Rheingau-Taunus-Kreis

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Die Entgeltanalysen erfolgen unter zwei Fragestellungen:

Wie stellt sich die Lage zur Lohngleichheit bei den Einwohnerinnen und Einwohnern des Kreises dar, die in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung erwerbstätig sind?

In diesen Betrachtungen sind auch alle Einwohnerinnen und Einwohner eingeschlossen, die außerhalb des Kreises einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen. Entsprechend sind alle Personen, die zwar im Kreis beschäftigt sind, jedoch außerhalb wohnen, nicht berücksichtigt. Im Fokus steht ausschließlich die Lohngleichheit der Wohnbevölkerung im Kreis (Teil 1). Ergänzt wird diese Analyse durch Daten zur Beschäftigungssituation der Einwohnerinnen und Einwohner (Teil 2). Daraus können Hinweise zur Einordnung der Entgeltdaten aus Teil 1 sowie erste Handlungsansätze für die Förderung von Frauen, die im Kreis wohnen, exploriert werden.

Wie kann die Lage der Lohngleichheit in den Betrieben des Kreises eingeschätzt werden?

Mit dem Fokus auf die Betriebe im Kreis wird erfasst, in welchem Maße Entgeltgleichheit bei den dort sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten auf Stellen mit unterschiedlichen Anforderungsniveaus erreicht wird. Diese Betrachtung schließt auch Beschäftigte ein, die nicht im Kreis wohnen, aber in dort ansässigen Betrieben beschäftigt sind (Teil 3). Zudem wird betrachtet, wie hoch die Anteile von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten in den unteren Entgeltbereichen sind (Teil 4). Da bekannt ist, dass sich gerade durch Fachkräfteengpässe für Frauen Chancen zum Aufstieg und umfangreicher Beschäftigung ergeben können, was sich dann auch in höheren Entgelten niederschlägt, werden ergänzende Daten in Teil 5 dargestellt. Es wird gezeigt, in welchen Berufen bis zum Jahr 2026 Engpässe im Kreis zu erwarten sind. Diese Daten können Hinweise darauf geben, wo Frauen mit dem Ziel einer Verringerung der Lohnlücke gezielt rekrutiert und gefördert werden können.

In einem abschließenden Teil 6 werden die Befunde in einer Gesamtschau dargestellt und Handlungsansätze für den Kreis benannt.

1 Lohnlücken von sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Einwohnerinnen und Einwohnern des Rheingau-Taunus-Kreises

Im ersten Pandemiejahr 2020 sind die Lohnlücken im Rheingau-Taunus-Kreis mit 13,0 Prozent deutlich kleiner als noch im Vorpandemiejahr 2019 mit 15,0 Prozent. Die Veränderungsdynamik während der Pandemie, also von 2020 zu 2021, verlangsamt sich allerdings wieder. Im Jahr 2021 haben sich die Lohnlücken mit -0,5 Prozent nicht mehr so stark verkleinert wie im ersten Pandemiejahr 2020. Als Hintergründe für die deutliche Verringerung der Lohnlücken von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten seit Beginn der Pandemie wird angeführt, dass die Entgelte von Frauen in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung eher ansteigen als jene von Männern bzw. dass sich die Entgelte von Männern eher verringern. Der Einstieg einer immer größer werdenden Zahl junger hochqualifizierter Frauen mit hohen Entgelten dürfte zu dieser Entwicklung beitragen. Gleichzeitig können durch Kurzarbeit bei einer größeren Anzahl von Männern als von Frauen in Vollzeitbeschäftigung Rückgänge der Entgelte zu verzeichnen sein. Da gerade der Umfang von Kurzarbeit im Verlauf der Pandemie schwankt, andererseits gut bezahlte Leiharbeit in Pflege und Gesundheit kontinuierlich zunimmt, kann sich die Dynamik der Entwicklung der Lohnlücken im Verlauf der Pandemie verändern.

Tabelle 1: Lohnlücken* zwischen Frauen und Männern in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung, differenziert nach Regionen (Wohnort) und Jahren (Stand 31.12.), Angaben in Prozent

Jahr
Rheingau-Taunus-Kreis Hessen
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik, IWAK eigene Berechnung und Darstellung
Anmerkung: *positiver Wert = Bruttomonatsentgelte von Frauen sind niedriger als jene von Männern; negativer Wert = Bruttomonatsentgelte von Frauen sind höher als jene von Männern.

Der Frauenanteil an den sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten im Rheingau-Taunus-Kreis beträgt im Jahr 2021 genau 33,7 Prozent und liegt damit leicht über dem hessischen Durchschnitt von 32,7 Prozent. Interessant ist zudem, dass die durchschnittlichen Entgelte von Frauen, die im Rheingau-Taunus-Kreis leben, nur leicht über dem Landesschnitt liegen, während sich die Bruttomonatseinkommen der Männer deutlich über dem Hessenschnitt bewegen. Die durchschnittliche Lohnlücke ist im Rheingau-Taunus-Kreis mit 12,5 Prozent noch größer als im Landesschnitt. Dort beträgt die Lohnlücke im Jahr 2021 nur noch 9,0 Prozent.

Tabelle 2: Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte ohne Auszubildende zum 31.12.2021, differenziert nach ausgewählten Merkmalen und Regionen (Wohnort)

Region
Frauenanteil* Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € durchschnittliche Lohnlücke
% abs. Männer Frauen % abs. in €
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik, IWAK eigene Berechnung und Darstellung
Anmerkung: *Die hier präsentierte Anzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten bezieht sich auf die Personen, für die die Einkommensdaten vorliegen. Da nicht für alle sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten Einkommensdaten vorliegen, weicht die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten von den hier präsentierten Zahlen ab.

Die Größen der Lohnlücken bei den Einwohnerinnen und Einwohnern, die in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung erwerbstätig sind, unterscheiden sich im Rheingau-Taunus-Kreis deutlich zwischen den verschiedenen Qualifikationsniveaus von Beschäftigten.

