Die Entgeltanalysen erfolgen unter zwei Fragestellungen:
- Wie stellt sich die Lage zur Lohngleichheit bei den Einwohnerinnen und Einwohnern des Kreises dar, die in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung erwerbstätig sind? In diesen Betrachtungen sind auch alle Einwohnerinnen und Einwohner eingeschlossen, die außerhalb des Kreises einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen. Entsprechend sind alle Personen, die zwar im Kreis beschäftigt sind, jedoch außerhalb wohnen, nicht berücksichtigt. Im Fokus steht ausschließlich die Lohngleichheit der Wohnbevölkerung im Kreis (Teil 1). Ergänzt wird diese Analyse durch Daten zur Beschäftigungssituation der Einwohnerinnen und Einwohner (Teil 2). Daraus können Hinweise zur Einordnung der Entgeltdaten aus Teil 1 sowie erste Handlungsansätze für die Förderung von Frauen, die im Kreis wohnen, abgeleitet werden.
- Wie kann die Lage der Lohngleichheit in den Betrieben des Kreises eingeschätzt werden? Mit dem Fokus auf die Betriebe im Kreis wird erfasst, in welchem Maße Entgeltgleichheit bei den dort sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten auf Stellen mit unterschiedlichen Anforderungsniveaus erreicht wird. Diese Betrachtung schließt auch Beschäftigte ein, die nicht im Kreis wohnen, aber in dort ansässigen Betrieben beschäftigt sind (Teil 3). Zudem wird betrachtet, wie hoch die Anteile von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in dem unteren Entgeltbereich sind (Teil 4). Da sich gerade durch Fachkräfteengpässe für Frauen Chancen zum Aufstieg und zu einem größeren Beschäftigungsumfang ergeben können, was sich dann gegebenenfalls auch in höheren Entgelten niederschlägt, werden ergänzende Daten in Teil 5 dargestellt. Es wird gezeigt, in welchen Berufen bis zum Jahr 2030 Engpässe im Kreis zu erwarten sind. Diese Daten können Hinweise darauf geben, wo Frauen mit dem Ziel einer Verringerung der Lohnlücke gezielt rekrutiert und gefördert werden könnten.
In einem abschließenden Teil 6 wird eine Gesamtschau dargestellt.
1 Lohnlücken von sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Einwohnerinnen und Einwohnern des Rheingau-Taunus-Kreises
Im Jahr 2023 ist die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern bei sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung im Rheingau-Taunus-Kreis mit 11,2 Prozent kleiner als noch im vorherigen Jahr 2022 mit 11,9 Prozent. Damit bleibt der Trend einer weiteren Verringerung der Lohnlücke weiter bestehen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Sonderlagen während der Pandemie, die eine höhere Dynamik bei der Verringerung der Lohnlücken besonders im Jahr 2020 erzeugt hatten, nun nicht mehr wirksam sind (vgl. Hessischer Lohnatlas, 3. Auflage 2022). Die Entwicklung von 2022 bis 2023 wird als Indikator dafür aufgefasst, dass sich die Entwicklungsdynamik aus der Vorpandemie wieder einstellt.
Tabelle 1: Lohnlücken* zwischen Frauen und Männern in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung, differenziert nach Regionen (Wohnort) und Jahren (Stand 31.12.), Angaben in Prozent
Jahr
|
Rheingau-Taunus-Kreis | Hessen |
---|---|---|
Anmerkung: *positiver Wert = Bruttomonatsentgelte von Frauen sind niedriger als jene von Männern; negativer Wert = Bruttomonatsentgelte von Frauen sind höher als jene von Männern.
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Die nachfolgend präsentierte Anzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten bezieht sich auf die Personen, für die Einkommensdaten vorliegen. Da dies nicht bei allen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Fall ist, weicht die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten von den hier präsentierten Zahlen ab. Der Frauenanteil bei den sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten im Rheingau-Taunus-Kreis beträgt im Jahr 2023 genau 33,9 Prozent und liegt leicht über dem hessischen Schnitt von 32,9 Prozent. Interessant ist, dass die durchschnittlichen Bruttomonatsentgelte (Median) von Frauen, die im Rheingau-Taunus-Kreis gezahlt werden, über dem Landesschnitt liegen. Die durchschnittliche Lohnlücke ist im Rheingau-Taunus-Kreis mit 11,2 Prozent über dem hessischen Durchschnitt. Dort liegt die Lohnlücke im Jahr 2023 bei 8,0 Prozent.
Tabelle 2: Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte ohne Auszubildende zum 31.12.2023, differenziert nach ausgewählten Merkmalen und Regionen (Wohnort)
Region
|
Frauenanteil* | Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € | durchschnittliche Lohnlücke | |||
---|---|---|---|---|---|---|
% | abs. | Männer | Frauen | % | abs. in € | |
Anmerkung: *Die hier präsentierte Anzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten bezieht sich auf die Personen, für die die Einkommensdaten vorliegen. Da nicht für alle sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten Einkommensdaten vorliegen, weicht die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten von den hier präsentierten Zahlen ab.
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Die Größen der Lohnlücken bei den Einwohnerinnen und Einwohnern, die in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung erwerbstätig sind, unterscheiden sich im Rheingau-Taunus-Kreis deutlich zwischen den verschiedenen Qualifikationsniveaus von Beschäftigten.
Für Beschäftigte ohne Berufsabschluss beträgt die Lohnlücke 1,1 Prozent, damit ist Entgeltgleichheit nahezu erreicht. Der Frauenanteil liegt bei 27,3 Prozent und nahe am Landesschnitt von 26,5 Prozent.
Bei den Beschäftigten mit (anerkanntem) Berufsabschluss beträgt die Lohnlücke 9,6 Prozent. Damit zeigt sich eine Entwicklung Richtung Entgeltgleichheit. Der Frauenanteil liegt mit 35,3 Prozent leicht über dem Landesschnitt von 33,0 Prozent.
Bei den Beschäftigten mit akademischem Abschluss liegt die Lohnlücke bei 27,3 Prozent. Akademikerinnen verdienen brutto im Schnitt 1.892 Euro weniger als Männer auf dem gleichen Qualifikationsniveau. Der Frauenanteil liegt bei 34,6 Prozent und damit leicht unter dem Landesschnitt von 37,3 Prozent.
Im Vergleich mit dem hessischen Durchschnitt zeigt sich im Rheingau-Taunus-Kreis auf allen drei Qualifikationsniveaus jeweils eine Lohnlücke. Zudem erzielen Frauen ohne Berufsabschluss sowie mit (anerkanntem) Berufsabschluss im Rheingau-Taunus-Kreis höhere Bruttomonatsentgelte (Median) als im Landesschnitt.
Tabelle 3: Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte* ohne Auszubildende zum 31.12.2023, differenziert nach Qualifikationsniveaus und Regionen (Wohnort)
Qualifikationsniveau
|
Rheingau-Taunus-Kreis | Hessen | ||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Frauenanteil* | Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € | durchschnittliche Lohnlücke | Frauenanteil* | Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € | durchschnittliche Lohnlücke | |||||||
% | abs. | Männer | Frauen | % | abs. in € | % | abs. | Männer | Frauen | % | abs. in € | |
Anmerkung: *Die hier präsentierte Anzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten bezieht sich auf die Personen, für die die Einkommensdaten vorliegen. Da nicht für alle sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten Einkommensdaten vorliegen, weicht die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten von den hier präsentierten Zahlen ab.
