Hotel- und Gaststättengewerbe in Hessen

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Das Hotel- und Gaststättengewerbe besteht gemäß der zugrundeliegenden Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) aus folgenden Unterklassen: Hotels (ohne Hotels garnis) (55.10.1), Hotels garnis (55.10.2), Gasthöfe (55.10.3), Pensionen (55.10.4), Erholungs- und Ferienheime (55.20.1), Ferienzentren (55.20.2), Ferienhäuser und Ferienwohnungen (55.20.3), Jugendherbergen und Hütten (55.20.4), Restaurants mit herkömmlicher Bedienung (56.10.1), Restaurants mit Selbstbedienung (56.10.2), Imbissstuben u. ä.(56.10.3), Cafés (56.10.4), Eissalons (56.10.5), Schankwirtschaften (56.30.1), Diskotheken und Tanzlokale (56.30.2), Bars (56.30.3) sowie Sonstige getränkegeprägte Gastronomie (56.30.9).

Im Hotel- und Gaststättengewerbe ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten seit Beginn der Pandemie im Jahr 2020 deutlich zurückgegangen. Sowohl weibliche als auch männliche Beschäftigte in Voll- und Teilzeitbeschäftigung sind von diesem Rückgang betroffen. Deutlich mehr als die Hälfte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind männlich. Mehr als 50 Prozent arbeiten in Vollzeit. Von den weiblichen Beschäftigten arbeitet die Mehrzahl in Teilzeit. Bis zum Vorpandemiejahr 2019 ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Hotel- und Gaststättengewerbe angestiegen.

Ein knappes Drittel der Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe ist in Hessen ausschließlich geringfügig beschäftigt. Knapp zwei Drittel der geringfügig Beschäftigten sind weiblich. Seit Beginn der Pandemie im Jahr 2020 ist die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten deutlich zurückgegangen. Dies betrifft sowohl Frauen als auch Männer. Im zweiten Pandemiejahr 2021 steigt die Zahl der geringfügig Beschäftigten wieder an. Von 2012 bis 2019 ist vor allem die Zahl der Männer in ausschließlich geringfügiger Beschäftigung leicht angestiegen, während die Werte bei den Frauen eher stagnierten.

Die durchschnittlichen Bruttomonatsentgelte (Median) von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten steigen im Zeitraum von 2012 bis 2021 kontinuierlich an. Männer verdienen im Schnitt mehr als Frauen. Im ersten Pandemiejahr 2020 zeigen sich im Vergleich zum Vorpandemiejahr 2019 Einbrüche bei den Bruttomonatsentgelten, die sich im Jahr 2021 fast wieder auf den Stand von 2019 zurück entwickelt haben.

Die Höhe der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung schwankt im Zeitverlauf. In den beiden Pandemiejahren wird die Lücke wieder größer.

Im Hotel- und Gaststättengewerbe zeichnet sich mit dem Beginn der Pandemie ein Rückgang der Beschäftigung ab. Dies betrifft sowohl sozialversicherungspflichtig Beschäftigte als auch ausschließlich geringfügig Beschäftigte. Ein Drittel der Beschäftigten ist ausschließlich geringfügig beschäftigt. Die Mehrzahl der Teilzeitbeschäftigten ist weiblich. Die Entgeltlücke schwankt zwar, wird jedoch im betrachteten Zeitraum kaum geringer. Vor allem in den beiden Pandemiejahren 2020 und 2021 ist sie wieder größer geworden.