Für Beschäftigte ohne Berufsabschluss beträgt die Lohnlücke nur 1,3 Prozent. Frauen ohne Berufsabschluss verdienen brutto im Schnitt nur 36 Euro weniger als Männer auf dem gleichen Qualifikationsniveau. Damit ist Entgeltgleichheit erreicht. Der Frauenanteil auf diesem Qualifikationsniveau liegt bei 28,5 Prozent und damit über dem Landesschnitt.

Bei den Beschäftigten mit Berufsabschluss beträgt die Lohnlücke 10,4 Prozent. Frauen mit Berufsabschluss verdienen brutto im Schnitt 411 Euro weniger als ihre männlichen Kollegen. Der Frauenanteil liegt mit 35,1 Prozent ebenfalls über dem Landesschnitt.

Bei den Beschäftigten mit akademischem Abschluss liegt die Lohnlücke bei 30,3 Prozent. Akademikerinnen verdienen brutto im Schnitt 2.015 Euro weniger als Männer auf dem gleichen Qualifikationsniveau. Der Frauenanteil liegt bei 33,3 Prozent und damit deutlich unter dem Landesschnitt von 36,5 Prozent.

Im Vergleich zu dem jeweiligen hessischen Durchschnittswert zeigt sich im Rheingau-Taunus-Kreis nur auf dem Qualifikationsniveau ohne Berufsabschluss eine kleinere Lohnlücke. Die Durchschnittseinkommen der Frauen im Rheingau-Taunus-Kreis liegen allerdings nahe am oder sogar über dem Landesdurchschnitt.

Tabelle 3: Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte* ohne Auszubildende zum 31.12.2021, differenziert nach Qualifikationsniveaus und Regionen (Wohnort)

Qualifikationsniveau
Rheingau-Taunus-Kreis Hessen
Frauenanteil* Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € durchschnittliche Lohnlücke Frauenanteil* Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € durchschnittliche Lohnlücke
% abs. Männer Frauen % abs. in € % abs. Männer Frauen % abs. in €
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik, IWAK eigene Berechnung und Darstellung
Anmerkung: *Die hier präsentierte Anzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten bezieht sich auf die Personen, für die die Einkommensdaten vorliegen. Da nicht für alle sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten Einkommensdaten vorliegen, weicht die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten von den hier präsentierten Zahlen ab.

Bei der Betrachtung verschiedener Berufssektoren, in welchen die Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung tätig sind, ergibt sich ebenfalls ein differenziertes Bild.

Die Einzelberufe werden in drei Berufssektoren zusammengefasst und zwar: Produktions- und MINT-Berufe, personenbezogene Dienstleistungsberufe sowie kaufmännische und wirtschaftliche Dienstleistungsberufe. Die Berufssektoren wurden auf Basis von der Klassifikation der Berufe (KldB 2010) gebildet. Unter dem Berufssektor „Produktions- und MINT-Berufe“ sind Berufssegmente wie Land-, Forst- und Gartenbauberufe (S11), Fertigungsberufe (S12), Fertigungstechnische Berufe (S13), Bau- und Ausbauberufe (S14) und IT- und naturwissenschaftliche Dienstleistungsberufe (S41) zusammengefasst. Der Berufssektor „personenbezogene Dienstleistungen“ beinhaltet Berufssegmente wie Lebensmittel- und Gastgewerbeberufe (S21), Medizinische u. nicht-medizinische Gesundheitsberufe (S22) und Soziale und kulturelle Dienstleistungsberufe (S23). Berufssegmente wie Handelsberufe (S31), Berufe in Unternehmensführung und -organisation (S32), Unternehmensbezogene Dienstleistungsberufe sowie Sicherheitsberufe (S51), Verkehrs- und Logistikberufe (S53) und Reinigungsberufe (S53) gehören zu dem Berufssegment „kaufmännische und wirtschaftliche Dienstleistungsberufe“. Weitere Informationen sind im Glossar zu finden. Die nachfolgend präsentierte Anzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten bezieht sich auf die Personen, für die Einkommensdaten vorliegen. Bei einer zu geringen Anzahl an Beschäftigten ist die Aussagekraft von Entgeltverteilungen eingeschränkt. Deshalb veröffentlicht die Statistik der Bundesagentur für Arbeit keine regionalisierten Daten zu Entgeltverteilungen, Medianentgelten und Beschäftigten im unteren Entgeltbereich bzw. bei Merkmalskombinationen mit weniger als 500 Beschäftigten. In diesen Fällen wurde der entsprechende Wert durch ein „X“ ersetzt.

Die Lohnlücke bei den Produktions- und MINT-Berufen, also den mathematisch-technischen Berufen, beträgt 4,5 Prozent und liegt damit knapp über dem hessischen Durchschnitt. Damit verdienen Frauen in Vollzeit monatlich brutto etwa 184 Euro weniger als Männer, und Entgeltgleichheit ist in Reichweite. Der Frauenanteil in diesem Berufssektor liegt mit 10,6 Prozent unterhalb des hessischen Durchschnitts.

Mit 6,6 Prozent lässt sich bei den personenbezogenen Dienstleistungsberufen eine etwas größere Lohnlücke im Rheingau-Taunus-Kreis feststellen. Allerdings liegt diese noch unter dem Landesschnitt von 7,0 Prozent. Der Frauenanteil im Berufssektor ist mit 60,3 Prozent deutlich größer als in den anderen Sektoren. Mit Blick auf die Entgelthöhe zeigt sich, dass diese deutlich niedriger liegt als bei den kaufmännischen und wirtschaftlichen oder den Produktions- und MINT-Berufen. Im Vergleich zum Landesschnitt ist das durchschnittliche Entgeltniveau von Einwohnerinnen im Rheingau-Taunus-Kreis niedriger.

Mit 15,4 Prozent ist die Lohnlücke in den kaufmännischen und wirtschaftlichen Dienstleistungsberufen im Vergleich der drei Berufssektoren am größten und übertrifft auch den hessischen Vergleichswert von 7,4 Prozent deutlich. Einwohnerinnen verdienen im Rheingau-Taunus-Kreis im Schnitt brutto 698 Euro weniger als Männer. Dabei liegt der Frauenanteil bei den Vollzeitbeschäftigten mit 39,9 Prozent etwas oberhalb des Landesschnitts von 38,3 Prozent. Interessant ist, dass im Rheingau-Taunus-Kreis die Einkommen von Frauen in den kaufmännisch-wirtschaftlichen Berufen schon nah an jenen in den Produktions- und MINT-Berufen sind.