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Bei der Betrachtung verschiedener Berufssektoren, in welchen die Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung tätig sind, ergibt sich ebenfalls ein differenziertes Bild.
Die Einzelberufe werden in drei Berufssektoren zusammengefasst, und zwar: „Produktions- und MINT-Berufe“, „personenbezogene Dienstleistungsberufe“ sowie „kaufmännische und wirtschaftliche Dienstleistungsberufe“. Die Berufssektoren wurden auf Basis der Klassifikation der Berufe (KldB 2010) gebildet. Unter dem Berufssektor „Produktions- und MINT-Berufe“ sind Berufssegmente wie Land-, Forst- und Gartenbauberufe (S11), Fertigungsberufe (S12), Fertigungstechnische Berufe (S13), Bau- und Ausbauberufe (S14) und IT- und naturwissenschaftliche Dienstleistungsberufe (S41) zusammengefasst. Der Berufssektor „personenbezogene Dienstleistungen“ beinhaltet Berufssegmente wie Lebensmittel- und Gastgewerbeberufe (S21), Medizinische und nicht-medizinische Gesundheitsberufe (S22) und Soziale und kulturelle Dienstleistungsberufe (S23). Berufssegmente wie Handelsberufe (S31), Berufe in Unternehmensführung und -organisation (S32), Unternehmensbezogene Dienstleistungsberufe sowie Sicherheitsberufe (S51), Verkehrs- und Logistikberufe (S53) und Reinigungsberufe (S53) gehören zu dem Berufssegment „kaufmännische und wirtschaftliche Dienstleistungsberufe“. Weitere Informationen sind im Glossar zu finden.
Die nachfolgend präsentierte Anzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten bezieht sich auf die Personen, für die Einkommensdaten vorliegen. Bei einer zu geringen Anzahl an Beschäftigten ist die Aussagekraft von Entgeltverteilungen eingeschränkt. Deshalb veröffentlicht die Statistik der Bundesagentur für Arbeit keine regionalisierten Daten zu Entgeltverteilungen, Medianentgelten und Beschäftigten im unteren Entgeltbereich bzw. bei Merkmalskombinationen mit weniger als 500 Beschäftigten. In diesen Fällen wurde der entsprechende Wert durch ein „X“ ersetzt.
Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern bei sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung in den „Produktions- und MINT-Berufen“, also den mathematisch-technischen Berufen, beträgt bei den Bewohnerinnen und Bewohnern des Rheingau-Taunus-Kreises 2,6 Prozent, damit ist Entgeltgleichheit nahezu erreicht. Der Frauenanteil in diesem Berufssektor weicht mit 11,0 Prozent leicht vom hessischen Durchschnitt ab (12,0 Prozent).
Mit 6,3 Prozent liegt bei den „personenbezogenen Dienstleistungsberufen“ die Lohnlücke im Rheingau-Taunus-Kreis leicht über dem hessischen Durchschnitt von 6,1 Prozent. Der Frauenanteil ist mit 59,6 Prozent größer als in den anderen Berufssektoren, liegt jedoch leicht unter Landesschnitt (61,2 Prozent). Mit Blick auf die Entgelthöhe zeigt sich, dass diese deutlich niedriger liegt als bei den „kaufmännischen und wirtschaftlichen Dienstleistungsberufen“ oder den „Produktions- und MINT-Berufen“.
Mit 14,6 Prozent ist die Lohnlücke in den „kaufmännischen und wirtschaftlichen Dienstleistungsberufen“ etwa doppelt so groß wie im hessischen Durchschnitt (6,9 Prozent). Frauen verdienen im Schnitt im Rheingau-Taunus-Kreis brutto 706 Euro weniger als Männer. Dabei ist der Frauenanteil bei den Vollzeitbeschäftigten wie im Landesschnitt mit 40,3 Prozent im Rheingau-Taunus-Kreis bzw. 38,3 Prozent in Hessen relativ groß.
Tabelle 4: Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte ohne Auszubildende zum 31.12.2023, differenziert nach Berufssektoren und Regionen (Wohnort)
Berufssektor
|
Rheingau-Taunus-Kreis | Hessen | ||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Frauenanteil* | Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € | durchschnittliche Lohnlücke | Frauenanteil* | Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € | durchschnittliche Lohnlücke | |||||||
% | abs. | Männer | Frauen | % | abs. in € | % | abs. | Männer | Frauen | % | abs. in € | |
Anmerkung: *Die hier präsentierte Anzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten bezieht sich auf die Personen, für die die Einkommensdaten vorliegen. Da nicht für alle sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten Einkommensdaten vorliegen, weicht die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten von den hier präsentierten Zahlen ab.
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Abgerufen 14.05.2025 von https://www.hessischer-lohnatlas.de/regionaldossier/rheingau-taunus-kreis |
Bei den „Produktions- und MINT-Berufen“, die basierend auf der KldB 2010 aus Berufssegmenten wie Land-, Forst- und Gartenbauberufe (S11), Fertigungsberufe (S12), Fertigungstechnische Berufe (S13), Bau- und Ausbauberufe (S14) und IT- und naturwissenschaftliche Dienstleistungsberufe (S41) bestehen, zeigt sich bei den in Vollzeit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit (anerkanntem) Berufsabschluss eine Lohnlücke von 8,4 Prozent. Es zeigt sich eine Entwicklung in Richtung Entgeltgleichheit. Frauen mit (anerkanntem) Berufsabschluss, die im Rheingau-Taunus-Kreis leben, verdienen brutto 350 Euro weniger als Männer mit anerkanntem Berufsabschluss, die in „Produktions- und MINT-Berufen“ tätig sind. Der Frauenanteil ist mit 8,2 Prozent etwas kleiner als im Landesdurchschnitt. Bei den Vollzeitbeschäftigten mit akademischen Abschlüssen wird eine größere Lohnlücke von 23,6 Prozent deutlich. Diese liegt über dem Landesschnitt. Daraus resultiert, dass die durchschnittlichen Bruttomonatsentgelte (Median) von Frauen mit akademischem Abschluss um 1.587 Euro niedriger sind als die von Männern mit akademischem Abschluss. Der Frauenanteil von 20,2 Prozent liegt über jenem der beruflich Qualifizierten. Zu den sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten ohne Berufsabschluss, die im Berufssektor „Produktions- und MINT-Berufe“ tätig sind, werden im Rheingau-Taunus-Kreis nur wenige Einwohnerinnen gezählt, sodass eine Auskunft über ihre Bruttomonatsentgelte nicht möglich ist.
Tabelle 5: Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte ohne Auszubildende im Berufssektor „Produktions- und MINT-Berufe“ zum 31.12.2023, differenziert nach Qualifikationsniveaus und Regionen (Wohnort)
Qualifikationsniveau
|
Rheingau-Taunus-Kreis | Hessen | ||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Frauenanteil* | Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € | durchschnittliche Lohnlücke | Frauenanteil* | Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € | durchschnittliche Lohnlücke | |||||||
% | abs. | Männer | Frauen | % | abs. in € | % | abs. | Männer | Frauen | % | abs. in € | |
Anmerkung: *Die hier präsentierte Anzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten bezieht sich auf die Personen, für die die Einkommensdaten vorliegen. Da nicht für alle sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten Einkommensdaten vorliegen, weicht die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten von den hier präsentierten Zahlen ab. Bei einer zu geringen Anzahl an Beschäftigten ist die Aussagekraft von Entgeltverteilungen eingeschränkt. Deshalb veröffentlicht die Statistik der Bundesagentur für Arbeit keine Daten zu Entgeltverteilungen, Medianentgelten und Beschäftigten im unteren Entgeltbereich in Regionen bzw. bei Merkmalskombinationen mit weniger als 500 Beschäftigten. In diesen Fällen wurde der entsprechende Wert durch ein „-“ ersetzt.
