Die Metall- und Elektrobranche wird gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) aus Wirtschaftsabteilungen wie Metallerzeugung und -bearbeitung (24), Herstellung von Metallerzeugnissen (25), Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen (26), Herstellung von elektronischen Ausrüstungen (27), Maschinenbau (28), Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen (29), Sonstiger Fahrzeugbau (30), Herstellung von sonstigen Waren (32) sowie Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen (33) gebildet.
In der Metall- und Elektrobranche sind im Jahr 2021 in Hessen weit über 250.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte tätig. Knapp 91 Prozent davon sind in Vollzeit beschäftigt. Der Männeranteil ist mit 76,7 Prozent sehr hoch. Teilzeitbeschäftigte sind mehrheitlich weiblich. Von 2012 bis 2017 sind die Beschäftigtenzahlen stabil. Die Jahre 2018 und 2019 führen zu einem Aufwuchs. In den beiden Pandemiejahren 2020 und 2021 gehen die Zahlen der Beschäftigten wieder zurück.
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Abgerufen 14.10.2024 von https://www.hessischer-lohnatlas.de/branchendossier/metall-und-elektrogewerbe-in-hessen |
Unter drei Prozent der Beschäftigten in der Metall- und Elektrobranche sind im Jahr 2021 ausschließlich geringfügig Beschäftigte. Seit 2015 ist der Frauenanteil sowie die Anzahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten insgesamt rückläufig.
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Die durchschnittlichen Bruttomonatsentgelte (Median) von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten steigen zwischen 2012 und 2021 kontinuierlich an. Frauen verdienen im Schnitt weniger als Männer.
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Die Höhe der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung hat sich seit 2012 nur wenig verändert. Im Jahr 2021 beträgt sie noch 15 Prozent.
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In der Metall- und Elektrobranche sind die meisten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Vollzeit erwerbstätig. Es handelt sich überwiegend um Männer. Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten ist gering. Es sind vor allem Frauen, die eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung wahrnehmen. Die Lohnlücke ist seit 2021 kleiner geworden. Im Jahr 2021 beträgt sie noch 15 Prozent, womit die Branche noch deutlich von der Entgeltgleichheit entfernt ist.
Das Ausmaß der Lohnlücken zwischen Frauen und Männern in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung variiert zwischen den zehn vorgestellten Branchenclustern beträchtlich. Es wird deutlich, dass sich die Strukturen der Beschäftigten und die Entgeltniveaus stark unterscheiden. Kausale Effekte auf die Entwicklung der Entgeltlücken können mit den verfügbaren Daten nicht erkannt werden. Die Strukturdaten schaffen jedoch Transparenz zur Lage in einer Branche und können damit eine Grundlage für die weitere Beschäftigung mit dem Thema der Entgeltgleichheit bieten.