Entgeltgleichheit für Frauen und Männer in hessischen Betrieben. Überprüfung der Geschlechtergerechtigkeit von Entgeltsystemen.
Entgeltgleichheit ist in der hessischen Wirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung noch nicht erreicht. Ein wichtiger Ansatz zum Aufzeigen der Mechanismen, die zur Entgeltlücke führen, stellen Verfahren zur Überprüfung der Geschlechtergerechtigkeit von Entgeltsystemen dar. Diese können auf der Ebene von Tarifverträgen oder direkt in Betrieben angewandt werden.
Der hessische Sozialpartnerdialog zur Entgeltgleichheit, dem Vertreter*innen der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften aus den acht größten Branchen in Hessen angehören, hat sich bereits seit 2021 mit einem Überprüfungsverfahren und zwar dem wissenschaftlich entwickelten eg-check-Verfahren auseinandergesetzt. Gewerkschaftliche Vertreter*innen (ngg und ver.di) aus dem hessischen Sozialpartnerdialog zeigten wie das eg-check-Verfahren zur Überprüfung der Geschlechtergerechtigkeit von Tarifverträgen eingesetzt wird. Zudem berichteten drei Betriebe über ihre Erfahrungen bei der Anwendung von eg-check auf ihre betrieblichen Entgeltsysteme und welche Erkenntnisse sie daraus ableiten konnten. Die Vertreter*innen der Arbeitgeberverbände verdeutlichten zudem weitere Facetten der Diskussion um Entgeltgleichheit in hessischen Betrieben.
Das Hessische Ministerium hat nicht nur den hessischen Sozialpartnerdialog zur Entgeltgleichheit ins Leben gerufen, sondern stellt kontinuierlich Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen und deren Entwicklungen auf der Ebene des Bundes und der EU zur Verfügung. Es steht zudem in Verbindung mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die die Weiterentwicklung und Anwendung des eg-check-Verfahrens unterstützt sowie mit einschlägigen Sachverständigen zur Thematik. Gemeinsam mit dem Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK) der Goethe-Universität wird derzeit eine Aktualisierung und inhaltliche Erweiterung des Hessischen Lohnatlas vorgenommen. Die dritte aktualisierte Ausgabe des Hessischen Lohnatlas wird am 16. Dezember 2022 der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Bei der virtuellen Veranstaltung Entgeltgleichheit für Frauen und Männer in hessischen Betrieben. Überprüfung der Geschlechtergerechtigkeit von Entgeltsystemen am 3. März 2022 wurden viele Beispiele vorgestellt und diskutiert. Im folgenden Programm sind die Beiträge verschiedener Referent*innen verlinkt.
Dokumentation
1 Grußworte
2 Grundlagen
3 Ansätze zur Überprüfung von Tarifverträgen
4 Überprüfung der Entgeltsysteme von Betrieben
5 Ausblick auf Aktivitäten der EU und des Bundes
6 Stimmen von Teilnehmenden
Ca. 140 Teilnehmende begleiteten die Beiträge der Referent*innen mit vielen Kommentaren und Hinweisen. Einige davon, sollen hier exemplarisch aufgezeigt werden:
Ausgewählte Hinweise mit Quellenangaben
Beispiel für mittelbare Diskriminierung: Siehe auch BAG-Urteil aus 12/2018 – Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit (mehrheitlich Frauen).
Auf der Internetseite www.eg-check.de gibt es für jedes Jahre einen zusammenfassenden Ergebnisbericht, der teilweise Ergebnisse anschneidet. Außerdem ist die Analyse des TV-L auf der Internetseite veröffentlicht.
Ausgewählte Anmerkungen
Abgesehen von Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit kein Projekt zur Förderung betrieblicher Prüfungen auf Landesebene bekannt. Die ADS exploriert, ob in Zukunft ein Projekt zur Qualifizierung von Sachverständigen umgesetzt werden kann. Das Land Hessen könnte prüfen, ob durch die Qualifizierung von Multiplikator*innen/ Mentor*innen für den eg- und gb-Check in den hessischen Regionen Unterstützung möglich wäre.
Problem bei EntgTranspG: Der Viertel aller Frauen arbeiten in Betrieben unter 500 Beschäftigten. Sie können das EntgTranspG nicht nutzen. Grundsätzlich sind Verbändeklagerecht und Beweisumkehr wichtig.
Tarifverträge reduzieren nachweislich den Genderpay-Gap. ERA in der M+E-Industrie ist ein gutes Beispiel für richtige und wichtige erste Schritte. Diskriminierungsfreie Arbeitsbewertungen wie in ABAKABA fanden in den 2000er Jahren leider noch keine vollumfängliche Berücksichtigung. Sozialpartner*innen auf der Arbeitgeberseite sind bei den OT-Unternehmen (Betriebe ohne Tarifbindung) besonders gefordert.
Frauen müssen für ihre Rechte einstehen. Deshalb sollen sich Frauen stärken und vernetzen – vielleicht eine Handlungsempfehlung im nächsten Lohnatlas für regionale Aktivitäten!