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Abgerufen 14.05.2025 von https://www.hessischer-lohnatlas.de/regionaldossier/rheingau-taunus-kreis |
In den „personenbezogenen Dienstleistungsberufen“, die basierend auf der KldB 2010 aus Berufssegmenten wie Lebensmittel- und Gastgewerbeberufe (S21), Medizinische und nicht-medizinische Gesundheitsberufe (S22), Soziale und kulturelle Dienstleistungsberufe (S23) bestehen, zeigt sich bei den in Vollzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigten Einwohnerinnen und Einwohnern mit (anerkanntem) Berufsabschluss des Rheingau-Taunus-Kreises eine Lohnlücke in Höhe von 6,6 Prozent. Damit wird eine Entwicklung Richtung Entgeltgleichheit deutlich. Frauen mit (anerkanntem) Berufsabschluss in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung im Rheingau-Taunus-Kreis verdienen brutto 254 Euro weniger als Männer. Bei den Beschäftigten mit akademischen Abschlüssen wird eine größere Lohnlücke von 18,6 Prozent deutlich. Diese liegt leicht über dem Landesdurchschnitt. Dies bedeutet, dass die durchschnittlichen Bruttomonatsentgelte (Median) von Frauen mit akademischem Abschluss, die im Kreis leben, um 1.039 Euro niedriger sind als die der männlichen Einwohner mit akademischem Abschluss. Der Frauenanteil von 56,4 Prozent liegt leicht unter dem Landesdurchschnitt von 56,8 Prozent. Zu den Beschäftigten ohne Berufsabschluss, die in „personenbezogenen Dienstleistungsberufen“ arbeiten, werden im Rheingau-Taunus-Kreis nur wenige Frauen und Männer gezählt, sodass eine Auskunft über ihre Bruttomonatsentgelte nicht möglich ist.
Tabelle 6: Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte ohne Auszubildende im Berufssektor „personenbezogene Dienstleistungsberufe“ zum 31.12.2023, differenziert nach Qualifikationsniveaus und Regionen (Wohnort)
Qualifikationsniveau
|
Rheingau-Taunus-Kreis | Hessen | ||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Frauenanteil* | Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € | durchschnittliche Lohnlücke | Frauenanteil* | Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € | durchschnittliche Lohnlücke | |||||||
% | abs. | Männer | Frauen | % | abs. in € | % | abs. | Männer | Frauen | % | abs. in € | |
Anmerkung: *Die hier präsentierte Anzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten bezieht sich auf die Personen, für die die Einkommensdaten vorliegen. Da nicht für alle sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten Einkommensdaten vorliegen, weicht die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten von den hier präsentierten Zahlen ab. Bei einer zu geringen Anzahl an Beschäftigten ist die Aussagekraft von Entgeltverteilungen eingeschränkt. Deshalb veröffentlicht die Statistik der Bundesagentur für Arbeit keine Daten zu Entgeltverteilungen, Medianentgelten und Beschäftigten im unteren Entgeltbereich in Regionen bzw. bei Merkmalskombinationen mit weniger als 500 Beschäftigten. In diesen Fällen wurde der entsprechende Wert durch ein „-“ ersetzt.
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Abgerufen 14.05.2025 von https://www.hessischer-lohnatlas.de/regionaldossier/rheingau-taunus-kreis |
Bei den „kaufmännischen und wirtschaftlichen Dienstleistungsberufen“, die basierend auf der KldB 2010 aus Berufssegmenten wie Handelsberufe (S31), Berufe in Unternehmensführung und -organisation (S32), Unternehmensbezogene Dienstleistungsberufe sowie Sicherheitsberufe (S51), Verkehrs- und Logistikberufe (S53) und Reinigungsberufe (S53) bestehen, lässt sich bei den in Vollzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigten Einwohnerinnen und Einwohnern des Kreises, die über keinen Berufsabschluss verfügen, aufgrund der geringen absoluten Beschäftigungszahl der Frauen keine Aussage über die durchschnittliche Lohnlücke treffen. Bei sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten mit einem (anerkanntem) Berufsabschluss besteht eine Lohnlücke von 9,2 Prozent. Diese liegt über der landesdurchschnittlichen Lohnlücke, die für Beschäftigte mit (anerkanntem) Berufsabschluss 6,4 Prozent beträgt. Frauen mit (anerkanntem) Berufsabschluss, die im Rheingau-Taunus-Kreis wohnen, verdienen monatlich brutto durchschnittlich 399 Euro weniger als Männer. Der Frauenanteil ist mit 43,8 Prozent etwas höher als im Landesschnitt. Bei den Beschäftigten mit akademischen Abschlüssen wird eine größere Lohnlücke in Höhe von 27,3 Prozent deutlich. Diese liegt über dem Landesschnitt von 25,0 Prozent. Dies bedeutet, dass die durchschnittlichen Bruttomonatsentgelte (Median) von Frauen mit akademischem Abschluss um 1.969 Euro niedriger sind als die von Männern mit akademischem Abschluss.
Tabelle 7: Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte ohne Auszubildende im Berufssektor „kaufmännische und wirtschaftliche Dienstleistungsberufe“ zum 31.12.2023, differenziert nach Qualifikationsniveaus und Regionen (Wohnort)
Qualifikationsniveau
|
Rheingau-Taunus-Kreis | Hessen | ||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Frauenanteil* | Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € | durchschnittliche Lohnlücke | Frauenanteil* | Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € | durchschnittliche Lohnlücke | |||||||
% | abs. | Männer | Frauen | % | abs. in € | % | abs. | Männer | Frauen | % | abs. in € | |
Anmerkung: *Die hier präsentierte Anzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten bezieht sich auf die Personen, für die die Einkommensdaten vorliegen. Da nicht für alle sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten Einkommensdaten vorliegen, weicht die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten von den hier präsentierten Zahlen ab. Bei einer zu geringen Anzahl an Beschäftigten ist die Aussagekraft von Entgeltverteilungen eingeschränkt. Deshalb veröffentlicht die Statistik der Bundesagentur für Arbeit keine Daten zu Entgeltverteilungen, Medianentgelten und Beschäftigten im unteren Entgeltbereich in Regionen bzw. bei Merkmalskombinationen mit weniger als 500 Beschäftigten. In diesen Fällen wurde der entsprechende Wert durch ein „-“ ersetzt.