Tabelle 4: Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte ohne Auszubildende zum 31.12.2021, differenziert nach Berufssektoren und Regionen (Wohnort)

Berufssektor
Rheingau-Taunus-Kreis Hessen
Frauenanteil* Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € durchschnittliche Lohnlücke Frauenanteil* Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € durchschnittliche Lohnlücke
% abs. Männer Frauen % abs. in € % abs. Männer Frauen % abs. in €
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik, IWAK eigene Berechnung und Darstellung
Anmerkung: *Die hier präsentierte Anzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten bezieht sich auf die Personen, für die die Einkommensdaten vorliegen. Da nicht für alle sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten Einkommensdaten vorliegen, weicht die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten von den hier präsentierten Zahlen ab.

Bei den Produktions- und MINT-Berufen, die basierend auf der KldB 2010 aus Berufssegmente wie Land-, Forst- und Gartenbauberufe (S11), Fertigungsberufe (S12), Fertigungstechnische Berufe (S13), Bau- und Ausbauberufe (S14) und IT- und naturwissenschaftliche Dienstleistungsberufe (S41) bestehen, zeigt sich bei den in Vollzeit Beschäftigten mit anerkanntem Berufsabschluss eine Lohnlücke von 9,4 Prozent. Diese liegt knapp unter der Lohnlücke in Hessen insgesamt (10,8 Prozent). Frauen mit Berufsabschluss, die im Rheingau-Taunus-Kreis leben, verdienen brutto 371 Euro weniger als Männer. Bei den Beschäftigten mit akademischen Abschlüssen wird eine wesentlich größere Lohnlücke von 25,0 Prozent deutlich. Diese liegt über dem Landesschnitt. Daraus resultiert, dass die Bruttomonatsentgelte von Frauen um 1.603 Euro niedriger sind als die von Männern. Der Frauenanteil von 19,5 Prozent liegt über jenem bei den beruflich Qualifizierten.

Tabelle 5: Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte ohne Auszubildende im Berufssektor „Produktions- und MINT-Berufe“ zum 31.12.2021, differenziert nach Qualifikationsniveaus und Regionen (Wohnort)

Qualifikationsniveau
Rheingau-Taunus-Kreis Hessen
Frauenanteil* Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € durchschnittliche Lohnlücke Frauenanteil* Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € durchschnittliche Lohnlücke
% abs. Männer Frauen % abs. in € % abs. Männer Frauen % abs. in €
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik, IWAK eigene Berechnung und Darstellung
Anmerkung: *Die hier präsentierte Anzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten bezieht sich auf die Personen, für die die Einkommensdaten vorliegen. Da nicht für alle sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten Einkommensdaten vorliegen, weicht die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten von den hier präsentierten Zahlen ab. Bei einer zu geringen Anzahl an Beschäftigten ist die Aussagekraft von Entgeltverteilungen eingeschränkt. Deshalb veröffentlicht die Statistik der Bundesagentur für Arbeit keine Daten zu Entgeltverteilungen, Medianentgelten und Beschäftigten im unteren Entgeltbereich in Regionen bzw. bei Merkmalskombinationen mit weniger als 500 Beschäftigten. In diesen Fällen wurde der entsprechende Wert durch ein „-“ ersetzt.

Bei den personenbezogenen Dienstleistungsberufen, die basierend auf der KldB 2010 aus Berufssegmente wie Lebensmittel- und Gastgewerbeberufe (S21), Medizinische u. nicht-medizinische Gesundheitsberufe (S22) und Soziale und kulturelle Dienstleistungsberufe (S23) bestehen, zeigt sich bei den in Vollzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigten Einwohnerinnen und Einwohnern des Rheingau-Taunus-Kreises mit anerkanntem Berufsabschluss eine Lohnlücke von 6,0 Prozent. Diese übertrifft die Lohnlücke im Landesschnitt, die 5,4 Prozent beträgt. Frauen mit Berufsabschluss in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung verdienen im Rheingau-Taunus-Kreis brutto 210 Euro weniger als Männer. Ihr Anteil ist mit 63,8 Prozent hoch, liegt jedoch unter dem Landesschnitt. Bei den Beschäftigten mit akademischen Abschlüssen wird eine größere Lohnlücke von 23,6 Prozent deutlich, die ebenfalls über dem Landesschnitt liegt. Dies bedeutet, dass die Bruttomonatsentgelte von Frauen mit akademischem Abschluss, die im Kreis leben, um 1.280 Euro niedriger sind als die der männlichen Einwohner mit vergleichbarem Abschluss. Der Frauenanteil von 57,1 Prozent liegt über dem Landesschnitt.

Tabelle 6: Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte ohne Auszubildende im Berufssektor „personenbezogene Dienstleistungsberufe“ zum 31.12.2021, differenziert nach Qualifikationsniveaus und Regionen (Wohnort)

Qualifikationsniveau
Rheingau-Taunus-Kreis Hessen
Frauenanteil* Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € durchschnittliche Lohnlücke Frauenanteil* Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € durchschnittliche Lohnlücke
% abs. Männer Frauen % abs. in € % abs. Männer Frauen % abs. in €
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik, IWAK eigene Berechnung und Darstellung
Anmerkung: *Die hier präsentierte Anzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten bezieht sich auf die Personen, für die die Einkommensdaten vorliegen. Da nicht für alle sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten Einkommensdaten vorliegen, weicht die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten von den hier präsentierten Zahlen ab. Bei einer zu geringen Anzahl an Beschäftigten ist die Aussagekraft von Entgeltverteilungen eingeschränkt. Deshalb veröffentlicht die Statistik der Bundesagentur für Arbeit keine Daten zu Entgeltverteilungen, Medianentgelten und Beschäftigten im unteren Entgeltbereich in Regionen bzw. bei Merkmalskombinationen mit weniger als 500 Beschäftigten. In diesen Fällen wurde der entsprechende Wert durch ein „-“ ersetzt.

