sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten einem der drei Berufssektoren „Produktions- und MINT-Berufe“, „personenbezogene Dienstleistungen“ oder „kaufmännische und wirtschaftliche Dienstleistungen“ zugeordnet. Im Vergleich dieser drei Sektoren sind die Lohnlücken zwischen Frauen und Männern in den Produktions- und MINT-Berufen im Jahr 2023 am geringsten (2,9 Prozent) und nähern sich der Entgeltgleichheit an. Dabei ist anzumerken, dass es sich hier um den Berufssektor mit dem geringsten Anteil weiblicher Beschäftigter handelt. Etwa doppelt so hoch fallen die Entgeltlücken bei den personenbezogenen Dienstleistungen (6,1 Prozent) und den kaufmännischen und wirtschaftlichen Dienstleistungen (6,9 Prozent) aus. Zwischen 2022 und 2023 haben sich die Lohnlücken in allen drei Berufssektoren verringert, am stärksten in den personenbezogenen Dienstleistungen.

Die Berufssektoren wurden auf Basis von der Klassifikation der Berufe (KldB 2010) gebildet. Unter dem Berufssektor „Produktions- und MINT-Berufe“ sind Berufssegmente wie Land-, Forst- und Gartenbauberufe (S11), Fertigungsberufe (S12), Fertigungstechnische Berufe (S13), Bau- und Ausbauberufe (S14) und IT- und naturwissenschaftliche Dienstleistungsberufe (S41) zusammengefasst. Der Berufssektor „personenbezogene Dienstleistungen“ beinhaltet Berufssegmente wie Lebensmittel- und Gastgewerbeberufe (S21), Medizinische u. nicht-medizinische Gesundheitsberufe (S22) und Soziale und kulturelle Dienstleistungsberufe (S23). Berufssegmente wie Handelsberufe (S31), Berufe in Unternehmensführung und -organisation (S32), Unternehmensbezogene Dienstleistungsberufe sowie Sicherheitsberufe (S51), Verkehrs- und Logistikberufe (S53), Reinigungsberufe (S53) gehören zu dem Berufssegment „kaufmännische und wirtschaftliche Dienstleistungsberufe“. Weitere Informationen sind im Glossar zu finden.


Das Ausmaß der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung variiert zwischen den Berufssektoren. Während im Berufssektor Produktions- und MINT-Berufe Entgeltgleichheit nahezu erreicht ist, verdienen Frauen in den personenbezogenen Dienstleistungen sowie in kaufmännischen und wirtschaftlichen Dienstleistungsberufen im Schnitt zwischen 6,1 bzw. 6,9 Prozent weniger als Männer.

Bei einer differenzierten Betrachtung nach Kreisen und kreisfreien Städten wird deutlich, dass nicht in allen Regionen nahezu Entgeltgleichheit im Berufssektor Produktions- und MINT-Berufe erreicht ist. Beispielsweise ist die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung im Lahn-Dill-Kreis, im Kreis Hersfeld-Rotenburg, im Vogelsbergkreis und im Odenwaldkreis mit jeweils über 17 Prozent noch erheblich. Demgegenüber verdienen in fünf Kommunen Frauen in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung sogar mehr als Männer. Zu diesen Kommunen gehören die kreisfreie Stadt Frankfurt am Main, die kreisfreie Stadt Offenbach, der Main-Taunus-Kreis, der Hochtaunuskreis und die kreisfreie Stadt Wiesbaden. Nahezu Entgeltgleichheit besteht zudem im Kreis Marburg-Biedenkopf, im Wetteraukreis, in der kreisfreien Stadt Kassel, im Kreis Groß-Gerau, im Rheingau-Taunus-Kreis, in der kreisfreien Stadt Darmstadt und im Kreis Offenbach. Im Schwalm-Eder-Kreis, im Kreis Kassel, im Kreis Darmstadt-Dieburg und im Kreis Gießen ist die Tendenz in Richtung Entgeltgleichheit ebenfalls deutlich erkennbar. Die teils sehr großen regionalen Unterschiede im Berufssektor dürften mit den unterschiedlichen Branchen- und Betriebsstrukturen in den Regionen zusammenhängen.

Die Lohnlücken zwischen Frauen und Männern in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung, die in Hessen wohnen und in den Produktions- und MINT-Berufen erwerbstätig sind, variieren zwischen den Kreisen und kreisfreien Städten deutlich. In etwa der Hälfte der Gebietskörperschaften ist Entgeltgleichheit (nahezu) erreicht, teilweise verdienen sogar Frauen mehr als Männer.

Auch für Vollzeitbeschäftigte in personenbezogenen Dienstleistungsberufen zeigen sich deutliche regionale Unterschiede im Ausmaß der Lohnlücken. Während in der kreisfreien Stadt Darmstadt, im Kreis Hersfeld-Rotenburg, Kreis Kassel, Kreis Darmstadt-Dieburg, Kreis Bergstraße und in der in der kreisfreien Stadt Kassel eine Entgeltlücke von mindestens 10 Prozent besteht, ist in der kreisfreien Stadt Frankfurt am Main, der kreisfreien Stadt Offenbach, im Kreis Groß-Gerau und im Kreis Offenbach Entgeltgleichheit erreicht. Zwischen 2022 und 2023 hat sich die Lohnlücke nur im Kreis Fulda, im Main-Kinzig-Kreis und in der Stadt Wiesbaden nicht verringert.