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Abgerufen 14.05.2025 von https://www.hessischer-lohnatlas.de/regionaldossier/rheingau-taunus-kreis |
2 Rahmendaten zur Beschäftigung von Frauen und Männern im Rheingau-Taunus-Kreis
Die Daten im vorangegangenen Teil beziehen sich ausschließlich auf Frauen und Männer in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung, die im Rheingau-Taunus-Kreis leben. Dies entspricht 17.299 Frauen, die in Vollzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Darüber hinaus geht mit 17.521 Personen eine annähernd gleiche Zahl an Frauen einer sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung nach. Zudem befinden sich noch weitere 4.273 Frauen, die im Kreis ansässig sind, in einer ausschließlich geringfügigen Beschäftigung, und 405 der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II sind alleinerziehende Frauen. Abweichungen zwischen der ausgewiesenen Gesamtsumme und der tatsächlichen Summe der Teilergebnisse sind aufgrund unterschiedlicher Merkmalstiefen, Auslassung von Kategorien und Rundungen möglich. Die Auspendlerquote ist sowohl bei Frauen als auch bei Männern hoch. Dies zeigt, dass viele Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises ihr Einkommen außerhalb von dessen Grenzen erwirtschaften. Die Auspendlerquote wird auf Basis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort ermittelt.
Tabelle 8: Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten* zum 31.12.2023 im Rheingau-Taunus-Kreis (Wohnort), differenziert nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
|
Insgesamt | Männer | Frauen | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Gesamt | deutsche Staatsangehörigkeit | ausländische Staatsangehörigkeit | Gesamt | deutsche Staatsangehörigkeit | ausländische Staatsangehörigkeit | Gesamt | deutsche Staatsangehörigkeit | ausländische Staatsangehörigkeit | |
Gesamt
| |||||||||
Vollzeit (VZ)**
| |||||||||
ohne Berufsabschluss
| |||||||||
(anerkannter) Berufsabschluss
| |||||||||
akademischer Abschluss
| |||||||||
Teilzeit (TZ)**
| |||||||||
ohne Berufsabschluss
| |||||||||
(anerkannter) Berufsabschluss
| |||||||||
akademischer Abschluss
|
Anmerkung: *Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sind inkl. Auszubildende und im Alter von 15 bis unter 65 Jahren. Abweichungen zwischen ausgewiesener Gesamtsumme und tatsächlicher Summe der Teilergebnisse sind aufgrund unterschiedlicher Merkmalstiefen, Auslassung von Kategorien und Rundungen möglich.
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Abgerufen 14.05.2025 von https://www.hessischer-lohnatlas.de/regionaldossier/rheingau-taunus-kreis |
Tabelle 9: Zahl der geringfügig Beschäftigten* zum 31.12.2023 im Rheingau-Taunus-Kreis (Wohnort), differenziert nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit
geringfügig Beschäftigte
|
Insgesamt | Männer | Frauen | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Gesamt | deutsche Staatsangehörigkeit | ausländische Staatsangehörigkeit | Gesamt | deutsche Staatsangehörigkeit | ausländische Staatsangehörigkeit | Gesamt | deutsche Staatsangehörigkeit | ausländische Staatsangehörigkeit | |
Gesamt
| |||||||||
ausschließlich geringfügig Beschäftigte (aGeB)
| |||||||||
im Nebenjob
|
Anmerkung: *Geringfügig Beschäftigte sind im Alter von 15 bis unter 65 Jahren. Abweichungen zwischen ausgewiesener Gesamtsumme und tatsächlicher Summe der Teilergebnisse sind aufgrund unterschiedlicher Merkmalstiefen, Auslassung von Kategorien und Rundungen möglich.
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Abgerufen 14.05.2025 von https://www.hessischer-lohnatlas.de/regionaldossier/rheingau-taunus-kreis |
Tabelle 10: Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Pendlerinnen und Pendler* sowie deren Quote zum 30.06.2023 im Rheingau-Taunus-Kreis, differenziert nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit
sozialversicherungspflichtig beschäftigte Pendlerinnen und Pendler
|
Insgesamt | Männer | Frauen | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Gesamt | deutsche Staatsangehörigkeit | ausländische Staatsangehörigkeit | Gesamt | deutsche Staatsangehörigkeit | ausländische Staatsangehörigkeit | Gesamt | deutsche Staatsangehörigkeit | ausländische Staatsangehörigkeit | |
Einpendlerinnen und Einpendler
| |||||||||
Auspendlerinnen und Auspendler
| |||||||||
Einpendler-Quote**
| |||||||||
Auspendler-Quote**
|
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Abgerufen 14.05.2025 von https://www.hessischer-lohnatlas.de/regionaldossier/rheingau-taunus-kreis |
Tabelle 11: Durchschnittliche Zahl der Arbeitslosen im Jahr 2023 im Rheingau-Taunus-Kreis (Wohnort), differenziert nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit
Arbeitslose
|
Insgesamt | Männer | Frauen | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Gesamt | deutsche Staatsangehörigkeit | ausländische Staatsangehörigkeit | Gesamt | deutsche Staatsangehörigkeit | ausländische Staatsangehörigkeit | Gesamt | deutsche Staatsangehörigkeit | ausländische Staatsangehörigkeit | |
Gesamt
| |||||||||
im Rechtskreis SGB III
| |||||||||
im Rechtskreis SGB II
| |||||||||
davon Alleinerziehende
|
Anmerkung: Jahresdurchschnitt der Arbeitslosen ist ausgewiesen.
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Abgerufen 14.05.2025 von https://www.hessischer-lohnatlas.de/regionaldossier/rheingau-taunus-kreis |
Im Rheingau-Taunus-Kreis zeigt sich bei den Einwohnerinnen und Einwohnern, die im Jahr 2023 in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung tätig sind, eine durchschnittliche Lohnlücke von 11,2 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr 2022 ist die Lohnlücke um 0,7 Prozentpunkte geringer geworden. Allerdings ist die Lohnlücke mit 11,2 Prozent im Jahr 2023 noch größer als im hessischen Durchschnitt von 8,0 Prozent. Dies geht überwiegend darauf zurück, dass die männlichen Einwohner im Kreis deutlich mehr verdienen als im Landesdurchschnitt. Dies trifft zwar auch auf die Einwohnerinnen des Kreises zu, jedoch ist die anteilige Entgeltdifferenz zum Landesdurchschnitt bei ihnen geringer als bei den Männern, die im Rheingau-Taunus-Kreis leben (vgl. Tabellen 1 und 2).
Die durchschnittliche Lohnlücke von Einwohnerinnen und Einwohnern des Rheingau-Taunus-Kreises mit akademischem Abschluss ist mit 27,3 Prozent im Vergleich der Qualifikationsniveaus am größten und liegt über dem hessischen Schnitt von 23,6 Prozent. Je niedriger das Qualifikationsniveau von Beschäftigten ist, desto geringer fällt die Entgeltlücke aus. Bei Beschäftigten ohne Berufsabschluss beträgt diese im Rheingau-Taunus-Kreis 1,1 Prozent (vgl. Tabelle 3).
Im Vergleich verschiedener Berufssektoren variieren die Lohnlücken deutlich. Sie liegen zwischen 2,6 Prozent bei den „Produktions- und MINT-Berufen“, 6,3 Prozent bei den „personenbezogenen Dienstleistungsberufen“ und 14,6 Prozent bei den „kaufmännischen und wirtschaftlichen Dienstleistungsberufen“. Die Einwohnerinnen und Einwohner des Rheingau-Taunus-Kreises können in den „kaufmännischen und wirtschaftlichen Dienstleistungsberufen“ sowie in den „Produktions- und MINT-Berufen“ mehr verdienen als in den „personenbezogenen Dienstleistungsberufen“ (vgl. Tabelle 4).
