Einzelhandelsbranche in Hessen

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Gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) zählen zur Branche „Einzelhandel“ der Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Getränke und Tabakwaren (47.11.0), mit Obst, Gemüse und Kartoffeln (47.21.0), mit Fleisch und Fleischwaren (47.22.0), mit Fisch, Meeresfrüchten und Fischerzeugnissen (47.12.0), mit Back- und Süßwaren (47.24.0), mit Getränken (47.25.0), mit Tabakwaren (47.27.0), mit Nahrungs- und Genussmitteln (47.29.0), in fremdem Namen mit Motorenkraftstoffen (Agenturtankstellen) (47.30.1), in eigenem Namen mit Motorenkraftstoffen (Freie Tankstellen) (47.30.2), mit Geräten der Unterhaltungselektronik (47.43.0), mit Textilien (47.51.0), Einzelhandel mit Vorhängen, Teppichen, Fußbodenbelägen und Tapeten (47.53.0), Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten (47.54.0), Einzelhandel mit Wohnmöbeln (47.59.0), Einzelhandel mit Musikinstrumenten und Musikalien (47.59.3), Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen a. n. g. (47.59.9), Einzelhandel mit Schreib- und Papierwaren, Schul- und Büroartikeln (47.62.2), Einzelhandel mit Fahrrädern, Fahrradteilen und -zubehör (47.64.1), Einzelhandel mit Sport- und Campingartikeln (ohne Campingmöbel) (47.64.2), Einzelhandel mit Spielwaren (47.65.0), Einzelhandel mit Bekleidung (47.71.0), Einzelhandel mit Schuhen (47.72.1), Einzelhandel mit Lederwaren und Reisegepäck (47.72.2), Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln (47.74.0), Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln (47.75.0), Einzelhandel mit Uhren und Schmuck (47.77.0), Einzelhandel mit Kunstgegenständen, Bildern, kunstgewerblichen Erzeugnissen, Briefmarken, Münzen und Geschenkartikeln (47.78.3) sowie Wett-, Toto- und Lotteriewesen (92.00.3).

Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in den Einzelhandelsbetrieben in Hessen steigt im Zeitraum von 2012 bis 2021 leicht an. Deutlich mehr als die Hälfte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist in Teilzeit erwerbstätig. Den Großteil der Teilzeitkräfte machen Frauen aus. Bei den Vollzeitbeschäftigten ist der Frauen- und der Männeranteil nahezu gleich groß.

Ein knappes Fünftel (22,3 Prozent) aller Beschäftigten im Einzelhandel ist ausschließlich geringfügig beschäftigt. Zwei Drittel der ausschließlich geringfügig Beschäftigten sind weiblich. Seit 2012 ist der Frauenanteil jedoch ebenso rückläufig wie die absolute Zahl.

Die durchschnittlichen Bruttomonatsentgelte (Median) der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten steigen zwischen 2012 und 2021 stetig an. Frauen verdienen über diesen Zeitraum weniger als Männer.

Die Lohnlücke zwischen den durchschnittlichen Bruttomonatsentgelten (Median) von Frauen und Männern in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung nimmt im Zeitraum von 2012 bis 2021 kontinuierlich ab. Im Jahr 2021 liegt die Lohnlücke bei 11,7 Prozent.

In der Einzelhandelsbranche sind die meisten der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Teilzeitkräfte. Die Mehrzahl der Teilzeitkräfte ist weiblich. Bei den sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten ist der Männeranteil etwas größer. Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung nimmt zwar im Zeitverlauf ab, jedoch liegt sie im Jahr 2021 noch bei knapp 12 Prozent. Das Erreichen der Entgeltgleichheit ist noch nicht in Sicht. Der Anteil der ausschließlich geringfügig Beschäftigten umfasst ein knappes Drittel aller Beschäftigten im Einzelhandel. Der Anteil von Frauen, die in einem Minijob tätig sind, ist recht hoch.