Die Lohnlücken zwischen Frauen und Männern in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung, die in Hessen wohnen und in personenbezogenen Dienstleistungsberufen erwerbstätig sind, variieren deutlich zwischen den Kreisen und kreisfreien Städten. In mehreren Gebietskörperschaften ist Entgeltgleichheit erreicht.

Auch bei den kaufmännischen und wirtschaftlichen Dienstleistungen variieren die Lohnlücken zwischen den hessischen Kreisen und kreisfreien Städten. Während die Entgeltlücke im Hochtaunuskreis noch 23,7 Prozent beträgt, ist im Kreis Gießen, im Kreis Groß-Gerau, in den kreisfreien Städten Wiesbaden, Kassel, Offenbach und Darmstadt Entgeltgleichheit erreicht. In allen 26 Gebietskörperschaften hat sich die Lohnlücke zwischen 2022 und 2023 verringert.

Die Lohnlücken zwischen Frauen und Männern in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung, die in Hessen wohnen und in den kaufmännischen und wirtschaftlichen Dienstleistungsberufen erwerbstätig sind, variieren zwischen den Kreisen und kreisfreien Städten beträchtlich. In mehreren Gebietskörperschaften ist Entgeltgleichheit erreicht.

Resümee zum Überblick über die Entwicklung der Entgeltgleichheit in Hessen und seinen Regionen

In Hessen hat sich die Lohnlücke der Einwohnerinnen und Einwohner in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung in den vergangenen Jahren stetig verringert. Während sie im Jahr 2022 noch 8,4 Prozent betrug, lag sie im Jahr 2023 bei 8,0 Prozent. Die Dynamik der Verringerung der Lohnlücke entspricht der Dynamik der Jahre vor der Corona-Pandemie.

Obwohl sich die Entgeltlücke in allen hessischen Kreisen und kreisfreien Städten verringert hat, sind die regionalen Unterschiede auch im Jahr 2023 noch beträchtlich. Sie bewegen sich in einem Spektrum zwischen 16,4 Prozent (Kreis Hersfeld-Rotenburg) und einem Überhang von 1,5 Prozent (kreisfreie Stadt Offenbach). Insbesondere in den hessischen Großstädten sind die Lohnlücken klein, Entgeltgleichheit ist in den kreisfreien Städten Kassel, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden rein rechnerisch (nahezu) erreicht. Das bedeutet allerdings nicht, dass dies auf alle Beschäftigungsbereiche der Einwohnerinnen und Einwohner einer Gebietskörperschaft zutrifft. Überhänge können Lohnlücken rechnerisch ausgleichen. Grundsätzlich zeigt sich jedoch im Vergleich der hessischen Gebietskörperschaften, dass die Entgeltlücken in den urbanen Gebieten in der Tendenz geringer sind als im ländlichen Raum. Jedoch haben gerade die ländlichen Kreise an den Rändern des Bundeslandes gegenüber den eher urbanisierten Kreisen aufgeholt.

Die Lohnlücken von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten, die in Hessen wohnen, werden bereits seit 2012 statistisch erfasst. Im Jahr 2012 betrug die Lohnlücke noch 15,9 Prozent. Die Verringerung auf 8,0 Prozent bis zum Jahr 2023 entspricht einer Halbierung der Lohnlücke. Die Entwicklung in Richtung Entgeltgleichheit hat in den meisten hessischen Gebietskörperschaften insbesondere seit 2018 an Dynamik gewonnen.

Im Vergleich der Qualifikationsniveaus von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten, die in Hessen wohnen, werden für Beschäftigte mit akademischem Abschluss im Jahr 2023 die größten Lücken gemessen. Eine Entgeltlücke von 23,6 Prozent bedeutet, dass akademisch qualifizierte Frauen im Schnitt nahezu ein Viertel weniger verdienen als Männer mit vergleichbarem Abschluss. Für Beschäftigte mit (anerkanntem) Berufsabschluss (9,1 Prozent) und solche ohne Berufsabschluss (6,0 Prozent) fallen die Lücken kleiner aus. Zwischen 2022 und 2023 haben sich die Lücken für alle Qualifikationsniveaus und in den meisten Gebietskörperschaften verringert.

Einwohnerinnen und Einwohner in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit verdienen im Jahr 2023 weniger als jene mit deutscher Staatsangehörigkeit. Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern ist bei Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit deutlich geringer als bei jenen mit deutscher Staatsangehörigkeit.

Das Ausmaß der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung variiert zudem zwischen den Berufssektoren. Während im Berufssektor Produktions- und MINT-Berufe Entgeltgleichheit nahezu erreicht ist, verdienen Frauen in den personenbezogenen Dienstleistungen sowie in kaufmännischen und wirtschaftlichen Dienstleistungsberufen noch deutlich weniger als Männer.