Die Daten von sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen am Wohnort zeigen, dass nur etwa die Hälfte von diesen in Vollzeit erwerbstätig ist. Der hohe Anteil der Frauen, die einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen oder geringfügig beschäftigt sind, zeigt, dass noch brachliegende Beschäftigungspotenziale bei den Einwohnerinnen des Rheingau-Taunus-Kreises vorhanden sind. Diese noch besser zu erschließen, kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Lohnlücken zu verringern (vgl. Tabellen 8 und 9).
3 Lohnlücken bei den Betrieben im Rheingau-Taunus-Kreis
Die Daten in diesem Teil beziehen sich ausschließlich auf die Beschäftigungssituation in Betrieben, die ihre Standorte im Rheingau-Taunus-Kreis haben. Die Daten über die dort in sozialversicherungspflichtiger Vollzeit Beschäftigten schließen auch Einpendlerinnen und Einpendler aus anderen Kreisen und kreisfreien Städten ein.
Die Stellen für sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte im Rheingau-Taunus-Kreis lassen sich nach vier hierarchisch aufgebauten Anforderungsniveaus unterscheiden:
- Helferniveau (keine oder eine einjährige Ausbildung vorausgesetzt)
- Fachkraftniveau (mindestens eine zweijährige Berufsausbildung oder einen berufsqualifizierenden Abschluss einer Berufsfach- oder einer Kollegschule vorausgesetzt)
- Spezialistenniveau (eine Meister- oder Technikerausbildung bzw. ein weiterführender Fachschul- oder Bachelorabschluss, kaufmännische Fortbildungen und ähnliche Weiterbildungen vorausgesetzt)
- Expertenniveau (ein mindestens vierjähriges abgeschlossenes Hochschulstudium vorausgesetzt)
Je höher das Anforderungsniveau einer Stelle ist, desto anspruchsvoller und komplexer sind die zu erfüllenden Aufgaben und desto höher sind im Schnitt die durchschnittlichen Bruttomonatsentgelte.
Die nachfolgend präsentierte Anzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten bezieht sich auf die Personen, für die Einkommensdaten vorliegen. Da nicht für alle sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten Einkommensdaten vorliegen, weicht die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten von den hier präsentierten Zahlen ab. Bei einer zu geringen Anzahl an Beschäftigten ist die Aussagekraft von Entgeltverteilungen eingeschränkt. Deshalb veröffentlicht die Statistik der Bundesagentur für Arbeit keine regionalisierten Daten zu Entgeltverteilungen, Medianentgelten und Beschäftigten im unteren Entgeltbereich bzw. bei Merkmalskombinationen mit weniger als 500 Beschäftigten. In diesen Fällen wird der entsprechende Wert durch ein „X“ ersetzt.
Die durchschnittlichen Lohnlücken zwischen Frauen und Männern in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung variieren bei den Betrieben im Rheingau-Taunus-Kreis zwischen den vier Anforderungsniveaus der Stellen deutlich. Mit einer durchschnittlichen Lohnlücke von 4,9 Prozent auf dem Anforderungsniveau Helfer, ist Entgeltgleichheit nahezu erreicht. Die geringsten Lücken zeigen sich im Jahr 2023 beim Anforderungsniveau Fachkraft mit 3,1 Prozent. Auf diesem Anforderungsniveau ist Entgeltgleichheit ebenfalls nahezu erreicht. Die größte Lohnlücke mit 19,4 Prozent kann beim Anforderungsniveau Experte identifiziert werden. Frauen, die in den Betrieben im Rheingau-Taunus-Kreis auf Expertenniveau arbeiten, verdienen demnach im Schnitt monatlich brutto 1.200 Euro weniger als Männer, die auf denselben Anforderungsniveaus tätig sind. Auch beim Anforderungsniveau Spezialist ist die Lücke mit 18,7 Prozent beträchtlich, auf diesem Anforderungsniveau verdienen Frauen durchschnittlich 946 Euro weniger als ihre männlichen Kollegen.
Tabelle 12: Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte ohne Auszubildende zum 31.12.2023, differenziert nach Anforderungsniveaus von Stellen und Regionen (Arbeitsort)
Anforderungsniveaus
|
Rheingau-Taunus-Kreis | Hessen | ||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Frauenanteil* | Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € | durchschnittliche Lohnlücke | Frauenanteil* | Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € | durchschnittliche Lohnlücke | |||||||
% | abs. | Männer | Frauen | % | abs. in € | % | abs. | Männer | Frauen | % | abs. in € | |
Anmerkung: *Die hier präsentierte Anzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten bezieht sich auf die Personen, für die die Einkommensdaten vorliegen. Da nicht für alle sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten Einkommensdaten vorliegen, weicht die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten von den hier präsentierten Zahlen ab. Bei einer zu geringen Anzahl an Beschäftigten ist die Aussagekraft von Entgeltverteilungen eingeschränkt. Deshalb veröffentlicht die Statistik der Bundesagentur für Arbeit keine Daten zu Entgeltverteilungen, Medianentgelten und Beschäftigten im unteren Entgeltbereich in Regionen bzw. bei Merkmalskombinationen mit weniger als 500 Beschäftigten. In diesen Fällen wurde der entsprechende Wert durch ein „-“ ersetzt.
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Abgerufen 14.05.2025 von https://www.hessischer-lohnatlas.de/regionaldossier/rheingau-taunus-kreis |
Hinsichtlich der Stellen für Beschäftigte mit „Produktions- und MINT-Berufen“, die basierend auf der KldB 2010 aus Berufssegmenten wie Land-, Forst- und Gartenbauberufe (S11), Fertigungsberufe (S12), Fertigungstechnischen Berufe (S13), Bau- und Ausbauberufe (S14) und IT- und naturwissenschaftlichen Dienstleistungsberufe(S41) bestehen, sind im Rheingau-Taunus-Kreis nur wenige Frauen beschäftigt, sodass eine Auskunft über ihre Bruttomonatsentgelte nicht möglich ist.
Tabelle 13: Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte ohne Auszubildende im Berufssektor „Produktions- und MINT-Berufe“ zum 31.12.2023, differenziert nach Anforderungsniveaus von Stellen und Regionen (Arbeitsort)
Anforderungsniveaus
|
Rheingau-Taunus-Kreis | Hessen | ||||||||||
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Frauenanteil* | Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € | durchschnittliche Lohnlücke | Frauenanteil* | Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € | durchschnittliche Lohnlücke | |||||||
% | abs. | Männer | Frauen | % | abs. in € | % | abs. | Männer | Frauen | % | abs. in € | |
Anmerkung: *Die hier präsentierte Anzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten bezieht sich auf die Personen, für die die Einkommensdaten vorliegen. Da nicht für alle sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten Einkommensdaten vorliegen, weicht die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten von den hier präsentierten Zahlen ab. Bei einer zu geringen Anzahl an Beschäftigten ist die Aussagekraft von Entgeltverteilungen eingeschränkt. Deshalb veröffentlicht die Statistik der Bundesagentur für Arbeit keine Daten zu Entgeltverteilungen, Medianentgelten und Beschäftigten im unteren Entgeltbereich in Regionen bzw. bei Merkmalskombinationen mit weniger als 500 Beschäftigten. In diesen Fällen wurde der entsprechende Wert durch ein „-“ ersetzt.