Bei den kaufmännischen und wirtschaftlichen Dienstleistungsberufen, die basierend auf der KldB 2010 aus Berufssegmente wie Handelsberufe (S31), Berufe in Unternehmensführung und -organisation (S32), Unternehmensbezogene Dienstleistungsberufe sowie Sicherheitsberufe (S51), Verkehrs- und Logistikberufe (S53), Reinigungsberufe (S53) bestehen, zeigt sich bei den in Vollzeit Beschäftigten, die über einen Berufsabschluss verfügen, eine Lohnlücke von 8,7 Prozent. Diese liegt über der Lohnlücke im Landesschnitt von 6,4 Prozent. Frauen mit Berufsabschluss, die im Rheingau-Taunus-Kreis wohnen, verdienen brutto 355 Euro weniger als Männer. Ihr Anteil ist mit 43,7 Prozent etwas höher als im Landesschnitt und von beträchtlicher Größe. Bei den Beschäftigten mit akademischen Abschlüssen wird eine noch größere Lohnlücke in Höhe von 30,8 Prozent deutlich. Diese übertrifft den Landesschnitt ebenfalls. Dies bedeutet, dass die Bruttomonatsentgelte von Frauen um 2.156 Euro niedriger sind als die von Männern. Der Frauenanteil von 34,3 Prozent liegt unter jenem bei den beruflich Qualifizierten.

Tabelle 7: Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte ohne Auszubildende im Berufssektor „kaufmännische und wirtschaftliche Dienstleistungsberufe“ zum 31.12.2021, differenziert nach Qualifikationsniveaus und Regionen (Wohnort)

Qualifikationsniveau
Rheingau-Taunus-Kreis Hessen
Frauenanteil* Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € durchschnittliche Lohnlücke Frauenanteil* Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € durchschnittliche Lohnlücke
% abs. Männer Frauen % abs. in € % abs. Männer Frauen % abs. in €
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik, IWAK eigene Berechnung und Darstellung
Anmerkung: *Die hier präsentierte Anzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten bezieht sich auf die Personen, für die die Einkommensdaten vorliegen. Da nicht für alle sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten Einkommensdaten vorliegen, weicht die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten von den hier präsentierten Zahlen ab. Bei einer zu geringen Anzahl an Beschäftigten ist die Aussagekraft von Entgeltverteilungen eingeschränkt. Deshalb veröffentlicht die Statistik der Bundesagentur für Arbeit keine Daten zu Entgeltverteilungen, Medianentgelten und Beschäftigten im unteren Entgeltbereich in Regionen bzw. bei Merkmalskombinationen mit weniger als 500 Beschäftigten. In diesen Fällen wurde der entsprechende Wert durch ein „-“ ersetzt.

2 Rahmendaten zur Beschäftigung von Frauen und Männern im Rheingau-Taunus-Kreis

Die Daten im vorangegangenen Teil beziehen sich ausschließlich auf Frauen und Männern in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung, die im Rheingau-Taunus-Kreis leben. Dies betrifft 17.320 Frauen, die in Vollzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Darüber hinaus gehen mit 17.341 eine annähernd gleiche Zahl an Frauen einer sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung nach. Zudem befinden sich noch weitere 4.374 Frauen, die im Kreis ansässig sind, in einer ausschließlich geringfügigen Beschäftigung, und 261 Arbeitslose sind alleinerziehende Frauen. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte sind inkl. Auszubildende. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, geringfügig Beschäftigte sowie sozialversicherungspflichtig beschäftigte Pendlerinnen und Pendler sind im Alter von 15 bis unter 65 Jahren. Abweichungen zwischen der ausgewiesenen Gesamtsumme und der tatsächlichen Summe der Teilergebnisse sind aufgrund unterschiedlicher Merkmalstiefen, Auslassung von Kategorien und Rundungen möglich. Die Auspendlerquoten sind sowohl bei Frauen als auch bei Männern hoch. Dies zeigt, dass viele Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises ihr Einkommen außerhalb von dessen Grenzen erwirtschaften. Die Auspendlerquote ergibt sich auf Basis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort.

Tabelle 8-11: Ausgewählte Arbeitsmarktdaten zum 31.12.2021 (oder anderes ausgewiesenes Datum), differenziert nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit

Arbeitsmarktdaten
Insgesamt Männer Frauen
Gesamt deutsche Staats­angehörigkeit ausländische Staats­angehörigkeit Gesamt deutsche Staats­angehörigkeit ausländische Staats­angehörigkeit Gesamt deutsche Staats­angehörigkeit ausländische Staats­angehörigkeit
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte* mit Auszubildenden am Wohnort
Gesamt
Vollzeit (VZ)**
ohne Berufsabschluss
(anerkannter) Berufsabschluss
akademischer Abschluss
Teilzeit (TZ)**
ohne Berufsabschluss
(anerkannter) Berufsabschluss
akademischer Abschluss
geringfügig Beschäftigte* am Wohnort
Gesamt
ausschließlich geringfügig Beschäftigte (aGeB)
im Nebenjob
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte – Pendlerinnen und Pendler (30.06.2021)
Einpendlerinnen und Einpendler
Auspendlerinnen und Auspendler
Einpendler-Quote (Basis sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort
Auspendler-Quote (Basis sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort
Arbeitslose** (Jahresdurchschnitt 2021)
Insgesamt
im Rechtskreis SGB III
im Rechtskreis SGB II
davon Alleinerziehende
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik, IWAK eigene Berechnung und Darstellung
Anmerkung: * Sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte im Alter von 15 bis unter 65 Jahren
** Mögliche Abweichungen zwischen ausgewiesener Gesamtsumme und tatsächlicher Summe der Teilergebnisse aufgrund unterschiedlicher Merkmalstiefen, Auslassung von Kategorien und Rundungen.

