Das Hotel- und Gaststättengewerbe besteht gemäß der zugrundeliegenden Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) aus den folgenden Unterklassen: Beherbergung (55) und Gastronomie (56).
Im Zeitverlauf werden die Lohnlücken von den in Vollzeit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe in allen Altersgruppen kleiner. In der Altersgruppe 25 bis unter 35 Jahre ist im Jahr 2023 Entgeltgleichheit erreicht. Allerdings sind die Lohnlücken in den anderen Altersgruppen ab 35 Jahren noch hoch. Sie liegen zwischen 11,3 und 14,4 Prozent.
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Je nach Altersgruppe unterscheiden sich die Beschäftigungsverhältnisse, wie die folgende Abbildung veranschaulicht. In der jüngsten Altersgruppe stellen vollzeitbeschäftigte Männer mit gut einem Drittel die größte Beschäftigtengruppe dar. Jeweils gut ein Fünftel der Beschäftigten sind Männer in Teilzeit, Frauen in Teilzeit und Frauen in Vollzeit. In den höheren Altersgruppen nimmt der Anteil der teilzeitbeschäftigten Frauen deutlich zu, der Anteil der vollzeitbeschäftigten Frauen bleibt – anders als in vielen anderen Branchen – in etwa auf gleichem Niveau. So kommt es, dass in den beiden Altersgruppen ab 45 Jahren mehr Frauen tätig sind als Männer.
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Im Hotel- und Gaststättengewerbe ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten seit dem Jahr 2021 wieder gestiegen. Sowohl weibliche als auch männliche Beschäftigte in Voll- und Teilzeitbeschäftigung sind von dieser Steigerung betroffen. Etwas mehr als die Hälfte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind männlich. Mehr als 50 Prozent arbeiten in Vollzeit. Dabei ist der Anteil der Vollzeitbeschäftigten bei den Männern höher, bei den Frauen überwiegen seit 2014 Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse. Auffällig ist der Anstieg der männlichen Teilzeitbeschäftigten; im betrachteten Zeitraum ist der Anteil um fast 4 Prozentpunkte gestiegen.
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Ein knappes Drittel der Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe ist in Hessen ausschließlich geringfügig beschäftigt. Knapp zwei Drittel der geringfügig Beschäftigten sind weiblich. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind die Beschäftigtenzahlen im Jahr 2020 eingebrochen, im Jahr 2023 ist in etwa wieder das Vorpandemieniveau erreicht. Dies betrifft sowohl Frauen als auch Männer.
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Die durchschnittlichen Bruttomonatsentgelte (Median) von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten steigen im Zeitraum von 2012 bis 2023 kontinuierlich an. Männer verdienen im Schnitt durchgängig mehr als Frauen. Im ersten Pandemiejahr 2020 zeigen sich im Vergleich zum Vorpandemiejahr 2019 Einbrüche bei den Bruttomonatsentgelten, die aber mittlerweile wieder mehr als kompensiert sind.
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Die Höhe der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung schwankt im Zeitverlauf, in den beiden Pandemiejahren 2020 und 2021 wird die Lücke wieder größer. Im Jahr 2023 setzt sich die positive Entwicklung der Vorpandemiejahre fort. Mit einer Lohnlücke von 8,1 Prozent ist ein neuer Tiefststand erreicht.
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Im Hotel- und Gaststättengewerbe ist die Beschäftigung im Zuge der Corona-Pandemie eingebrochen. Seither sind die Beschäftigtenzahlen wieder deutlich gestiegen. Dies betrifft sowohl sozialversicherungspflichtig Beschäftigte als auch ausschließlich geringfügig Beschäftigte. Ein Drittel der Beschäftigten zählt zur letztgenannten Gruppe. Die Entgeltlücke bei Frauen und Männern in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung sinkt seit 2012, wobei die Pandemiejahre eine Ausnahme darstellen. Im Jahr 2023 lag die Lohnlücke bei 8,1 Prozent.