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Abgerufen 14.05.2025 von https://www.hessischer-lohnatlas.de/regionaldossier/rheingau-taunus-kreis |
Hinsichtlich der Stellen für Beschäftigte mit Berufen in den „personenbezogenen Dienstleistungen“, die basierend auf der KldB 2010 aus Berufssegmenten wie Lebensmittel- und Gastgewerbeberufe (S21), Medizinische und nicht-medizinischen Gesundheitsberufe (S22) und Soziale und kulturelle Dienstleistungsberufe (S23) bestehen, zeigt sich mit einer durchschnittlichen Lohnlücke von 0,5 Prozent, dass auf dem Anforderungsniveau Fachkraft im Rheingau-Taunus-Kreis Entgeltgleichheit zwischen den in sozialversicherungspflichtiger Vollzeit tätigen Frauen und Männern erreicht ist. Auf den anderen drei Anforderungsniveaus sind im Rheingau-Taunus-Kreis nur wenige Frauen beschäftigt, sodass eine Auskunft über ihre Bruttomonatsentgelte nicht möglich ist.
Tabelle 14: Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte ohne Auszubildende im Berufssektor „personenbezogene Dienstleistungsberufe“ zum 31.12.2023, differenziert nach Anforderungsniveaus von Stellen und Regionen (Arbeitsort)
Anforderungsniveaus |
Rheingau-Taunus-Kreis | Hessen | ||||||||||
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Frauenanteil* | Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € | durchschnittliche Lohnlücke | Frauenanteil* | Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € | durchschnittliche Lohnlücke | |||||||
% | abs. | Männer | Frauen | % | abs. in € | % | abs. | Männer | Frauen | % | abs. in € | |
Anmerkung: *Die hier präsentierte Anzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten bezieht sich auf die Personen, für die die Einkommensdaten vorliegen. Da nicht für alle sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten Einkommensdaten vorliegen, weicht die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten von den hier präsentierten Zahlen ab. Bei einer zu geringen Anzahl an Beschäftigten ist die Aussagekraft von Entgeltverteilungen eingeschränkt. Deshalb veröffentlicht die Statistik der Bundesagentur für Arbeit keine Daten zu Entgeltverteilungen, Medianentgelten und Beschäftigten im unteren Entgeltbereich in Regionen bzw. bei Merkmalskombinationen mit weniger als 500 Beschäftigten. In diesen Fällen wurde der entsprechende Wert durch ein „-“ ersetzt.
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Abgerufen 14.05.2025 von https://www.hessischer-lohnatlas.de/regionaldossier/rheingau-taunus-kreis |
Bei den Stellen für Beschäftigte mit „kaufmännischen und wirtschaftlichen Dienstleistungsberufen“, die basierend auf der KldB 2010 aus Berufssegmenten wie Handelsberufe (S31), Berufe in Unternehmensführung und -organisation (S32), Unternehmensbezogene Dienstleistungsberufe sowie Sicherheitsberufe (S51), Verkehrs- und Logistikberufe (S53) und Reinigungsberufe (S53) bestehen, wird auf dem Anforderungsniveau Fachkraft deutlich, dass Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern bei einer Lohnlücke von 3,2 Prozent bei den Betrieben im Rheingau-Taunus-Kreis nahezu erreicht ist. Allerdings ist die durchschnittliche Lohnlücke auf dem Anforderungsniveau Spezialist mit 20,5 Prozent, wie hessenweit mit 20,4 Prozent, groß. Frauen verdienen im Schnitt 1.125 Euro weniger als ihre männlichen Kollegen. Auf den Anforderungsniveaus Helfer und Experte sind im Rheingau-Taunus-Kreis nur wenige Frauen beschäftigt, sodass eine Auskunft über ihre Bruttomonatsentgelte nicht möglich ist.
Tabelle 15: Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte ohne Auszubildende im Berufssektor „kaufmännische und wirtschaftliche Dienstleistungsberufe“ zum 31.12.2023, differenziert nach Anforderungsniveaus von Stellen und Regionen (Arbeitsort)
Anforderungsniveaus
|
Rheingau-Taunus-Kreis | Hessen | ||||||||||
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Frauenanteil* | Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € | durchschnittliche Lohnlücke | Frauenanteil* | Medianwerte des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts in € | durchschnittliche Lohnlücke | |||||||
% | abs. | Männer | Frauen | % | abs. in € | % | abs. | Männer | Frauen | % | abs. in € | |
Anmerkung: *Die hier präsentierte Anzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten bezieht sich auf die Personen, für die die Einkommensdaten vorliegen. Da nicht für alle sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten Einkommensdaten vorliegen, weicht die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten von den hier präsentierten Zahlen ab. Bei einer zu geringen Anzahl an Beschäftigten ist die Aussagekraft von Entgeltverteilungen eingeschränkt. Deshalb veröffentlicht die Statistik der Bundesagentur für Arbeit keine Daten zu Entgeltverteilungen, Medianentgelten und Beschäftigten im unteren Entgeltbereich in Regionen bzw. bei Merkmalskombinationen mit weniger als 500 Beschäftigten. In diesen Fällen wurde der entsprechende Wert durch ein „-“ ersetzt.
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Abgerufen 14.05.2025 von https://www.hessischer-lohnatlas.de/regionaldossier/rheingau-taunus-kreis |
4 Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte im unteren Entgeltbereich
Im Jahr 2023 arbeiten in den Betrieben des Rheingau-Taunus-Kreis 4.421 Frauen und Männer in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung, die weniger als zwei Drittel des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts (Median) aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten im Kreis verdienen. Sie gehören damit zu den Beschäftigten im unteren Entgeltbereich und umfassen 16,3 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten im Rheingau-Taunus-Kreis. Der Anteil fällt mit 16,3 Prozent höher als im hessischen Durchschnitt aus (13,1 Prozent). Im Rheingau-Taunus-Kreis gehören von den Männern 13,9 Prozent und von den Frauen 20,9 Prozent zu den Beschäftigten in sozialversicherungspflichtiger Vollzeit im unteren Entgeltbereich.
Tabelle 16: Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte im unteren Entgeltbereich* zum 31.12.2023, differenziert nach Geschlecht und Regionen (Arbeitsort)
Region
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sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) in Vollzeit (VZ) ohne Auszubildende am Arbeistort insgesamt | Personen mit Entgelten unter der bundeseinheitlichen Schwelle | |||||
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Gesamt | Anteil von allen SvB in VZ | Männer | Anteil von allen SvB-Männern in VZ | Frauen | Anteil von allen SvB-Frauen in VZ | ||
absolut | absolut | % | absolut | % | absolut | % | |
Anmerkung: *In Anlehnung an die „Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD)“ gelten als Beschäftigte des unteren Entgeltbereichs Personen, die als sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte weniger als 2/3 des Medianentgelts aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten erzielen. Dies ist die Schwelle des unteren Entgeltbereichs. Diese lag in Westdeutschland im Jahr 2023 bei 2.598 EUR.