Im Rheingau-Taunus-Kreis zeigt sich bei den Einwohnerinnen und Einwohnern in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung im ersten Pandemiejahr ein deutlich stärkerer Rückgang der Lohnlücken als noch in den Vorpandemiejahren. Allerdings liegen die Lohnlücken mit 13,0 Prozent im Jahr 2020 und mit 12,5 Prozent im Jahr 2021 weiterhin oberhalb des hessischen Schnitts. Dies geht überwiegend darauf zurück, dass die männlichen Einwohner im Kreis deutlich mehr verdienen als im hessischen Durchschnitt, was für die Frauen nur bedingt zutrifft.

Die Lohnlücke ist bei akademisch Qualifizierten mit 30,3 Prozent am größten und liegt damit deutlich über dem Landesschnitt von 24,9 Prozent. Je niedriger das Qualifikationsniveau von Beschäftigten ist, desto geringer ist die Lohnlücke. Für Einwohnerinnen und Einwohner des Rheingau-Taunus-Kreises, die über keinen Berufsabschluss verfügen, beträgt diese 1,3 Prozent. Hier ist Entgeltgleichheit somit erreicht.

Im Vergleich verschiedener Berufssektoren, in welchen die Einwohnerinnen und Einwohner in sozialversicherungspflichtiger Vollzeit erwerbstätig sind, zeigt sich, dass die Lohnlücken dort variieren, und zwar zwischen 4,5 Prozent in den Produktions- und MINT-Berufen und 15,4 Prozent in den kaufmännischen und wirtschaftlichen Dienstleistungsberufen. Die Einwohnerinnen des Rheingau-Taunus-Kreises können in den kaufmännischen und wirtschaftlichen Dienstleistungsberufen sowie in den Produktions- und MINT-Berufen mehr verdienen als in den personenbezogenen Dienstleistungsberufen.

Die Daten von sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen am Wohnort zeigen, dass nur etwa die Hälfte in Vollzeit erwerbstätig ist. Der hohe Anteil an Frauen, die einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen oder geringfügig beschäftigt sind, zeigt, dass noch brachliegende Beschäftigungspotenziale bei den Einwohnerinnen des Rheingau-Taunus-Kreises vorhanden sind. Diese noch besser zu erschließen, kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Lohnlücken zu verringern. Betreuungs- und Verkehrsinfrastruktur, berufliche Orientierung und Qualifizierung stellen wichtige Bausteine dafür dar.

3 Lohnlücken bei den Betrieben im Rheingau-Taunus-Kreis

Die Daten in diesem Teil beziehen sich ausschließlich auf die Beschäftigungssituation in Betrieben, die ihre Standorte im Rheingau-Taunus-Kreis haben. Die Daten über die dort in sozialversicherungspflichtiger Vollzeit Beschäftigten schließen auch Einpendlerinnen und Einpendler aus anderen Kreisen und kreisfreien Städten ein.

Die Stellen für sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte im Rheingau-Taunus-Kreis lassen sich nach vier hierarchisch aufgebauten Anforderungsniveaus unterscheiden:

  • Helferniveau (keine oder eine einjährige Ausbildung vorausgesetzt)
  • Fachkraftniveau (mindestens eine zweijährige Berufsausbildung oder ein berufsqualifizierender Abschluss einer Berufsfach- oder einer Kollegschule vorausgesetzt)
  • Expertenniveau (ein mindestens vierjähriges abgeschlossenes Hochschulstudium vorausgesetzt)

Je höher das Anforderungsniveau einer Stelle ist, desto anspruchsvoller und komplexer sind die zu erfüllenden Aufgaben und desto höher sind im Schnitt die durchschnittlichen Bruttomonatsentgelte. Die nachfolgend präsentierte Anzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten bezieht sich auf die Personen, für die Einkommensdaten vorliegen. Da nicht für alle sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten Einkommensdaten vorliegen, weicht die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten von den hier präsentierten Zahlen ab. Bei einer zu geringen Anzahl an Beschäftigten ist die Aussagekraft von Entgeltverteilungen eingeschränkt. Deshalb veröffentlicht die Statistik der Bundesagentur für Arbeit keine regionalisierten Daten zu Entgeltverteilungen, Medianentgelten und Beschäftigten im unteren Entgeltbereich bzw. bei Merkmalskombinationen mit weniger als 500 Beschäftigten. In diesen Fällen wird der entsprechende Wert durch ein „X“ ersetzt.

Die durchschnittlichen Lohnlücken variieren bei den Betrieben im Rheingau-Taunus-Kreis zwischen den vier Anforderungsniveaus der Stellen deutlich. Die geringsten Lücken zeigen sich im Jahr 2021 beim Anforderungsniveau Fachkraft mit 2,1 Prozent. Hier ist Entgeltgleichheit nahezu erreicht. Die größte Lohnlücke mit 20,9 Prozent kann beim Anforderungsniveau Experte identifiziert werden. Auch auf den Anforderungsniveaus Helfer sowie Spezialist sind die Lücken mit 7,9 Prozent und 17,9 Prozent groß. Im Vergleich zum jeweiligen Landesschnitt sind die Lohnlücken im Rheingau-Taunus-Kreis auf allen Anforderungsniveaus niedriger. Die meisten Frauen in sozialversicherungspflichtiger Vollzeit sind auf dem Anforderungsniveau Fachkraft tätig.

Tabelle 12: Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte ohne Auszubildende zum 31.12.2021, differenziert nach Anforderungsniveaus von Stellen und Regionen (Arbeitsort)

Anforderungsniveaus
Rheingau-Taunus-Kreis Hessen
Frauenanteil* Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € durchschnittliche Lohnlücke Frauenanteil* Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € durchschnittliche Lohnlücke
% abs. Männer Frauen % abs. in € % abs. Männer Frauen % abs. in €
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik, IWAK eigene Berechnung und Darstellung
Anmerkung: *Die hier präsentierte Anzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten bezieht sich auf die Personen, für die die Einkommensdaten vorliegen. Da nicht für alle sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten Einkommensdaten vorliegen, weicht die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten von den hier präsentierten Zahlen ab. Bei einer zu geringen Anzahl an Beschäftigten ist die Aussagekraft von Entgeltverteilungen eingeschränkt. Deshalb veröffentlicht die Statistik der Bundesagentur für Arbeit keine Daten zu Entgeltverteilungen, Medianentgelten und Beschäftigten im unteren Entgeltbereich in Regionen bzw. bei Merkmalskombinationen mit weniger als 500 Beschäftigten. In diesen Fällen wurde der entsprechende Wert durch ein „-“ ersetzt.

Hinsichtlich der Stellen für Beschäftigte mit Produktions- und MINT-Berufen, die basierend auf der KldB 2010 aus Berufssegmente wie Land-, Forst- und Gartenbauberufe (S11), Fertigungsberufe (S12), Fertigungstechnische Berufe (S13), Bau- und Ausbauberufe (S14) und IT- und naturwissenschaftliche Dienstleistungsberufe (S41) bestehen, wird deutlich, dass die Werte auf allen Anforderungsniveaus auf Grund der geringen Frauenanteile nicht vorliegen. Auf den Anforderungsniveaus Spezialist sowie Experte werden höhere Frauenanteile von 13,6 Prozent bzw. 17,2 Prozent in Produktions- und MINT-Berufen beschäftigt. Im hessischen Durchschnitt zeigt sich jedoch auf dem Niveau Experte ein höherer Frauenanteil und zwar 17,4 Prozent.

Tabelle 13: Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte ohne Auszubildende im Berufssektor „Produktions- und MINT-Berufe“ zum 31.12.2021, differenziert nach Anforderungsniveaus von Stellen und Regionen (Arbeitsort)

Anforderungsniveaus
Rheingau-Taunus-Kreis Hessen
Frauenanteil* Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € durchschnittliche Lohnlücke Frauenanteil* Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € durchschnittliche Lohnlücke
% abs. Männer Frauen % abs. in € % abs. Männer Frauen % abs. in €
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik, IWAK eigene Berechnung und Darstellung
Anmerkung: *Die hier präsentierte Anzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten bezieht sich auf die Personen, für die die Einkommensdaten vorliegen. Da nicht für alle sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten Einkommensdaten vorliegen, weicht die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten von den hier präsentierten Zahlen ab. Bei einer zu geringen Anzahl an Beschäftigten ist die Aussagekraft von Entgeltverteilungen eingeschränkt. Deshalb veröffentlicht die Statistik der Bundesagentur für Arbeit keine Daten zu Entgeltverteilungen, Medianentgelten und Beschäftigten im unteren Entgeltbereich in Regionen bzw. bei Merkmalskombinationen mit weniger als 500 Beschäftigten. In diesen Fällen wurde der entsprechende Wert durch ein „-“ ersetzt.

Hinsichtlich der Stellen für Beschäftigte mit Berufen in den personenbezogenen Dienstleistungen, die basierend auf der KldB 2010 aus Berufssegmente wie Lebensmittel- und Gastgewerbeberufe (S21), Medizinische u. nicht-medizinische Gesundheitsberufe (S22) und Soziale und kulturelle Dienstleistungsberufe (S23) bestehen, zeigt sich, dass auf dem Anforderungsniveau Fachkraft im Rheingau-Taunus-Kreis eine geringe Entgeltlücke zuungunsten von Männern besteht. Dies ist vor dem Hintergrund zu interpretieren, dass es sich hier vor allem um die sogenannten Frauenberufe wie Pflege und Erziehung handeln dürfte. Diese Berufe sind vor allem öffentlich finanziert, und es ist von einer hohen Tarifbindung bzw. Orientierung an vergleichbaren Entgeltstrukturen auszugehen. Im Landesschnitt wirkt sich die Entgeltlücke ebenfalls zuungunsten von Männern aus.

Tabelle 14: Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte ohne Auszubildende im Berufssektor „personenbezogene Dienstleistungsberufe“ zum 31.12.2021, differenziert nach Anforderungsniveaus von Stellen und Regionen (Arbeitsort)

Anforderungsniveaus
Rheingau-Taunus-Kreis Hessen
Frauenanteil* Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € durchschnittliche Lohnlücke Frauenanteil* Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € durchschnittliche Lohnlücke
% abs. Männer Frauen % abs. in € % abs. Männer Frauen % abs. in €
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik, IWAK eigene Berechnung und Darstellung
Anmerkung: *Die hier präsentierte Anzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten bezieht sich auf die Personen, für die die Einkommensdaten vorliegen. Da nicht für alle sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten Einkommensdaten vorliegen, weicht die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten von den hier präsentierten Zahlen ab. Bei einer zu geringen Anzahl an Beschäftigten ist die Aussagekraft von Entgeltverteilungen eingeschränkt. Deshalb veröffentlicht die Statistik der Bundesagentur für Arbeit keine Daten zu Entgeltverteilungen, Medianentgelten und Beschäftigten im unteren Entgeltbereich in Regionen bzw. bei Merkmalskombinationen mit weniger als 500 Beschäftigten. In diesen Fällen wurde der entsprechende Wert durch ein „-“ ersetzt.

Bei den Stellen für Beschäftigte mit kaufmännischen und wirtschaftlichen Berufen, die basierend auf der KldB 2010 aus Berufssegmente wie Handelsberufe (S31), Berufe in Unternehmensführung und -organisation (S32), Unternehmensbezogene Dienstleistungsberufe sowie Sicherheitsberufe (S51), Verkehrs- und Logistikberufe (S53), Reinigungsberufe (S53) bestehen, wird auf dem Anforderungsniveau Fachkraft deutlich, dass Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern bei den Betrieben im Rheingau-Taunus-Kreis nahezu erreicht ist. Die Lohnlücke beträgt nur noch 4,5 Prozent. Dies entspricht auch der Lage in Hessen insgesamt, wo Entgeltgleichheit bereits erreicht wurde. Allerdings sind die Lohnlücken auf dem Spezialistenniveau mit 18,8 Prozent im Kreis sehr groß. Dies entspricht allerdings auch dem hessischen Durchschnitt. Die meisten Frauen in sozialversicherungspflichtiger Vollzeit mit kaufmännischen und wirtschaftlichen Berufen sind auf der Ebene Fachkraft beschäftigt. Beim Aufstieg in höherwertige Stellen werden die Chancen von Frauen auf gleiche Entgelte wie bei Männern jedoch deutlich schlechter.

Tabelle 15: Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte ohne Auszubildende im Berufssektor „kaufmännische und wirtschaftliche Dienstleistungsberufe“ zum 31.12.2021, differenziert nach Anforderungsniveaus von Stellen und Regionen (Arbeitsort)

Anforderungsniveaus
Rheingau-Taunus-Kreis Hessen
Frauenanteil* Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € durchschnittliche Lohnlücke Frauenanteil* Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € durchschnittliche Lohnlücke
% abs. Männer Frauen % abs. in € % abs. Männer Frauen % abs. in €
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik, IWAK eigene Berechnung und Darstellung
Anmerkung: *Die hier präsentierte Anzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten bezieht sich auf die Personen, für die die Einkommensdaten vorliegen. Da nicht für alle sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten Einkommensdaten vorliegen, weicht die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten von den hier präsentierten Zahlen ab. Bei einer zu geringen Anzahl an Beschäftigten ist die Aussagekraft von Entgeltverteilungen eingeschränkt. Deshalb veröffentlicht die Statistik der Bundesagentur für Arbeit keine Daten zu Entgeltverteilungen, Medianentgelten und Beschäftigten im unteren Entgeltbereich in Regionen bzw. bei Merkmalskombinationen mit weniger als 500 Beschäftigten. In diesen Fällen wurde der entsprechende Wert durch ein „-“ ersetzt.

4 Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte im unteren Entgeltbereich

Im Jahr 2021 arbeiten in den Betrieben des Rheingau-Taunus-Kreises 4.927 Frauen und Männer in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung, die weniger als zwei Drittel des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts (Median) aller sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten im Kreis verdienen. Sie gehören damit zu den Beschäftigten im unteren Entgeltbereich und umfassen 18,1 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten im Rheingau-Taunus-Kreis. Von den Männern gehören 15,3 Prozent, von den Frauen 23,3 Prozent zu den Vollzeitbeschäftigten im unteren Entgeltbereich. Der Anteil fällt im Rheingau-Taunus-Kreis mit 18,1 Prozent etwas höher aus als im hessischen Durchschnitt mit 15,2 Prozent.

Tabelle 16: Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte im unteren Entgeltbereich* zum 31.12.2021, differenziert nach Geschlecht und Regionen (Arbeitsort)

Region
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) in Vollzeit (VZ) ohne Auszubildende am Arbeistort insgesamt Personen mit Entgelten unter der bundeseinheitlichen Schwelle
Gesamt Anteil von allen SvB in VZ Männer Anteil von allen SvB-Männern in VZ Frauen Anteil von allen SvB-Frauen in VZ
absolut absolut % absolut % absolut %
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik, IWAK eigene Berechnung und Darstellung
Anmerkung: *In Anlehnung an die „Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD)“ gelten als Beschäftigte des unteren Entgeltbereichs Personen, die als sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte weniger als 2/3 des Medianentgelts aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten erzielen. Dies ist die Schwelle des unteren Entgeltbereichs. Diese lag in Westdeutschland im Jahr 2021 bei 2.417 EUR.

Die prozentualen Anteile von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten im unteren Entgeltbereich variieren im Branchenvergleich stark. Während im Gastgewerbe mehr als die Hälfte dem unteren Entgeltbereich angehören, liegen die Anteile in der öffentlichen Verwaltung, Erziehung und Unterreicht sowie der Metall- und Elektroindustrie jeweils im einstelligen Prozentbereich. Zwischen 15 und 25 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten gehören im Gesundheitswesen, der Altenpflege (Heime/Sozialwesen), dem Baugewerbe, der Handel- und KFZ-Branche und im Chemie- und Kunststoffsektor zum unteren Lohnbereich. Dies trifft im Verkehrs- und Logistiksektor auf ein Drittel und mehr der Beschäftigten in sozialversicherungspflichtiger Vollzeit zu. Im Rheingau-Taunus-Kreis sind die Anteile der Beschäftigten im unteren Lohnbereich im Gastgewerbe, dem Verkehrs- und Lagereisektor, dem Gesundheitswesen, dem Baugewerbe, dem Metall- und Elektrobereich, der Informationsbranche, im Chemie- und Kunststoffsektor sowie der öffentlichen Verwaltung höher als im hessischen Durchschnitt.

5 Zukünftige Entwicklungen des Arbeitsmarkts im Rheingau-Taunus-Kreis

Für den Zeitraum zwischen 2021 und 2028 wird im Rheingau-Taunus-Kreis auf verschiedenen Qualifikationsniveaus und für einzelne Berufsgruppen ein Fachkräftemangel prognostiziert. Der Umfang des Fachkräftemangels variiert zwischen Qualifikationsniveaus und Berufsgruppen deutlich.

Die größten Engpässe im Vergleich der Qualifikationsniveaus bestehen hinsichtlich von Fachkräften mit Berufsabschluss. Dort fehlen alleine 4.450 Personen. Ebenfalls deutliche Lücken zeigen sich bei Fachkräften mit akademischem Abschluss. Hier fehlen 1.360 Personen. Deutlich geringer ist die Lücke beim Qualifikationsniveau ohne (anerkannten) Berufsabschluss. Hier fehlen 190 Personen.

Tabelle 17: Prognose – Anzahl der fehlenden Arbeitskräfte im Rheingau-Taunus-Kreis bis zum Jahr 2028, differenziert nach Qualifikationsniveaus

Qualifikationsniveau
fehlende Arbeitskräfte
Quelle: Prognoseergebnisse für den Zeitraum 2021 bis 2028 aus dem Prognosenbericht, https://www.hessische-berufsprognosen.de/prognosebericht-und-regionaldossiers/

Hinsichtlich einzelner Berufsgruppen zeigen sich Engpässe in allen drei Berufssektoren. Die größten Lücken im Rheingau-Taunus-Kreis werden für die Berufe in Unternehmensführung und -organisation, in der Erziehung und die medizinischen Gesundheitsberufe vorausberechnet.

