Um die Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern gezielt und nachhaltig zu fördern, bedarf es einer hohen Transparenz, so dass passgenau Aktivitäten initiiert werden können.
Die dritte Auflage des Hessischen Lohnatlas knüpft an die Analysen der vorherigen Ausgaben an, indem Daten aktualisiert und Verläufe aufgezeigt werden. Darüber hinaus werden die Entgeltdaten in neuer thematischer Rahmung vorgestellt. Der neue inhaltliche Rahmen thematisiert die Auswirkungen der Pandemie und des Ukrainekrieges sowie der Mindestlohnerhöhung auf die Entwicklung der Lohnlücken zwischen Frauen und Männern. Dies ist notwendig, da diese Ereignisse als Sondereffekte auch hinsichtlich der Entgeltlagen von Frauen und Männern wirksam werden. Unmittelbar damit in Verbindung steht die Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage bzw. der Einkommenslage von Alleinerziehenden und Frauen in den unteren Entgeltgruppen, die sich seit Beginn der Pandemie abzeichnet. Entsprechend wird die Lage dieser Gruppen in der vorangestellten inhaltlichen Rahmung ebenfalls berücksichtigt. Im Vergleich zur zweiten Ausgabe des Hessischen Lohnatlas hat sich die Entgeltlage durch die Pandemie deutlich verändert.
Im Folgenden werden zunächst Daten auf Hessenebene präsentiert. Dies schließt auch Vergleiche zwischen allen Kreisen und kreisfreien Städten im Land ein. Zunächst werden die Lohnlücken zwischen Frauen und Männern in Bezug auf die Bevölkerung (genauer auf den Wohnort der Bevölkerung bezogen) dargestellt. Im Anschluss erfolgt die Präsentation der Lohnlücken, in Bezug auf den Standort von Betrieben (genauer auf den Arbeitsort der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten bezogen). Im darauffolgenden dritten Teil des Hessischen Lohnatlas werden für jeden der 26 Kreise und kreisfreien Städte separat Entgeltdaten und weitere Informationen zu deren Einordnung vorgestellt. Abschließend sind in einem Glossar die Definitionen zentraler Konzepte abgebildet.
Das erste und zweite Kapitel des Hessischen Lohnatlas, die die Entgeltlage aus Landesperspektive betrachten, schließt zwei Perspektiven ein: Zunächst werden im ersten Kapitel Analysen zur Entgeltlage der Wohnbevölkerung in Hessen zum Stand 2021 präsentiert. Diese Daten werden oft mit Zeitreihen seit 2012 verbunden, um Entwicklungen im Zeitverlauf darstellen zu können. Wo dies möglichst ist, wird nach den Jahren 2020 (erstes Pandemiejahr) und 2021 (zweites Pandemiejahr) differenziert. Denn die Auswirkungen der Folgen der Pandemie sind in beiden Jahren unterschiedlich, wie die Ausführungen in der obigen inhaltlichen Rahmung bereits zeigen. Thematisch wird präsentiert, wie groß die Lohnlücken zwischen Frauen und Männern in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung sind und wie sich diese bei der Berücksichtigung unterschiedlicher Qualifikationsniveaus und Berufsgruppen unterscheiden.
Im darauffolgenden zweiten Kapitel der Hessenebene erfolgt ein Perspektivenwechsel hin zu den Betrieben im Land. Dort wird betrachtet, wie sich die Annäherung an Entgeltgleichheit nach verschiedenen Anforderungsniveaus bei Stellen unterscheiden.
Ergänzend erfolgt eine Analyse von Entgeltlagen in ausgewählten Branchen.
Im dritten Kapitel des Hessischen Lohnatlas befinden sich die Auswertungen für jeden der 26 Kreise und kreisfreien Städte. Diese beinhalten ebenfalls Daten zur Entgeltlage der Wohnbevölkerung sowie zur Lage hinsichtlich der Lohnlücken in den Betrieben, auch hier wiederum differenziert nach Anforderungsniveaus von Stellen. Ergänzt werden diese Ausführungen durch Daten zu sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigen in den unteren Entgeltgruppen in den jeweiligen Gebietskörperschaften. Zentral für die Ausführungen in allen drei Kapiteln ist das Konzept zur Ermittlung der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung. Deren Berechnung wird auf der Basis von Daten aus der amtlichen Statistik vorgenommen. Dabei handelt es sich um durchschnittliche Bruttomonatsentgelte (Median) von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten. Sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigte können nicht berücksichtigt werden, da keine Angaben zum Stundenumfang der Teilzeit vorliegen. Teilzeit kann sich jedoch zwischen wenigen Stunden pro Woche bis nah an den Bereich der Vollzeitbeschäftigung erstrecken. Da anhand der Entgelthöhen von Teilzeitbeschäftigten nicht nachvollzogen werden kann, auf welchen Stundenumfang sich diese beziehen, kann auch nicht unterschieden werden, ob sich die Unterschiede in den Entgelten von Frauen und Männern in Teilzeit aufgrund unterschiedlicher Stundenumfänge oder faktisch unterschiedlicher Entgelthöhen ergeben. In den Analysen werden aus diesem Grunde nur die Daten von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigen einbezogen. Die Daten richten sich jeweils auf den Stichtag 31.12. Der Statistikservice Südwest der Bundesagentur für Arbeit stellt die Entgeltdaten für den Hessischen Lohnatlas zur Verfügung. Bei den Entgeltdaten handelt es sich um sogenannte Populationsdaten. Dies bedeutet, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner der Kreise und kreisfreien Städte in Hessen, zu denen entsprechende Entgeltdaten vorliegen, in den Analysen einbezogen werden bzw. im Falle von Betrieben, dass Daten in Bezug auf alle dort sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten vorliegen. Die Analysen werden für das Land Hessen sowie für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt durchgeführt. Damit können auf allen Ebenen noch bestehende Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männern in der jeweiligen Wohnbevölkerung oder in Beschäftigtenbeständen von Betrieben erfasst werden. Die damit geschaffene Transparenz schafft eine wichtige Grundlage, die den Diskurs über Ansätze, die die Förderung der Entgeltgleichheit im Land, aber auch vor Ort in den Regionen begünstigen können. Die Daten zu den Lohnlücken werden für das zweite Pandemiejahr 2021 vorgelegt. Wenn dies aus inhaltlichen Gründen relevant ist, werden Vergleiche mit Daten aus den vorangegangenen Jahren herangezogen. Seit dem Jahr 2012 erfolgt in Hessen die statistische Ermittlung der Lohnlücken zwischen Frauen und Männern von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten.