Gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) zählen zur Branche „Einzelhandel“ der Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) (47) sowie Wett-, Toto- und Lotteriewesen (92.00.3).
Im Zeitverlauf sinken die Lohnlücken der in Vollzeit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Einzelhandel in allen Altersgruppen. Entgeltgleichheit ist im Jahr 2023 in der Altersgruppe 25 bis unter 35 Jahre nahezu erreicht. Allerdings liegen die Lohnlücken in den höheren Altersgruppen noch zwischen 11,7 und 15,2 Prozent. Von Altersgruppe zu Altersgruppe nimmt die Entgeltlücke zu.
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Die Mehrheit der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Einzelhandel ist weiblich. In der jüngsten Altersgruppe fällt der Frauenanteil mit etwa 56 Prozent niedriger aus als in den höheren Altersgruppen, bei den 55- bis unter 65-Jährigen beträgt er dagegen gut 72 Prozent. Während bei den männlichen Beschäftigten im Einzelhandel sowohl die Anteile der Vollzeit- als auch der Teilzeitbeschäftigten in den höheren Altersgruppen abnehmen, zeigt sich bei den weiblichen Beschäftigten ein anderes Bild: Während der Anteil der vollzeitbeschäftigten Frauen gleichfalls rückläufig ist, steigt der Anteil der Teilzeitbeschäftigten deutlich. Insbesondere zwischen der Altersgruppe 25 bis unter 35 Jahre sowie 35 bis unter 45 Jahre zeigt sich ein starker Anstieg.
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Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den Einzelhandelsbetrieben in Hessen steigt im Zeitraum von 2012 bis 2023 leicht an. Etwa die Hälfte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist in Teilzeit erwerbstätig. Den Großteil der Teilzeitkräfte machen Frauen aus. Bei den Vollzeitbeschäftigten lagen der Frauen- und der Männeranteil im Jahr 2012 noch nahezu gleich groß; seither hat der Anteil der Frauen in Vollzeit abgenommen.
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Etwa ein Fünftel (21,7 Prozent) aller Beschäftigten im Einzelhandel ist ausschließlich geringfügig beschäftigt. Damit ist der Anteil im Vergleich der Branchen als hoch anzusehen. Zwei Drittel der ausschließlich geringfügig Beschäftigten sind weiblich. Seit 2012 ist der Frauenanteil jedoch ebenso rückläufig wie die absolute Zahl.
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Die durchschnittlichen Bruttomonatsentgelte (Median) der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten steigen zwischen 2012 und 2023 stetig an. Frauen verdienen im gesamten Zeitraum weniger als Männer.
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Die Lohnlücke zwischen den durchschnittlichen Bruttomonatsentgelten (Median) von Frauen und Männern in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung nimmt im Zeitraum von 2012 bis 2023 kontinuierlich ab. Im Jahr 2023 liegt sie bei 10,7 Prozent. Frauen verdienen im Durchschnitt 340 Euro weniger als Männer.
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In der Einzelhandelsbranche sind die meisten der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Teilzeitkräfte. Die Mehrzahl der Teilzeitkräfte ist weiblich. Zudem ist der Anteil der Frauen in einem Minijob vergleichsweise hoch. Männer sind dagegen im Einzelhandel eher in Vollzeit tätig. Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung nimmt zwar im Zeitverlauf ab, liegt im Jahr 2023 jedoch noch bei knapp 11 Prozent. Das Erreichen von Entgeltgleichheit ist noch nicht in Sicht.