Tabelle 18: Prognose – Anzahl der fehlenden Arbeitskräfte im Rheingau-Taunus-Kreis bis zum Jahr 2028, differenziert nach Berufssektoren und Berufsgruppen (KldB 2010)

Berufssektor ausgewählte Berufsgruppen (KldB 2010) fehlende Arbeitskräfte
Quelle: Prognoseergebnisse für den Zeitraum 2021 bis 2028 aus dem Prognosenbericht, https://www.hessische-berufsprognosen.de/prognosebericht-und-regionaldossiers/

Die Lohngleichheit ist in den Betrieben, die im Rheingau-Taunus-Kreis ansässig sind, im Jahr 2021 noch nicht erreicht. Das Ausmaß der Lohnlücken variiert zwischen den unterschiedlichen Anforderungsniveaus der Stellen. Während die Entgeltlücken bei Stellen mit dem Anforderungsniveau Fachkraft gering sind und dort die Entgeltgleichheit nahezu erreicht ist, sind besonders die Lohnlücken auf den höheren Anforderungsniveaus groß. Besonders bei Stellen, die dort mit kaufmännischen und wirtschaftlichen Berufen besetzt werden, verdienen Frauen im Schnitt bis zu einem Fünftel weniger als Männer. Jedoch befinden sich die Lohnlücken bei Stellen auf dem Anforderungsniveau Helfer ebenfalls im hohen einstelligen Bereich.

Im Rheingau-Taunus-Kreis sind in einigen Branchen die Anteile der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten im unteren Entgeltbereich hoch. Dazu gehören die Gastronomie, die Logistikbranche, das Baugewerbe, die Handel- und KFZ-Branche, der Chemie- und Kunststoffsektor, die Altenpflege und das Gesundheitswesen. In den meisten dieser Branchen sind besonders viele Frauen beschäftigt. Gerade in Zeiten von steigendenden Energiepreisen und Inflation können sich Beschäftige im unteren Entgeltbereich schnell mit wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen.

Für den Rheingau-Taunus-Kreis werden bis 2028 deutliche Arbeits- und Fachkräfteengpässe vorausgeschätzt. Besonders betroffen sind jene Betriebe im Kreis, die Fachkräfte mit Berufsabschluss oder Führungskräfte suchen, sowie jene, die in der Erziehung oder im Gesundheitswesen tätig sind. Um die Arbeits- und Fachkräftesicherung zu gewährleisten, bedarf es gezielter Strategien von Betrieben, ihrer Vertretungen und des Kreises. Dabei sollten die Beschäftigungs- und Entwicklungspotenziale von Frauen Berücksichtigung finden und zu einer größeren Einbindung von Frauen als Fach- und Führungskräfte führen. Diese Entwicklung kann einen wichtigen Beitrag zur Verringerung der Lohnlücken bei den Betrieben im Rheingau-Taunus-Kreis leisten.

6 Gesamtschau auf den Rheingau-Taunus-Kreis

Sowohl bei den Einwohnerinnen und Einwohnern des Rheingau-Taunus-Kreises, die in sozialversicherungspflichtiger Vollzeit erwerbstätig sind, als auch bei den Betrieben, die im Kreis ansässig sind, treten im Jahr 2021 überwiegend noch deutliche Lohnlücken auf. Einzig bei Stellen auf dem Anforderungsniveau Fachkraft ist im Rheingau-Taunus-Kreis im Schnitt nahezu Entgeltgleichheit erreicht. Insgesamt zeigt sich eine positive Entwicklung, indem sich die Lohnlücken im Kreis seit 2012 deutlich verringert haben. Besonders im ersten Pandemiejahr 2020 hat sich deren Verkleinerung nochmals dynamisiert. Im Vergleich zum hessischen Durchschnitt sind die Lohnlücken bei den Einwohnerinnen und Einwohnern des Kreises jedoch noch deutlich größer.

Die Verringerung der Lohnlücken zwischen Frauen und Männern kann im Rheingau-Taunus-Kreis zukünftig noch weiter vorangebracht werden. Dies kann vor allem darüber gelingen, dass noch mehr Frauen Stellen mit hohen Anforderungsniveaus, also die Funktionen von Experte und Spezialist, besetzen. Die dafür notwendigen Rahmenbedingungen wie Betreuung und Mobilität stellen weiterhin eine notwendige Voraussetzung dar. Der schon bestehende Fachkräftemangel zeigt zudem, dass bisher noch nicht erschlossene Potenziale für die aktuelle und vor allem die zukünftige Fachkräftesicherung unerlässlich sind. Im Rheingau-Taunus-Kreis sind gerade bei Frauen in Teilzeit und geringfügiger Beschäftigung noch Potenziale zu heben. Nicht nur in den sogenannten Frauenberufen der Erziehung und der Pflege ist schon ein großer Fachkräftemangel vorhanden. Vielmehr besteht dieser auch in vielen gewerblichen Bereichen und wird sich dort zukünftig demografiebedingt noch deutlich verschärfen. Die Frauenanteile in diesen gewerblichen Berufsfeldern sind oft noch gering. Eine entsprechende Berufs- und Studienorientierung von Mädchen und jungen Frauen ist deshalb im Rheingau-Taunus-Kreis vermutlich unerlässlich.

Der Rheingau-Taunus-Kreis kann sich in seiner Fachkräftesicherungsstrategie so aufstellen, dass durch die bessere Erschließung der Potenziale von Frauen ein wesentlicher Beitrag zur Fachkräftesicherung in den Betrieben des Kreises geleistet wird und gleichzeitig die Lohnlücken zwischen Frauen und Männern immer geringer werden. Auf diese Weise können Fachkräftesicherung vor Ort und Förderung der Entgeltgleichheit Hand in Hand gehen. Allerdings bedarf es dafür eines koordinierten Zusammenwirkens wesentlicher Akteurinnen und Akteure im Kreis, um Berufsorientierung, Qualifizierung, Betreuungsinfrastruktur und Mobilität als notwendige Rahmenbedingungen zu sichern und damit zur noch besseren Erschließung bisher ungenutzter Potenziale von Frauen beizutragen. Die Hessische Fachkräfteinitiative „Zukunftsgerecht und regional: Fachkräftesicherung in Hessen“ kann die Arbeitsmarktakteurinnen und -akteure im Rheingau-Taunus-Kreis systematisch bei diesen notwendigen Aktivitäten unterstützen.