Altenpflege in Hessen

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Das Branchencluster besteht aus den Unterklassen Pflegeheime (87.10.0), Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime (87.30.0), Ambulante soziale Dienste (88.10.1) und sonstige soziale Betreuung älterer Menschen und Behinderter (88.10.2).

Ungefähr die Hälfte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigen in der Altenpflegebranche ist in Hessen in Teilzeit tätig. Während der Männeranteil bei den Teilzeitkräften ca. 7 Prozent ausmacht, beträgt er bei den Vollzeitkräften mehr als ein Drittel. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in der Altenpflege nimmt im Zeitraum von 2012 bis 2021 kontinuierlich zu, besonders stark fällt der Anstieg bei den Teilzeitbeschäftigten aus.

Der Anteil der ausschließlich geringfügig Beschäftigten liegt unter 10 Prozent. Drei Viertel der ausschließlich geringfügig Beschäftigten sind Frauen. In den letzten Jahren hat sich vor allem die Zahl der männlichen Minijobber vergrößert.

Die durchschnittlichen Bruttomonatsentgelte (Median) von sozialversicherten Vollzeitbeschäftigten in der Altenpflege steigen im Zeitraum von 2012 bis 2021. Frauen verdienen im Schnitt weniger als Männer.

Das Ausmaß der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung verringert sich seit 2012. Besonders seit 2018 nimmt diese stetig ab. Allerdings beträgt sie im Jahr 2021 noch gut 10 Prozent und ist noch deutlich vom Erreichen der Entgeltgleichheit entfernt.

In der Altenpflegebranche ist der Anteil der weiblichen Beschäftigten deutlich höher als jener der Männer. Der Anteil der in Teilzeit Beschäftigten ist hoch. Die durchschnittlichen Bruttomonatsentgelte (Median) von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten steigen seit 2012 kontinuierlich. Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung beträgt in diesem Bereich der sogenannten Frauenberufe im Jahr 2021 noch gut 10 Prozent. Der Anteil der ausschließlich geringfügig Beschäftigten liegt unter 8 Prozent.