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Abgerufen 14.05.2025 von https://www.hessischer-lohnatlas.de/regionaldossier/rheingau-taunus-kreis |
Im Jahr 2021 arbeiten in den Betrieben des Rheingau-Taunus-Kreises 4.927 Frauen und Männer in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung, die weniger als zwei Drittel des durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts (Median) aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten im Kreis verdienen. Sie gehören damit zu den Beschäftigten im unteren Entgeltbereich und umfassen 18,1 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten im Rheingau-Taunus-Kreis. Der Anteil fällt mit 18,1 Prozent höher als im hessischen Durchschnitt aus (15,2 Prozent). Im Rheingau-Taunus-Kreis gehören von den Männern 15,3 Prozent und von den Frauen 23,3 Prozent zu den Beschäftigten in sozialversicherungspflichtiger Vollzeit im unteren Entgeltbereich.
Tabelle 17: Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte im unteren Entgeltbereich* zum 31.12.2021, differenziert nach Geschlecht und Regionen (Arbeitsort)
Region
|
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) in Vollzeit (VZ) ohne Auszubildende am Arbeistort insgesamt | Personen mit Entgelten unter der bundeseinheitlichen Schwelle | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Gesamt | Anteil von allen SvB in VZ | Männer | Anteil von allen SvB-Männern in VZ | Frauen | Anteil von allen SvB-Frauen in VZ | ||
absolut | absolut | % | absolut | % | absolut | % | |
Anmerkung: *In Anlehnung an die „Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD)“ gelten als Beschäftigte des unteren Entgeltbereichs Personen, die als sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte weniger als 2/3 des Medianentgelts aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten erzielen. Dies ist die Schwelle des unteren Entgeltbereichs. Diese lag in Westdeutschland im Jahr 2021 bei 2.417 EUR.
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Abgerufen 14.05.2025 von https://www.hessischer-lohnatlas.de/regionaldossier/rheingau-taunus-kreis |
Die Anteile von Frauen und Männern im unteren Entgeltbereich haben sich im Jahr 2023 im Vergleich zum Jahr 2021 auf der Kreisebene und im Landesschnitt verringert.
Die prozentualen Anteile im Jahr 2023 der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten im unteren Entgeltbereich variieren im Branchenvergleich stark. Während im Gastgewerbe knapp 50 Prozent zum unteren Entgeltbereich zählen, liegen die Anteile in der öffentlichen Verwaltung und im Wirtschaftszweig Erziehung/ Unterricht im niedrigen einstelligen Bereich. Knapp 15 Prozent der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in der Altenpflege (Heime/Sozialwesen) und knapp 13 Prozent im Gesundheitswesen gehören zum unteren Entgeltbereich. Dies trifft in der Handel- und KFZ-Branche auf rund 17 Prozent und im Verkehrs- und Logistiksektor auf ca. 30 Prozent aller Beschäftigten in sozialversicherungspflichtiger Vollzeit zu. Im Baugewerbe liegt der Anteil bei etwa einem Viertel. Im Rheingau-Taunus-Kreis sind die Anteile der Beschäftigten im unteren Entgeltbereich in vielen Wirtschaftszweigen höher als im hessischen Durchschnitt. Zu den Ausnahmen zählen Bereiche wie das Gesundheitswesen, die Handel- und KFZ-Branche, die öffentliche Verwaltung und der Bereich Erziehung/ Unterricht.
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Abgerufen 14.05.2025 von https://www.hessischer-lohnatlas.de/regionaldossier/rheingau-taunus-kreis |
5 Zukünftige Entwicklungen des Arbeitsmarkts im Rheingau-Taunus-Kreis
Im Rahmen der Hessischen Fachkräfteinitiative „Zukunftsgerecht und regional“ wurden im Jahr 2024 für jede kreisfreie Stadt und jeden Kreis in Hessen Berufsprognosen erstellt.
Diese Prognosen zeigen, dass im Rheingau-Taunus-Kreis zwischen 2023 und 2030 insgesamt 5.930 Fachkräfte fehlen werden (Tabelle 18). Dabei handelt es sich um 4.520 Beschäftigte mit einem (anerkannten) Berufsabschluss und 1.410 Beschäftigte mit einem (anerkannten) Studienabschluss. Darüber hinaus wird die Lage für Arbeitskräfte ohne einen (anerkannten) Berufs- oder Studienabschluss prognostiziert. Für diese Gruppe wird im Rheingau-Taunus-Kreis ein Überhang von 30 Personen erwartet.
Tabelle 18: Prognose – Anzahl der fehlenden Arbeitskräfte im Rheingau-Taunus-Kreis bis zum Jahr 2030, differenziert nach Qualifikationsniveaus
Qualifikationsniveau
|
fehlende Arbeitskräfte |
---|---|
Anmerkung: *Negative Werte (-) entsprechen einem Mangel an Fach- und Arbeitskräften in der jeweiligen Berufsgruppe, während positive Werte (+) einen Überhang bedeuten.
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Abgerufen 14.05.2025 von https://www.hessischer-lohnatlas.de/regionaldossier/rheingau-taunus-kreis |
Die Prognosen zur Lage der Fach- und Arbeitskräfte können für den Rheingau-Taunus-Kreis auch für verschiedene Berufsgruppen dargestellt werden. Hierbei zeigt sich ein großer Mangel in der Berufsgruppe Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe (290 fehlende Beschäftigte), in der Altenpflege (180 fehlende Beschäftigte) und in der Erziehung, Sozialarbeit und Heilerziehungspflege (650 fehlende Beschäftigte). Dabei wird die Nachfrage nicht nur durch die Nachbesetzungsbedarfe aufgrund von Altersaustritten bestimmt, sondern auch durch Mehrbedarfe nach diesen Dienstleistungen aufgrund einer älter werdenden Gesellschaft mit pflegerischen Versorgungsnotwendigkeiten sowie einem steigenden Bedarf an Kinderbetreuung aufgrund der zunehmenden Teilhabe von Familienmitgliedern und insbesondere von Frauen am Erwerbsleben.
Nicht nur in den pflegerischen und erzieherischen Berufen ist der Mangel hoch, auch das Handwerk ist besonders stark vom demografischen Wandel betroffen. So entstehen dort in Zukunft ebenfalls große Lücken an Fach- und teilweise auch an Arbeitskräften. Dies gilt auch für den Rheingau-Taunus-Kreis. Hier wird für die Gebäude- und versorgungstechnischen Berufe ein Mangel von 320 fehlenden Fach- und Arbeitskräften prognostiziert.
Auch für die Verkehrs- und Logistikberufe wird im Rheingau-Taunus-Kreis ein sehr großer Mangel an Fachkräften erwartet. Dieser betrifft in erster Linie die Berufe der Fahrzeugführung im Straßenverkehr (320 fehlende Beschäftigte), aber auch die Berufe in Lagerwirtschaft, Post und Zustellung sowie Güterumschlag (230 fehlende Beschäftigte). Da sich der Logistiksektor in der jüngeren Vergangenheit als relativ krisenfest erwiesen hat, kann hier auch künftig von einer stabilen wirtschaftlichen Entwicklung ausgegangen werden.
Darüber hinaus werden im Rheingau-Taunus-Kreis bis zum Jahr 2030 140 fehlende Fach- und Arbeitskräfte in der Berufsgruppe der Informatik-, Informations- und Kommunikationstechnologieberufe prognostiziert. Obwohl dieser Mangel im Vergleich zu anderen Berufsgruppen geringer ausfällt, sind gerade die Informatik- und IT-Berufe von besonders hoher Relevanz für die hessischen Regionen. Denn diese Berufsgruppe bringt die notwendige Digitalisierung der Wirtschaft voran.
Zudem fehlen dem Rheingau-Taunus-Kreis in der Prognose bis zum Jahr 2030 280 Fach- und Arbeitskräfte der Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufe. Nach dem Einbruch während der Pandemie ist die Nachfrage nach Fach- und Arbeitskräften besonders in dem Berufsfeld Tourismus und Gastronomie inzwischen wieder angestiegen. Die Branche konnte jedoch nicht alle ehemals beschäftigten Personen zurückgewinnen, die zu Beginn der Pandemie freigesetzt wurden, weshalb sie derzeit einem starken Fach- und Arbeitskräftemangel ausgesetzt ist.
Hohe Zahlen fehlender Fach- und Arbeitskräfte werden im Kreis zudem für die Verwaltung (160 fehlende Beschäftigte) prognostiziert. In diesem Bereich werden bis zum Jahr 2030 derzeit keine großen Digitalisierungseffekte erwartet, da die Digitalisierung nur sehr langsam voranschreitet. Dies führt zu einer hohen Nachfrage nach Fach- und Arbeitskräften und der altersbedingte Ersatzbedarf kann nicht gemindert werden. Auch die Berufsgruppe Büro und Sekretariat weist im Kreis aufgrund der demografischen Entwicklung einen Mangel von 180 fehlenden Personen auf.
Im Vergleich zu den bisher dargestellten Berufsgruppen fällt der Mangel in den Berufen des verarbeitenden Gewerbes und der Industrie relativ gering aus. So weisen im Kreis beispielsweise die Maschinen- und Fahrzeugtechnikberufe trotz hoher Beschäftigtenzahlen bis 2030 nur eine Lücke von 70 fehlenden Fach- und Arbeitskräften auf. Diese Berufsgruppe kennzeichnet, dass sie von den derzeit hohen Energiepreisen stark betroffen und oft stark an den Automotive- bzw. Zulieferersektor gekoppelt sind. Die Transformation in diesen Bereichen wird in den kommenden Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer geringeren Nachfrage nach Fach- und Arbeitskräften einhergehen. Aus diesem Grund werden die durch Altersaustritte entstehenden Stellen teils nicht mehr nachbesetzt und teilweise auch Fach- und Arbeitskräfte freigesetzt. Für jene hessischen Kreise mit hohen Anteilen des produzierenden Gewerbes in der regionalen Wirtschaft kann diese Entwicklung auch mit einer Abnahme der regionalen Wirtschafts- und Kaufkraft einhergehen.
Tabelle 19: Zahl der fehlenden oder überschüssigen Fach- und Arbeitskräfte in ausgewählten Berufsgruppen im Rheingau-Taunus-Kreis
Berufsgruppen* | Beschäftigte** 2023 | Größe der Lücken und Überhänge zwischen 2023 und 2030*** |
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Anmerkung: *Die Bezeichnungen der Berufsgruppen sind hier und im Folgenden aus der Klassifikation der Berufe 2010 in der überarbeiteten Fassung von 2020 der Bundesagentur für Arbeit übernommen.
**Beschäftigte bezeichnet die Summe der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der ausschließlich geringfügig Beschäftigten.
***Negative Werte (-) entsprechen einem Mangel an Fach- und Arbeitskräften in der jeweiligen Berufsgruppe, während positive Werte (+) einen Überhang bedeuten.
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Abgerufen 14.05.2025 von https://www.hessischer-lohnatlas.de/regionaldossier/rheingau-taunus-kreis |
Sowohl bei den Einwohnerinnen und Einwohnern des Rheingau-Taunus-Kreises, die in sozialversicherungspflichtiger Vollzeit erwerbstätig sind, als auch bei den Betrieben, die im Rheingau-Taunus-Kreis ansässig sind, treten im Jahr 2023 noch deutliche Lohnlücken zuungunsten von Frauen auf. Bei Stellen mit dem Anforderungsniveau Fachkraft beträgt die Lohnlücke 3,1 Prozent, bei Stellen für Helfer liegt die durchschnittliche Lohnlücke bei 4,9 Prozent. Auf beiden Anforderungsniveaus ist damit Entgeltgleichheit nahezu erreicht. Demgegenüber sind die Lohnlücken auf den anderen Anforderungsniveaus zwischen Frauen und Männern in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung deutlich größer, insbesondere bei Stellen auf dem Anforderungsniveau Experte (vgl. Tabelle 12). Bei Stellen auf dem Anforderungsniveau Spezialist, die im Rheingau-Taunus-Kreis in „kaufmännischen und wirtschaftlichen Dienstleistungsberufen“ besetzt werden, verdienen Frauen im Schnitt rund ein Fünftel weniger als Männer (vgl. Tabelle 15).
Im Rheingau-Taunus-Kreis sind die Anteile der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten im unteren Entgeltbereich im Vergleich zum Landesschnitt besonders im Gastgewerbe, im Verkehrs- und Logistiksektor, im Wirtschaftszweig Chemie/ Kunststoff und dem Baugewerbe hoch. Die Anteile von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten im unteren Entgeltbereich haben sich im Vergleich zum Jahr 2021 bei Frauen und Männern verringert (vgl. Abbildung 1 sowie Tabellen 16 und 17).
Für den Rheingau-Taunus-Kreis werden bis 2030 deutliche Fachkräfteengpässe vorausgeschätzt. Besonders betroffen sind jene Betriebe im Kreis, die Fachkräfte mit (anerkanntem) Berufsabschluss oder mit (anerkanntem) Studienabschluss suchen. Besonders groß ist die Lücke bei Fachkräften mit (anerkanntem) Berufsabschluss. (vgl. Tabelle 18)
Zur Fachkräftesicherung könnte vor diesem Hintergrund die stärkere Nutzung der Potenziale von erwerbstätigen Frauen eine wesentliche Rolle spielen. Ansätze könnten in der Erweiterung des Erwerbsumfangs und in der Förderung des Aufstiegs von Frauen liegen.
6 Gesamtschau
Hessen ist ein starker Standort. Damit das auch so bleibt, ist die Deckung des Personalbedarfs ein entscheidender Faktor für dessen Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit. Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft können nur mit genügend kompetenten Arbeits-, Fach- und Führungskräften sowie wettbewerbsfähigen Arbeitgebern funktionieren.
Im Rahmen der hessischen Fach- und Arbeitskräftestrategie stellen Frauen ein wichtiges und wertvolles Potenzial bei der Abmilderung des Personalmangels dar. Dessen Ausschöpfung lässt eine nachhaltige Fach- und Arbeitskräftesicherung erwarten. Wesentliche Hebel zur Erschließung der brachliegenden Potenziale von Frauen sind in diesem Zusammenhang zum Beispiel die Reduktion von Unterbrechungszeiten in den Erwerbsbiografien, die Erhöhung des Stundenumfangs in Teilzeit und die Förderung des Aufstiegs von Frauen. Die damit einhergehenden höheren Entgelte von Frauen führen zu einer Verringerung der Entgeltlücke und tragen so auch zu einem attraktiven Lebens- und Arbeitsort Hessen bei.
Die strategische Verknüpfung von Fach- und Arbeitskräftesicherung in Hessen mit der Verbesserung der Entgeltlagen von Frauen und damit mit der Entgeltgleichheit ist daher aus individueller ebenso wie aus gesamtgesellschaftlicher und ökonomischer Perspektive sinnvoll.